Ein einmal festgestellter Grad der Behinderung (GdB) gilt nicht für immer. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand dauerhaft verschlechtert, neue Krankheiten hinzukommen oder die Auswirkungen Ihrer Behinderung auf den Alltag zunehmen, haben Sie das Recht, einen Antrag auf Neufeststellung beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Ziel ist es, einen höheren GdB und/oder zusätzliche Merkzeichen zu erhalten.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Stellen Sie einen Antrag, wenn eine wesentliche Änderung in Ihren gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten ist. Das ist der Fall bei:
Wichtig: Es muss sich um eine dauerhafte Verschlechterung handeln. Ein vorübergehender schlechter Zustand nach einer Operation reicht in der Regel nicht aus.
Das Versorgungsamt entscheidet nicht nach Ihren persönlichen Schilderungen, sondern auf der Grundlage von medizinischen Befundberichten. Der wichtigste Teil Ihres Antrags ist daher nicht nur die Beschreibung Ihrer Probleme, sondern vor allem die Benennung der Ärzte, die diese Probleme belegen können.
Ein gut strukturiertes Anschreiben ist der beste Start für Ihr Antragsverfahren. Unser Generator hilft Ihnen, einen klaren und begründeten Antrag zu formulieren, der dem Versorgungsamt alle notwendigen Informationen für die weitere Bearbeitung an die Hand gibt.
Ja, das ist theoretisch möglich. Wenn das Versorgungsamt bei der Prüfung feststellt, dass sich eine Ihrer bisher berücksichtigten Erkrankungen wesentlich verbessert hat, kann es den Gesamt-GdB auch senken. Stellen Sie einen Neufeststellungsantrag daher nur, wenn eine tatsächliche und dauerhafte Verschlechterung eingetreten ist.
Die Bearbeitungsdauer ist von Amt zu Amt sehr unterschiedlich und kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Behörde muss bei allen von Ihnen genannten Ärzten aktuelle Befundberichte anfordern und auswerten. Planen Sie daher eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten ein.
Wird Ihr Antrag auf einen höheren GdB abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Hierfür ist es ratsam, sich die medizinischen Gutachten, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, vom Amt zusenden zu lassen und diese mit Ihrem Arzt zu besprechen.