Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, verbessern die Lebensqualität und unterstützen pflegende Angehörige im Alltag. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Hilfsmittel es gibt, welche Zuschüsse und Voraussetzungen bestehen und wie Sie Anträge erfolgreich stellen – inklusive Informationen zu Widersprüchen.
Autor:Kassen-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Arten von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel werden in zwei Hauptkategorien unterteilt:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Hierzu gehören Hygieneprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Die Pflegekasse stellt hierfür eine monatliche Pauschale von bis zu 42 € zur Verfügung.
Technische Pflegehilfsmittel: Dies sind Geräte, die die Pflege erleichtern, wie Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen oder ein Hausnotruf. Diese werden in der Regel von der Pflegekasse leihweise überlassen oder deren Anschaffung bezuschusst.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds: Umbauten im Haus, die die Pflege erleichtern, wie Badumbauten, Rampen oder Treppenlifte, werden von der Pflegekasse mit einem festen Zuschuss gefördert.
Anspruch und Pflegegrade
Grundsätzlich haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5), die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Art der Unterstützung hängt jedoch von der individuellen Notwendigkeit ab, die durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst (MDK) geprüft wird.
Tipp: Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel kann von Pflegegrad 1 an beantragt werden. Für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung beträgt der Zuschuss 4.180 € pro Maßnahme und kann bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt bis zu viermal gewährt werden.
Beantragung von Hilfsmitteln
Bedarf feststellen: Sprechen Sie mit dem behandelnden Arzt oder einem Pflegeberater über die notwendigen Hilfsmittel. Eine ärztliche Verordnung (Rezept) oder eine Empfehlung einer Pflegefachkraft ist für technische Hilfsmittel oft hilfreich.
Antrag stellen: Reichen Sie einen formlosen Antrag (für Verbrauchsmittel) oder den entsprechenden Antrag mit ärztlicher Verordnung (für technische Hilfsmittel) bei Ihrer Pflegekasse ein.
Fristen beachten: Die Pflegekasse muss über Ihren Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wird ein Gutachten des MDK benötigt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wird diese Frist ohne Begründung überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Lieferung & Zuzahlung: Die Pflegekasse organisiert die Lieferung oder Kostenerstattung. Für technische Hilfsmittel kann eine gesetzliche Zuzahlung von bis zu 25 € anfallen, die jedoch entfällt, wenn das Hilfsmittel leihweise überlassen wird.
Widerspruch einlegen: Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb der Frist schriftlich Widerspruch einlegen und Ihre Situation erneut begründen.
Praktische Hinweise & Tipps
Sammeln und dokumentieren Sie alle Rechnungen und Bescheinigungen sorgfältig.
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Pflegekasse, um den genauen Ablauf und die Anforderungen zu klären.
Nutzen Sie Beratungsangebote von Pflegestützpunkten, die eine unabhängige und kostenfreie Beratung anbieten.
Vergleichen Sie verschiedene Anbieter für Hilfsmittel, da sich Qualität, Service und Preise unterscheiden können.
Prüfen Sie, ob sich der Pflegebedarf geändert hat, um gegebenenfalls eine Höherstufung des Pflegegrades oder zusätzliche Hilfsmittel zu beantragen.
Info: Viele technische Hilfsmittel können bei veränderter Pflegesituation angepasst oder durch geeignetere Modelle ersetzt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihre Pflegekasse.
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Checkliste – Pflegehilfsmittel beantragen
Fallbeispiele
Die folgenden anonymisierten Beispiele zeigen echte Alltagssituationen und wie Betroffene ihre Ansprüche
gegenüber der Pflegekasse durchsetzen konnten. Sie sollen Orientierung geben – jeder Fall ist natürlich vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 — Pflegegrad 3: Höhere Kosten für Pflegeverbrauchsmittel
Ausgangslage: Frau M., 76 Jahre, lebt nach einem Schlaganfall mit ausgeprägter Inkontinenz.
Sie hat Pflegegrad 3 und damit ein monatliches Budget von 42 € für Pflegeverbrauchsmittel.
Problem: Die benötigten Einmalhandschuhe und Inkontinenzunterlagen lagen monatlich bei rund 160 € –
deutlich über dem Regelsatz.
Maßnahme: Das Sanitätshaus stellte einen Kostenplan zusammen.
Mit diesem und einer kurzen Begründung reichte Frau M.s Tochter den Antrag auf Kostenübernahme bei der AOK ein.
Ergebnis: Die Pflegekasse genehmigte die Überschreitung des Budgets,
sodass alle benötigten Verbrauchsmittel vollständig übernommen wurden.
Die häusliche Pflege wurde dadurch spürbar erleichtert.
Beispiel 2 — Pflegegrad 4: Bettgitter und Rollstuhl trotz limitierter Mittel
Ausgangslage: Herr L., 82, hat eine sehr eingeschränkte Mobilität und stürzt nachts häufig.
Er hat Pflegegrad 4 mit einem Budget von 42 € pro Monat.
Problem: Für mehr Sicherheit benötigte er sowohl ein Bettgitter (circa 300 €)
als auch einen Rollstuhl (etwa 450 €). Beides überstieg das monatliche Budget deutlich.
Maßnahme: Der Pflegestützpunkt unterstützte die Familie bei der Antragstellung.
Die Hausärztin bestätigte schriftlich den medizinischen Bedarf beider Hilfsmittel.
Der Antrag ging anschließend an die Barmer.
Ergebnis: Die Kasse genehmigte eine einmalige Kostenübernahme.
Bettgitter und Rollstuhl wurden geliefert – und die Sturzgefahr nachts konnte erheblich reduziert werden.
Hinweis: Monatliche Budgets können in bestimmten Fällen überschritten werden.
Verbrauchsmittel lassen sich zudem mit Hilfsmitteln der Krankenkasse kombinieren.
Lassen Sie sich im Zweifel vorab beraten.
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder einen Pflegeberater.