Palliativ- und Hospizangebote für pflegende Angehörige
Die Begleitung eines unheilbar kranken oder sterbenden Menschen ist eine der größten Herausforderungen. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Palliativ- und Hospizangebote sind dazu da, Sie und Ihren Angehörigen zu unterstützen – mit dem Ziel, die Lebensqualität in dieser schweren Zeit bestmöglich zu erhalten.
Was ist der Unterschied?
Die Begriffe Palliativ- und Hospizversorgung werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Phasen und Ziele der Begleitung.
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Palliativversorgung:
- Beginnt oft frühzeitig, auch parallel zu Heilversuchen oder Therapien.
- Fokus auf Linderung von Symptomen (Schmerzen, Atemnot, Übelkeit).
- Verbesserung der Lebensqualität, nicht die Heilung der Krankheit.
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Hospizversorgung:
- Konzentriert sich auf das Lebensende, wenn keine Heilung mehr möglich ist.
- Bietet umfassende, würdevolle Begleitung bis zum Tod, oft in den letzten Tagen oder Wochen.
- Fokus auf psychosoziale, spirituelle und körperliche Bedürfnisse.
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Unterstützung für den Patienten und Sie als Angehörigen
Spezialisierte Palliativversorgung (SAPV)
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine Leistung der Krankenkasse. Ein multidisziplinäres Team aus Ärzten und Pflegekräften kommt zu Ihnen nach Hause, um Schmerzen und andere Symptome zu lindern. Dies ermöglicht es dem Patienten, in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben und entlastet Sie als Pflegeperson.
Ambulante Hospizdienste
Ehrenamtliche Hospizbegleiter unterstützen Familien zu Hause. Sie schenken dem Patienten Zeit und Aufmerksamkeit, indem sie vorlesen, Gespräche führen oder einfach nur da sind. Dadurch erhalten Sie als Angehöriger eine wertvolle Auszeit und können neue Kraft schöpfen.
Stationäre Hospize
Ein stationäres Hospiz ist eine spezialisierte Einrichtung, in die Patienten verlegt werden können, wenn eine häusliche Versorgung nicht mehr möglich oder gewünscht ist. Hier erhalten sie eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Fachpersonal. Die Kosten werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen.
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Finanzielle und rechtliche Aspekte
- Kostenübernahme: Die Kosten für Palliativversorgung und stationäre Hospize werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ambulante Hospizdienste sind kostenfrei.
- Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Klären Sie frühzeitig, welche Wünsche Ihr Angehöriger für das Lebensende hat. Eine gültige Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geben Ihnen und den Ärzten Handlungssicherheit.
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Wie Sie die passende Unterstützung finden
Scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu suchen. Es ist ein Zeichen von Stärke, die Last zu teilen.
Checkliste: So finden Sie die richtigen Angebote
- Sprechen Sie mit Ihrem Arzt: Er ist die erste Anlaufstelle und kann eine Palliativversorgung verordnen.
- Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse: Die Pflegekasse kann Ihnen Auskunft über regionale Angebote und die Kostenübernahme geben.
- Kontaktieren Sie einen Hospizverein: Suchen Sie online nach einem Hospizdienst in Ihrer Nähe. Sie bieten kostenlose Beratung an und vermitteln ehrenamtliche Helfer.
- Nutzen Sie den Pflegestützpunkt: Hier erhalten Sie unabhängige und neutrale Beratung zu allen verfügbaren Angeboten in Ihrer Region.
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Tipps für Ihre eigene Selbstfürsorge
Die Trauer beginnt oft schon lange vor dem Verlust. Achten Sie deshalb besonders auf sich selbst.
- **Nehmen Sie sich Pausen:** Auch wenige Minuten am Tag für eine Tasse Tee oder einen Spaziergang sind essenziell.
- **Suchen Sie Unterstützung:** Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen in Selbsthilfegruppen aus.
- **Sprechen Sie über Gefühle:** Scheuen Sie sich nicht, mit einem Therapeuten oder einer Vertrauensperson über Ihre Ängste und Sorgen zu sprechen.
- **Trauerbegleitung nutzen:** Viele Hospizdienste bieten auch nach dem Tod eine Begleitung für Trauernde an.
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder psychologische Beratung. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen an Fachkräfte, Ihren Hausarzt oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111).