Dieses Tool erstellt ein Anschreiben für einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn eine notwendige psychotherapeutische Behandlung nicht rechtzeitig als Kassenleistung verfügbar ist oder die Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (§ 13 Abs. 3 SGB V). Wichtig: Ein Kostenerstattungsanspruch setzt nach § 13 Abs. 3 SGB V u.a. voraus, dass für die selbstbeschaffte Leistung bereits Kosten entstanden sind und die Leistung notwendig war. Wichtig: Kosten für selbstbeschaffte Leistungen, die durch einen Psychotherapeuten erbracht werden, sind nur erstattungsfähig, sofern dieser die Voraussetzungen des § 95c erfüllt (§ 13 Abs. 3 S. 3 SGB V).
Hinweis zum Kostenrisiko: Bevor eine Behandlung bei einer Privatpraxis startet, sollte die Krankenkasse möglichst schriftlich zur Kostenübernahme aufgefordert werden; ohne Zusage kann ein Kostenrisiko bestehen, weil § 13 Abs. 3 SGB V an „entstandene Kosten“ und weitere Voraussetzungen anknüpft. Tipp: Dokumentation der Suche (Kontaktversuche, Wartezeiten, Absagen) erhöht die Nachvollziehbarkeit, ob die Leistung „nicht rechtzeitig“ erbracht werden konnte.
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Wichtiger Hinweis: Unsere Inhalte/Formulare ersetzen keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung. Für verbindliche Einschätzungen (z.B. Dringlichkeit/Indikation, Vorgehen bei Ablehnung) wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder anwaltliche Hilfe.
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Redaktionell geprüft: 23.12.2025