Antrag auf Verhinderungspflege / Gemeinsamer Jahresbetrag

Stand ab 01.07.2025 (Pflegegrad 2+): Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden über einen gemeinsamen Jahresbetrag gebündelt. Der gemeinsame Jahresbetrag kann bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr betragen; außerdem entfällt ab diesem Zeitpunkt die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege.

Dieses Formular hilft dabei, die Angaben für den Antrag bzw. die Kostenerstattung strukturiert zusammenzustellen (Zeiträume, Ersatzpflege-Art, Kosten, Anlagen). Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben vor dem Einreichen und passen Sie es bei Bedarf an.

Hinweis zur Datenspeicherung: Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen den localStorage Ihres Browsers (gerät-/browserbezogen). Es findet dabei keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an Kassen-Lotse statt.

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Das erstellte PDF ist ein Vorschlag auf Basis Ihrer Eingaben und muss vor dem Versand von Ihnen inhaltlich geprüft werden. Bei Unsicherheiten kann eine anerkannte Beratungsstelle oder anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.

Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. über die Suchleiste auf dem Startbildschirm) funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft: 02.01.2026

Tipp: Sie können Belege gesammelt (z. B. jährlich) oder jeweils einzeln zur Erstattung einreichen – je nach Vorgehen Ihrer Pflegekasse und Ihrem Bedarf. Dieser Generator unterstützt beide Varianten bei der Erstellung eines Begleitschreibens.

1. Angaben zur pflegebedürftigen Person
2. Antragsteller:in (falls abweichend)
3. Angaben zur Pflegekasse
4. Angaben zur Verhinderung der Hauptpflegeperson
5. Durchführung der Ersatzpflege

Hinweis: Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige können je nach Konstellation besondere Begrenzungen/Regeln gelten (z. B. Orientierung am Pflegegeld sowie mögliche zusätzliche Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall). Maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Pflegekasse und die Umstände im Einzelfall.

Hinweis: Die Erstattung richtet sich nach den nachgewiesenen Kosten und dem verfügbaren Jahresbudget (sowie den Vorgaben Ihrer Pflegekasse).

6. Budget & Gemeinsamer Jahresbetrag
7. Bankverbindung für Erstattung
8. Anlagen