Ein einmal festgestellter Grad der Behinderung (GdB) gilt nicht für immer. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand dauerhaft verschlechtert, neue Krankheiten hinzukommen oder die Auswirkungen Ihrer Behinderung auf den Alltag zunehmen, haben Sie das Recht, einen Antrag auf Neufeststellung beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Ziel ist es, einen höheren GdB und/oder zusätzliche Merkzeichen zu erhalten, die Ihnen wichtige Nachteilsausgleiche sichern können – etwa steuerliche Vergünstigungen, einen besseren Kündigungsschutz oder Mobilitätshilfen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Schwerbehindertenrecht.
Ein Verschlimmerungsantrag ist immer dann sinnvoll, wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit dem letzten Feststellungsbescheid spürbar verschlechtert hat. Dabei reicht es nicht, dass Sie subjektiv mehr Beschwerden empfinden – entscheidend ist, dass sich Ihre funktionellen Einschränkungen objektiv verschärft haben oder neue gesundheitliche Probleme hinzugekommen sind. Typische Fälle sind:
Wichtig: Die Verschlechterung muss dauerhaft sein. Ein vorübergehender schlechter Gesundheitszustand, etwa nach einer Operation oder während einer Reha, reicht in der Regel nicht aus, um eine Neufeststellung des GdB zu begründen.
Damit das Versorgungsamt Ihren Antrag positiv entscheidet, sind ärztliche Befunde und medizinische Nachweise entscheidend. Je besser die Dokumentation, desto größer die Erfolgschancen. Das Amt bewertet nicht Ihre persönliche Schilderung, sondern die vorliegenden ärztlichen Unterlagen. Bereiten Sie diese sorgfältig vor:
Fehlen dem Amt aussagekräftige medizinische Unterlagen, wird häufig ein amtsärztliches Gutachten veranlasst. Bereiten Sie sich auch darauf gut vor, indem Sie Ihre Beschwerden genau beschreiben und relevante Unterlagen bereithalten.
Vermeiden Sie diese Fehler, um Ihre Erfolgschancen deutlich zu erhöhen. Ein präziser, gut dokumentierter Antrag ist der beste Weg, Ihren berechtigten Anspruch auf eine höhere Einstufung durchzusetzen.
Mit unserem Generator für den Antrag auf Neufeststellung des GdB erstellen Sie ein individuelles, formal korrektes Anschreiben an das Versorgungsamt. Das Schreiben berücksichtigt alle wichtigen Punkte wie Begründung, ärztliche Angaben und rechtliche Grundlagen – und spart Ihnen Zeit bei der Vorbereitung.
Ja, das ist theoretisch möglich. Wenn das Versorgungsamt bei der Prüfung feststellt, dass sich eine Ihrer bisher berücksichtigten Erkrankungen wesentlich verbessert hat, kann es den Gesamt-GdB auch senken. Stellen Sie einen Neufeststellungsantrag daher nur, wenn eine tatsächliche und dauerhafte Verschlechterung eingetreten ist.
Die Bearbeitungsdauer ist von Amt zu Amt sehr unterschiedlich und kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Behörde muss bei allen von Ihnen genannten Ärzten aktuelle Befundberichte anfordern und auswerten. Planen Sie daher eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten ein.
Wird Ihr Antrag auf einen höheren GdB abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Hierfür ist es ratsam, sich die medizinischen Gutachten, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, vom Amt zusenden zu lassen und diese mit Ihrem Arzt zu besprechen.