Widerspruch gegen die Festsetzung der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)

Wenn die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse die MdE nach einem Versicherungsfall (z.B. Arbeitsunfall) aus Ihrer Sicht zu niedrig festsetzt, kann das Auswirkungen auf Geldleistungen haben. Praxis-Hinweis: Ein solcher Rentenanspruch setzt voraus, dass die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um mindestens 20% gemindert ist (§ 56 Abs. 1 SGB VII). Praxis-Hinweis: Die MdE richtet sich nach den verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens; auch unfallbedingte Nachteile beim Nutzen besonderer beruflicher Kenntnisse/Erfahrungen sind zu berücksichtigen (§ 56 Abs. 2 SGB VII).

Widerspruchsfrist beachten! Der Widerspruch ist grundsätzlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen (§ 84 Abs. 1 SGG); bei Bekanntgabe im Ausland beträgt die Frist drei Monate. Wichtiger Hinweis: Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid (Frist/Adresse/Form).

Hinweis zur Datenspeicherung: Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen den localStorage Ihres Browsers (gerät-/browserbezogen). Es findet dabei keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an Kassen-Lotse statt.

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Text ist ein Vorschlag auf Basis Ihrer Eingaben; prüfen Sie ihn vor dem Versand und fügen Sie möglichst aussagekräftige ärztliche Unterlagen/Stellungnahmen bei.

Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. über die Suchleiste auf dem Startbildschirm) funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft: 13.12.2025

1. Ihre Angaben (Versicherte/r)
2. Zuständige Berufsgenossenschaft (BG) / Unfallkasse
3. Details zum angefochtenen Bescheid
4. Begründung des Widerspruchs