Klage beim Sozialgericht erheben

Wenn Ihr Widerspruch von der Behörde (z.B. Krankenkasse, Jobcenter, Rentenversicherung) mit einem Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, ist der nächste Schritt die Klage beim Sozialgericht. Dieses Tool hilft Ihnen, eine formell korrekte Klageschrift zu erstellen, um die wichtige Klagefrist zu wahren.

EXTREM WICHTIG: Klagefrist beachten! Die Klage muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids beim zuständigen Sozialgericht eingegangen sein. Reichen Sie die Klage in zweifacher Ausfertigung (einmal für das Gericht, einmal für die Gegenseite) und mit einer Kopie der angefochtenen Bescheide ein.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

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1. Ihre Angaben (Kläger/in)
2. Angaben zur beklagten Behörde
3. Zuständiges Sozialgericht
4. Angefochtene Bescheide
5. Begründung der Klage