Die Zeit rund um die Geburt soll dem Ankommen und der Erholung dienen, nicht den finanziellen Sorgen. Das Mutterschaftsgeld sichert Ihr Einkommen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen ab, in denen Sie nicht arbeiten dürfen.
Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Klicks ein formelles Anschreiben für Ihre Krankenkasse. Reichen Sie dieses einfach zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung (bzw. der Hebamme) über den voraussichtlichen Entbindungstermin ein, um Ihre Auszahlung rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist im Sozialgesetzbuch sowie im Mutterschutzgesetz (MuSchG) klar geregelt:
Redaktionell geprüft am: 25.04.2026
Sie sollten den Antrag stellen, sobald Sie die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (das sogenannte „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“) von Ihrem Gynäkologen oder Ihrer Hebamme erhalten haben. Diese Bescheinigung wird frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin ausgestellt.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und in einem Arbeitsverhältnis, zahlt die Krankenkasse maximal 13 Euro pro Kalendertag. Liegt Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen höher als 390 Euro im Monat, muss Ihr Arbeitgeber die Differenz als sogenannten Arbeitgeberzuschuss zahlen, sodass Sie finanziell keine Einbußen gegenüber Ihrem bisherigen Nettogehalt haben.
Privatversicherte oder familienversicherte Frauen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) erhalten das Mutterschaftsgeld nicht von der gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen stattdessen beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Mutterschaftsgeld beantragen, welches in diesen Fällen auf einmalig maximal 210 Euro begrenzt ist.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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