Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche äußern, wer vom Betreuungsgericht als Ihr rechtlicher Betreuer bestellt werden soll, falls dies einmal notwendig wird und Sie keine (umfassende) Vorsorgevollmacht haben. Sie können auch festlegen, wer nicht Betreuer werden soll. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zu Vollmachten & Verfügungen.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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