Wenn Sie eine von einer Behörde gesetzte Frist (z.B. zur Einreichung von Unterlagen) nicht einhalten können, sollten Sie so früh wie möglich schriftlich um Verlängerung bitten. Praxis-Hinweis: Fristen, die von einer Behörde gesetzt sind, können verlängert werden; sogar nach Ablauf kann eine rückwirkende Verlängerung möglich sein, insbesondere wenn es unbillig wäre, die Rechtsfolgen des Fristablaufs bestehen zu lassen (§ 26 Abs. 7 SGB X). Wichtiger Hinweis: Für gesetzliche Fristen (z.B. Widerspruchsfristen) ist eine „Fristverlängerung“ regelmäßig nicht möglich; wenn eine gesetzliche Frist ohne Verschulden versäumt wurde, kommt stattdessen ggf. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses; grundsätzlich spätestens bis ein Jahr nach Fristende).
Hinweis zur Datenspeicherung: Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen den localStorage Ihres Browsers (gerät-/browserbezogen). Es findet dabei keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an Kassen-Lotse statt.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Text ist ein Vorschlag auf Basis Ihrer Eingaben und sollte vor Versand von Ihnen geprüft und an den konkreten Bescheid/Fristtyp angepasst werden.
Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. über die Suchleiste auf dem Startbildschirm) funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.
Redaktionell geprüft: 13.12.2025