Entlastungsbetrag im Detail: So nutzen Sie die 131 € richtig

Der **Entlastungsbetrag** ist eine wertvolle, monatliche finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Mit bis zu 131 € im Monat können Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die den Pflegealltag erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Sachleistung, die allen pflegebedürftigen Personen zusteht, die in häuslicher Pflege leben und mindestens **Pflegegrad 1** haben. Er wird zusätzlich zu anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt.

Wichtig: Sie müssen den Entlastungsbetrag **nicht extra beantragen**. Der Anspruch entsteht automatisch, sobald der Pflegegrad bewilligt ist. Die Abrechnung erfolgt in der Regel, indem Sie die Rechnungen der Dienstleister bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Die 131 € monatlich sind für sogenannte "Angebote zur Unterstützung im Alltag" vorgesehen. Das sind Leistungen, die der Entlastung von pflegenden Angehörigen dienen oder die pflegebedürftige Person bei der Bewältigung des Alltags unterstützen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Pflegegrad 2 bis 5 sogar bis zu 40% der Pflegesachleistungen für die gleichen Zwecke umgewidmet werden, was den monatlichen Betrag deutlich erhöhen kann.

Tipps zur optimalen Nutzung

Um das Budget sinnvoll einzusetzen und keine Leistungen zu verschenken, beachten Sie diese praktischen Hinweise:

Gute Nachrichten: Der Entlastungsbetrag kann angespart werden! Nicht verbrauchte Beträge aus dem laufenden Jahr bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten. So können Sie über die Monate hinweg ein größeres Budget für teurere Leistungen wie Kurzzeitpflege oder eine intensive Betreuungspause aufbauen.

Häufige Fragen kurz beantwortet

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Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen als unverbindliche Orientierung. Für eine individuelle und verbindliche Beratung zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse oder eine professionelle Pflegeberatungsstelle.