Kündigungsschutz & Rentenanwartschaften während der Pflege

Die Vereinbarkeit von Beruf und der häuslichen Pflege eines Angehörigen ist eine große Herausforderung. Das deutsche Gesetz schützt pflegende Angehörige, die ihre Arbeitszeit reduzieren oder sich für eine bestimmte Zeit freistellen lassen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie Ihre Rentenansprüche sichern.

Ihr Recht auf Kündigungsschutz

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für die Pflege freistellen zu lassen, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren. Dieser Schutz gilt ab der Ankündigung der Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber.

Die wichtigsten Freistellungen im Überblick:

Hinweis zur Anmeldung: Die Pflegezeit muss dem Arbeitgeber spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich angekündigt werden. Bei der Familienpflegezeit beträgt die Ankündigungsfrist 8 Wochen.
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Rentenanwartschaften: So sichern Sie Ihre Rente

Die Pflege eines Angehörigen kann Ihren Rentenanspruch positiv beeinflussen. Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in Ihre gesetzliche Rentenversicherung ein. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aussetzen.

Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht:

Die Höhe der Rentenbeiträge, die die Pflegekasse zahlt, richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflegeleistung (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung).

Wichtiger Tipp: Sie müssen die Rentenbeiträge nicht selbst beantragen. Bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder nach dem Antrag auf Pflegeleistungen wird die Pflegekasse Sie als Pflegeperson identifizieren und Ihnen einen Fragebogen zur Rentenversicherung zusenden. Füllen Sie diesen sorgfältig aus, um sicherzustellen, dass Ihre Rentenpunkte gutgeschrieben werden.
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Praktische Umsetzung und weitere Hinweise

Disclaimer: Die hier aufgeführten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Rentenberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsrat, eine offizielle Pflegeberatungsstelle, die Deutsche Rentenversicherung oder einen Fachanwalt.