MDK-Begutachtung: So bereiten Sie sich vor

Der Termin mit dem Medizinischen Dienst (MDK) ist entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung stellt sicher, dass der tatsächliche Pflegeaufwand und die Belastung für Sie vollständig erfasst werden. Mit diesem Leitfaden sind Sie bestens gerüstet.

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Phase 1: Vor der Begutachtung

Das Pflegeprotokoll: Ihr wichtigstes Werkzeug

Das Pflegeprotokoll ist der Schlüssel zur korrekten Einstufung. Führen Sie es **mindestens eine Woche lang** und notieren Sie ganz konkret, welche Unterstützung zu welcher Tageszeit notwendig ist. Denken Sie daran: Der Gutachter sieht nur einen Moment Ihrer Realität. Ihr Protokoll zeigt das wahre Bild.

Tipp: Notieren Sie nicht nur, **was** Sie tun, sondern auch **wie lange** es dauert und **welche Herausforderungen** auftreten.
Beispiel: "5:30 Uhr: Mein Vater hat Hilfe beim Aufstehen benötigt und brauchte 15 Minuten, um sich auf den Bettrand zu setzen. Er war desorientiert und hat mehrmals nach meiner Hand gegriffen."

Dokumente & Unterlagen vorbereiten

Sammeln Sie alle relevanten Papiere in einem Ordner. So haben Sie beim Termin alles griffbereit:

Checkliste zur Vorbereitung

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Phase 2: Während der Begutachtung

Kommunikation & Darstellung der Situation

Der Gutachter prüft die **sechs Module der Pflegebegutachtung** (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Gestaltung des Alltags). Ihre Aufgabe ist es, ihm ein realistisches Bild zu vermitteln – ohne zu beschönigen oder zu übertreiben.

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Phase 3: Nach der Begutachtung

Bericht & Widerspruch

Nach einigen Wochen erhalten Sie den Begutachtungsbericht und den Bescheid über den zugewiesenen Pflegegrad. Nehmen Sie sich Zeit, diese Unterlagen sorgfältig zu prüfen.

Achtung: Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie **innerhalb eines Monats Widerspruch** ein. Sie müssen keine Begründung angeben. Fordern Sie den vollständigen MDK-Bericht an und lassen Sie sich von einem Pflegestützpunkt oder einer Pflegeberatung (nach § 7a SGB XI) beraten, um den Widerspruch zu begründen.

Häufige Fragen