Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten Großartiges, benötigen aber auch Pausen. Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung. Seit dem 01.07.2025 gelten durch den "Gemeinsamen Jahresbetrag" deutlich verbesserte Konditionen.
Hinweis: Diese Seite berücksichtigt die Rechtslage ab Juli 2025 (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG). Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Kassen-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:02. Januar 2026
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI springt ein, wenn die private Hauptpflegeperson (z.B. Angehörige) vorübergehend an der Pflege gehindert ist. In dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein Pflegedienst die Betreuung. Finanziert wird dies nun über den Gemeinsamen Jahresbetrag, der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel bündelt.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Die pflegebedürftige Person hat Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Es besteht mindestens Pflegegrad 2 (bis 5).
Neu seit 07/2025: Die früher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Der Anspruch besteht somit sofort ab Feststellung des Pflegegrades 2 und tatsächlicher Verhinderung der Pflegeperson.
Die Hauptpflegeperson ist tatsächlich verhindert (z.B. Urlaub, Krankheit, sonstige Gründe).
Wer kann die Ersatzpflege durchführen?
Die Ersatzpflege kann von verschiedenen Personen oder Diensten übernommen werden:
Nahe Angehörige bis zum 2. Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsgrad (z.B. Eltern, Kinder, Enkel, Schwiegerkinder): Hier ist die pauschale Vergütung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Aber: Nachgewiesene Kosten (Fahrtkosten, Verdienstausfall) können zusätzlich erstattet werden – bis der Gemeinsame Jahresbetrag (3.539 €) ausgeschöpft ist.
Andere Privatpersonen (z.B. Nachbarn, Freunde) oder Pflegedienste: Hier kann der volle Betrag des Budgets genutzt werden.
Umfang und Höhe der Leistung
Gemeinsamer Jahresbetrag: Es stehen Ihnen insgesamt bis zu **3.539 Euro pro Kalenderjahr** zur Verfügung. Die Unterscheidung, wie viel davon für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt wird, entfällt weitgehend – Sie können das Budget flexibel nutzen.
Dauer: Die Verhinderungspflege kann nun für bis zu **acht Wochen (56 Tage)** pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden (früher: 6 Wochen).
Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Bei weniger als 8 Stunden pro Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt und die Tage zählen nicht zur 8-Wochen-Begrenzung.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?
Wird die Verhinderungspflege tageweise (also für 8 Stunden oder mehr am Tag) in Anspruch genommen, wird für die Dauer der Verhinderungspflege (jetzt bis zu 8 Wochen im Jahr) die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Antragstellung und Abrechnung
Es ist empfehlenswert, die Verhinderungspflege vorab bei der Pflegekasse anzukündigen. Viele Kassen haben ihre Formulare auf den "Gemeinsamen Jahresbetrag" umgestellt.
Für die Abrechnung müssen Nachweise eingereicht werden (Rechnungen Pflegedienst, Quittungen Privatperson, Nachweis Verdienstausfall). Durch den Wegfall der Vorpflegezeit müssen Sie keine Nachweise über die Vorpflege mehr erbringen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie das Budget von 3.539 € im Blick behalten, falls Sie im selben Jahr auch Kurzzeitpflege nutzen.
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Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe. Diese Beispiele basieren auf der Rechtslage 2026.
Beispiel 1 — Spontaner Ausfall ohne Wartezeit
Ausgangslage: Herr Müller erhält erst seit 2 Monaten Pflegegrad 2. Seine Frau wird krank.
Früher: Antrag wäre abgelehnt worden (6 Monate Vorpflegezeit fehlten).
Neu 2025: Die Kasse genehmigt die Ersatzpflege durch den Pflegedienst sofort aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag.
Ergebnis: Herr Müller ist versorgt, keine Kostenfalle.
Beispiel 2 — Langer Urlaub der Tochter
Ausgangslage: Tochter Lena pflegt ihre Mutter und möchte 7 Wochen eine Auszeit nehmen.
Problem: Früher wurde das Pflegegeld nur für 6 Wochen weitergezahlt.
Neu 2025: Lena kann die vollen 7 Wochen über die Verhinderungspflege abdecken. Das halbe Pflegegeld wird für den gesamten Zeitraum weitergezahlt (da bis 8 Wochen möglich).
Hinweis: Budget von 3.539 € gilt für Verhinderungs- UND Kurzzeitpflege zusammen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich die Verhinderungspflege im Voraus beantragen?
Es ist empfehlenswert, aber nicht zwingend. Rückwirkende Erstattungen sind möglich (Verjährungsfrist meist 4 Jahre). Wichtig: Sie müssen nicht mehr warten, bis Sie 6 Monate gepflegt haben – der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 sofort.
Kann ich die Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?
Ja. Bei unter 8 Stunden täglich wird das Pflegegeld nicht gekürzt und die Tage werden nicht auf den 8-Wochen-Zeitraum angerechnet. Das Budget (3.539 €) verringert sich natürlich entsprechend der Ausgaben.
Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
Ambulante Dienste, Nachbarn oder Freunde können bis zur vollen Höhe des Budgets abrechnen. Bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad) ist das Honorar auf das 1,5-fache des Pflegegeldes gedeckelt. Zusätzliche Kosten (Fahrtkosten, Verdienstausfall) können aber erstattet werden.
Wie hoch ist der Leistungsbetrag und wie lange kann ich die Verhinderungspflege nutzen?
Sie haben Zugriff auf den **Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro** (Stand 2026). Sie können diesen Betrag für bis zu **8 Wochen (56 Tage)** im Jahr nutzen. Eine separate Umwidmung aus der Kurzzeitpflege ist nicht mehr nötig, da alles in einem Topf ist.
Was passiert mit meinem Pflegegeld?
Bei tageweiser Verhinderung (ab 8 Std.) erhalten Sie 50% des Pflegegeldes weiter. Dieser Anspruch gilt nun parallel zur Verhinderungspflege für bis zu **8 Wochen** pro Jahr.