Widerspruch gegen die Festsetzung der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)

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Wenn die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse die MdE nach einem Versicherungsfall (z.B. Arbeitsunfall) aus Ihrer Sicht zu niedrig festsetzt, kann das Auswirkungen auf Geldleistungen haben. Praxis-Hinweis: Ein solcher Rentenanspruch setzt voraus, dass die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um mindestens 20% gemindert ist (§ 56 Abs. 1 SGB VII). Praxis-Hinweis: Die MdE richtet sich nach den verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens; auch unfallbedingte Nachteile beim Nutzen besonderer beruflicher Kenntnisse/Erfahrungen sind zu berücksichtigen (§ 56 Abs. 2 SGB VII).

Widerspruchsfrist beachten! Der Widerspruch ist grundsätzlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen (§ 84 Abs. 1 SGG); bei Bekanntgabe im Ausland beträgt die Frist drei Monate. Wichtiger Hinweis: Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid (Frist/Adresse/Form).

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Redaktionell geprüft: 29.01.2026

1. Ihre Angaben (Versicherte/r)
2. Zuständige Berufsgenossenschaft (BG) / Unfallkasse
3. Details zum angefochtenen Bescheid
4. Begründung des Widerspruchs

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