Antrag auf Fristverlängerung

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Wenn Sie eine von einer Behörde gesetzte Frist (z.B. zur Einreichung von Unterlagen) nicht einhalten können, sollten Sie so früh wie möglich schriftlich um Verlängerung bitten. Praxis-Hinweis: Fristen, die von einer Behörde gesetzt sind, können verlängert werden; sogar nach Ablauf kann eine rückwirkende Verlängerung möglich sein, insbesondere wenn es unbillig wäre, die Rechtsfolgen des Fristablaufs bestehen zu lassen (§ 26 Abs. 7 SGB X). Wichtiger Hinweis: Für gesetzliche Fristen (z.B. Widerspruchsfristen) ist eine „Fristverlängerung“ regelmäßig nicht möglich; wenn eine gesetzliche Frist ohne Verschulden versäumt wurde, kommt stattdessen ggf. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses; grundsätzlich spätestens bis ein Jahr nach Fristende).

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Redaktionell geprüft: 03.02.2026

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