Entlastungsbetrag im Detail: So nutzen Sie die 125 € richtig
Der **Entlastungsbetrag** ist eine wertvolle, monatliche finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Mit bis zu 125 € im Monat können Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die den Pflegealltag erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.
Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Sachleistung, die allen pflegebedürftigen Personen zusteht, die in häuslicher Pflege leben und mindestens **Pflegegrad 1** haben. Er wird zusätzlich zu anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt.
Wichtig: Sie müssen den Entlastungsbetrag **nicht extra beantragen**. Der Anspruch entsteht automatisch, sobald der Pflegegrad bewilligt ist. Die Abrechnung erfolgt in der Regel, indem Sie die Rechnungen der Dienstleister bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Die 125 € monatlich sind für sogenannte "Angebote zur Unterstützung im Alltag" vorgesehen. Das sind Leistungen, die der Entlastung von pflegenden Angehörigen dienen oder die pflegebedürftige Person bei der Bewältigung des Alltags unterstützen.
- Haushaltshilfe: Unterstützung bei der Reinigung, beim Kochen, Einkaufen oder der Wäsche.
- Individuelle Betreuung: Begleitung zu Arztbesuchen, Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten oder Gespräche.
- Tages- oder Nachtpflege: Finanzierung von Aufenthalten in teilstationären Einrichtungen.
- Kurzzeitpflege: Deckung von zusätzlichen Kosten wie Verpflegung oder Unterkunft, wenn der reguläre Betrag nicht ausreicht.
- Nachbarschaftshilfe: Wenn die ehrenamtliche Hilfe über einen anerkannten Träger abgerechnet wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Pflegegrad 2 bis 5 sogar bis zu 40% der Pflegesachleistungen für die gleichen Zwecke umgewidmet werden, was den monatlichen Betrag deutlich erhöhen kann.
Tipps zur optimalen Nutzung
Um das Budget sinnvoll einzusetzen und keine Leistungen zu verschenken, beachten Sie diese praktischen Hinweise:
- Anbieterliste anfordern: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einer Liste der anerkannten Anbieter in Ihrer Nähe. Nicht alle Dienstleister können über den Entlastungsbetrag abrechnen.
- Kombinieren Sie Leistungen: Der Entlastungsbetrag kann auch parallel zu Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt werden, um beispielsweise Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu decken.
- Vorausschauend planen: Überlegen Sie, welche Leistungen den größten Nutzen bringen. Eine regelmäßige Haushaltshilfe kann dauerhaft für Entlastung sorgen, während Einzeltermine, z. B. für einen Friseurbesuch, punktuell hilfreich sind.
Gute Nachrichten: Der Entlastungsbetrag kann angespart werden! Nicht verbrauchte Beträge aus dem laufenden Jahr bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten. So können Sie über die Monate hinweg ein größeres Budget für teurere Leistungen wie Kurzzeitpflege oder eine intensive Betreuungspause aufbauen.
Häufige Fragen kurz beantwortet
- Kann ich den Betrag bar erhalten? Nein, eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich. Es handelt sich um eine zweckgebundene Kostenerstattung, die nur gegen Vorlage von Rechnungen von anerkannten Anbietern gewährt wird.
- Was passiert, wenn ich die 125 € nicht nutze? Sie verfallen nicht sofort. Sie können den Betrag ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
- Kann ich den Entlastungsbetrag für die ambulante Pflege nutzen? Mit Pflegegrad 1 können Sie damit auch Leistungen des ambulanten Pflegedienstes finanzieren. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist dies nur in Ausnahmefällen möglich, da der Entlastungsbetrag zusätzlich zu den regulären Pflegesachleistungen gedacht ist.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen als unverbindliche Orientierung. Für eine individuelle und verbindliche Beratung zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse oder eine professionelle Pflegeberatungsstelle.