Vorsorgen für den Ernstfall: Vollmachten und Verfügungen

Niemand denkt gerne darüber nach, aber was passiert, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder im Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können? Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden und Vertrauenspersonen für Sie handeln können. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Warum sind diese Dokumente so wichtig?

Ohne entsprechende Vorsorgeregelungen kann es passieren, dass im Ernstfall ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen muss. Dieser Betreuer ist dann für Ihre Angelegenheiten zuständig, auch wenn es sich um eine fremde Person handelt. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer Sie vertreten soll. Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Die wichtigsten Vorsorgedokumente im Überblick:

1. Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens (Bevollmächtigte) das Recht, Sie in bestimmten oder allen Angelegenheiten zu vertreten, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind (z.B. durch Demenz, Koma, schwere Krankheit). Sie können den Umfang der Vollmacht genau festlegen, z.B.:

Eine Vorsorgevollmacht ist formfrei möglich, Schriftform wird aber dringend empfohlen. Für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Immobiliengeschäfte, Darlehensaufnahmen) ist eine notarielle Beurkundung erforderlich oder zumindest ratsam.

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2. Die Betreuungsverfügung

Falls Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben oder diese nicht alle Bereiche abdeckt und eine gesetzliche Betreuung notwendig wird, können Sie mit einer Betreuungsverfügung Wünsche äußern, wen das Betreuungsgericht als Betreuer bestellen oder eben nicht bestellen soll. Das Gericht ist zwar nicht zwingend an diese Wünsche gebunden, muss sie aber berücksichtigen, wenn sie Ihrem Wohl nicht widersprechen.

Eine Betreuungsverfügung kann auch Wünsche zur Ausgestaltung der Betreuung enthalten (z.B. wo Sie wohnen möchten).

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3. Die Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen (z.B. Endstadium einer unheilbaren Krankheit, schwerste Hirnschädigung) medizinisch behandelt werden möchten, falls Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Sie können bestimmte medizinische Maßnahmen (z.B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Wiederbelebungsmaßnahmen) wünschen oder ablehnen.

Die Patientenverfügung ist für Ärzte und Bevollmächtigte bindend, sofern sie auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutrifft und Ihr Wille eindeutig erkennbar ist.

Wichtig: Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig (z.B. alle 1-2 Jahre) überprüft und ggf. durch Unterschrift bestätigt werden, um ihre Aktualität zu bekräftigen. Kombinieren Sie sie idealerweise mit einer Vorsorgevollmacht, damit eine Vertrauensperson Ihre Wünsche auch durchsetzen kann.

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Weitere wichtige Aspekte

Unsere Generatoren sollen Ihnen helfen, einen ersten Entwurf für diese wichtigen Dokumente zu erstellen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, können aber eine sehr gute Grundlage bieten.