Generator: Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen

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Rezeptgebühren in der Apotheke, Zuzahlungen im Krankenhaus oder für die Physiotherapie – wer oft krank ist, muss tief in die Tasche greifen. Das Gesetz schützt Sie jedoch vor finanzieller Überlastung: Niemand muss mehr als seine individuelle Belastungsgrenze pro Kalenderjahr zuzahlen.

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Klicks einen formellen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung (bzw. auf Erstattung zu viel gezahlter Beträge). Das Tool strukturiert Ihr Anschreiben an die Krankenkasse rechtssicher, damit Sie die Befreiungskarte für den Rest des Jahres schnellstmöglich erhalten.

Ihre Belastungsgrenze: 2 % oder 1 % Regelung (§ 62 SGB V)

Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten Grenze leisten. Ist diese erreicht, stellt die Kasse eine Befreiungsbescheinigung aus.

Hinweis zur Datenspeicherung: Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen ausschließlich den lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage). Eine automatische Übermittlung Ihrer finanziellen oder gesundheitlichen Daten an unsere Server findet nicht statt.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Die Berechnung in unseren Tools dient nur der Orientierung; maßgeblich ist die offizielle Prüfung und Berechnung der Krankenkasse anhand Ihrer eingereichten Einkommensnachweise und Quittungen.
Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 25.04.2026

1. Ihre Angaben (Versicherte/r)
2. Angaben zur Krankenkasse
3. Berechnung Ihrer Belastungsgrenze (optional) Diese Berechnung dient nur Ihrer Orientierung. Die Krankenkasse prüft die genauen Werte anhand Ihrer Nachweise (§ 62 SGB V).
4. Art des Antrags

Hinweis: Die Befreiungsbescheinigung darf keine Angaben über Einkommen enthalten (§ 62 Abs. 3 S. 2 SGB V).


Häufige Fragen (FAQ) zur Zuzahlungsbefreiung

Welche Ausgaben zählen zu den gesetzlichen Zuzahlungen?

Berücksichtigt werden gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen, wie z.B. 10 Euro pro Tag im Krankenhaus (für max. 28 Tage), Rezeptgebühren für Medikamente (meist 5 bis 10 Euro), Zuzahlungen für Heilmittel (wie Physiotherapie) oder Hilfsmittel (wie Rollatoren oder Einlagen). Freiwillige Leistungen (z. B. IGeL) oder private Aufzahlungen für teurere Hilfsmittelmodelle zählen nicht dazu.

Muss ich Quittungen sammeln oder reicht der Nachweis der Apotheke?

Sie müssen der Krankenkasse nachweisen, dass Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Am einfachsten ist es, wenn Sie alle Belege sammeln. Viele Apotheken bieten an, am Jahresende einen Sammelausdruck über alle dort geleisteten Rezeptgebühren zu erstellen. Vergessen Sie jedoch nicht, auch die Quittungen aus dem Krankenhaus oder vom Therapeuten beizulegen.

Kann ich zu viel gezahlte Beträge rückwirkend zurückfordern?

Ja! Wenn Sie erst am Jahresende merken, dass Sie Ihre Belastungsgrenze überschritten haben, verfällt Ihr Geld nicht. Sie können die Erstattung von Zuzahlungen bis zu vier Jahre rückwirkend bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Reichen Sie dazu einfach die gesammelten Belege und den Antrag für das jeweilige Jahr ein.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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