Widerspruch: Kostenerstattung

Frist beachten: Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzureichen; bei Bekanntgabe im Ausland beträgt die Frist drei Monate (§ 84 Abs. 1 SGG). Er kann schriftlich, in elektronischer Form bzw. schriftformersetzend oder zur Niederschrift bei der Stelle eingelegt werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 84 Abs. 1 SGG). Maßgeblich sind die Angaben in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.

Rechtsgrundlage (Kurzinfo): Nach § 13 Abs. 3 SGB V sind Kosten zu erstatten, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat und dadurch Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung entstanden sind; erstattet wird in der entstandenen Höhe, soweit die Leistung notwendig war. Fristenargument (optional): Über Leistungsanträge ist grundsätzlich innerhalb von drei Wochen (bzw. fünf Wochen bei gutachtlicher Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes) zu entscheiden; ohne rechtzeitige Mitteilung eines hinreichenden Grundes kann eine Genehmigungsfiktion eintreten (§ 13 Abs. 3a SGB V).

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Wichtiger Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten (z.B. Fristberechnung, Akteneinsicht, richtige Anträge) wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder anwaltliche Hilfe.

Redaktionell geprüft: 23.12.2025

1. Ihre Daten (Absender)
2. Krankenkasse (Empfänger)
3. Bezug zum abgelehnten Bescheid

Diese Daten finden Sie auf dem Ablehnungsbescheid (z.B. oben rechts).

4. Begründung

Tipps für eine gute Begründung

Bei der Kostenerstattung (§ 13 SGB V) werden häufig folgende Punkte geprüft:

  • Unaufschiebbarkeit / medizinische Erforderlichkeit und drohende Verschlechterung (§ 13 Abs. 3 SGB V).
  • Keine rechtzeitige Versorgung im Sachleistungssystem oder unrechtmäßige Ablehnung (§ 13 Abs. 3 SGB V).
  • Dokumentation der Suche (Kontaktprotokoll, Wartezeiten, Absagen).
  • Falls einschlägig: Fristüberschreitung und fehlende Mitteilung eines hinreichenden Grundes (§ 13 Abs. 3a SGB V).
5. Anlagen

Welche Dokumente legen Sie bei? Diese werden unten im Schreiben aufgelistet.