Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben

Wenn eine Behörde oder ein Sozialleistungsträger nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über Ihren Antrag oder Widerspruch entscheidet, können Sie mit einer Untätigkeitsklage Druck machen. Dieses Tool hilft Ihnen, die Klage formell korrekt zu erheben.

Voraussetzungen prüfen! Eine Untätigkeitsklage ist in der Regel erst zulässig, wenn die Behörde 6 Monate (bei Anträgen) bzw. 3 Monate (bei Widersprüchen) ohne zureichenden Grund nicht entschieden hat.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

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1. Ihre Angaben (Kläger/in)
2. Angaben zur untätigen Behörde (Beklagte)
3. Zuständiges Sozialgericht
4. Details zum unbearbeiteten Vorgang