Wenn Ihr Widerspruch mit einem Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, kann die Klage beim Sozialgericht der nächste Schritt sein. Dieses Tool hilft dabei, eine formgerechte Klageschrift zu erstellen, um die Klagefrist zu wahren.
EXTREM WICHTIG: Klagefrist beachten! Hat ein Vorverfahren stattgefunden, beginnt die Klagefrist mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids; die Frist beträgt grundsätzlich einen Monat (§ 87 Abs. 1 und 2 SGG). Wichtiger Hinweis zur Einreichung: Die Klage ist beim zuständigen Sozialgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben (also z.B. per Brief/Fax oder direkt bei der Rechtsantragstelle; „einfache E-Mail“ ist regelmäßig nicht ausreichend).
Hinweis zur Datenspeicherung: Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen den localStorage Ihres Browsers (gerät-/browserbezogen). Es findet dabei keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an Kassen-Lotse statt.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Text ist ein Vorschlag auf Basis Ihrer Eingaben und sollte vor Versand geprüft werden (insbesondere Gerichtszuständigkeit, Fristberechnung, Antrag/Begehren).
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Redaktionell geprüft: 02.01.2026