Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall bewertet die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wie stark Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist. Fällt diese sogenannte MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) zu niedrig aus, entgeht Ihnen möglicherweise eine wichtige Verletztenrente.
Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie schnell und rechtssicher einen formellen Widerspruch gegen Ihren Bescheid. Das Tool hilft Ihnen, die Frist zu wahren und Ihren Widerspruch strukturiert zu begründen, um eine erneute ärztliche Überprüfung zu fordern.
Bei Entscheidungen der gesetzlichen Unfallversicherung gelten strenge Regeln. Bitte beachten Sie unbedingt:
Redaktionell geprüft am: 25.04.2026
Die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) betrifft das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (BG/Unfallkasse) und bezieht sich ausschließlich auf die Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. einer Berufskrankheit. Der GdB (Grad der Behinderung) betrifft das Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) und bewertet alle körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen unabhängig von ihrer Ursache.
Nein. Um die Einmonatsfrist zu wahren, reicht ein sogenannter "fristwahrender Widerspruch" (z. B. "Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom [Datum] Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach."). Das ist sogar die empfohlene Vorgehensweise, wenn Sie zuvor Akteneinsicht fordern möchten, um das Gutachten der BG-Ärzte zu überprüfen.
Bleibt die Berufsgenossenschaft bei ihrer Einschätzung, erlässt sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines weiteren Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Für Sie als Versicherter ist das Verfahren vor dem Sozialgericht grundsätzlich gerichtskostenfrei.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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