Betreuungsverfügung erstellen

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche äußern, wer vom Betreuungsgericht als Ihr rechtlicher Betreuer bestellt werden soll, falls dies einmal notwendig wird und Sie keine (umfassende) Vorsorgevollmacht haben. Sie können auch festlegen, wer nicht Betreuer werden soll. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zu Vollmachten & Verfügungen.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

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1. Angaben zur Person, die die Verfügung erstellt
2. Vorgeschlagene Betreuerperson(en)

Benennen Sie hier die Person(en), die Sie sich als Betreuer wünschen. Sie können auch eine Reihenfolge festlegen.

Gewünschte Betreuerperson 1:

Gewünschte Betreuerperson 2 (optional, ggf. als Ersatz):

3. Abgelehnte Betreuerperson(en) (optional)
4. Wünsche zur Durchführung der Betreuung
5. Ergänzung zu Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung (falls vorhanden)

Hinweis: Eine Vorsorgevollmacht geht einer gesetzlichen Betreuung in den von ihr umfassten Bereichen vor. Diese Betreuungsverfügung greift also vorrangig dann, wenn keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht besteht.

6. Schlussbemerkungen