Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten Großartiges, benötigen aber auch Pausen und Unterstützung, wenn sie selbst einmal verhindert sind. Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, um genau das zu ermöglichen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI springt ein, wenn die private Hauptpflegeperson (z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn) vorübergehend an der Pflege gehindert ist – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Gründe. In dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein Pflegedienst die Pflege, und die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten.

Ziel ist es, die häusliche Pflege sicherzustellen und die Pflegeperson zu entlasten, damit sie neue Kraft schöpfen kann.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Die pflegebedürftige Person hat Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Wer kann die Ersatzpflege durchführen?

Die Ersatzpflege kann von verschiedenen Personen oder Diensten übernommen werden:

Umfang und Höhe der Leistung

Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Wird die Verhinderungspflege tageweise (also für 8 Stunden oder mehr am Tag) in Anspruch genommen, wird für die Dauer der Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen im Jahr) die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Antragstellung und Abrechnung

Es ist empfehlenswert, die Verhinderungspflege möglichst **vorab** bei der Pflegekasse zu beantragen oder zumindest anzukündigen, besonders wenn sie geplant ist (z.B. Urlaub). Viele Pflegekassen stellen hierfür Antragsformulare zur Verfügung.

Für die Abrechnung müssen in der Regel Nachweise über die entstandenen Kosten eingereicht werden (z.B. Rechnungen des Pflegedienstes, Quittungen bei Privatpersonen, Nachweis über Verdienstausfall bei nahen Angehörigen).

Tipp: Klären Sie die genauen Modalitäten und welche Nachweise Ihre Pflegekasse benötigt, am besten direkt mit Ihrer Kasse ab.

Was tun bei Problemen oder Ablehnung?

Sollte die Pflegekasse die Kosten für die Verhinderungspflege nicht oder nur teilweise übernehmen wollen, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.