Widerspruch gegen Ablehnung / Einstellung von Verletztengeld

Wenn die Berufsgenossenschaft die Zahlung von Verletztengeld ablehnt oder einstellt, obwohl Sie aufgrund der Folgen Ihres Arbeitsunfalls weiterhin arbeitsunfähig sind, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dieses Tool hilft Ihnen dabei.

Widerspruchsfrist beachten! Ihr Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides bei der Berufsgenossenschaft eingegangen sein.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

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1. Ihre Angaben (Versicherte/r)
2. Zuständige Berufsgenossenschaft (BG)
3. Details zum angefochtenen Bescheid
4. Begründung des Widerspruchs