Erwerbsminderungsrente: Wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, kann die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) eine wichtige finanzielle Absicherung bieten. Der Weg dorthin ist jedoch oft komplex und mit vielen Fragen verbunden. Diese Seite gibt Ihnen einen grundlegenden Überblick.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Kassen-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie soll das Einkommen ersetzen, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein. Geregelt ist sie im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere in § 43 sowie für vor 1961 Geborene in § 240.
Man unterscheidet zwischen:
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Wenn Sie noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Rente wegen voller Erwerbsminderung: Wenn Sie weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Rente für Bergleute: Eine spezielle Form für im Bergbau tätige Personen.
Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Um Anspruch auf eine EM-Rente zu haben, müssen sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Medizinische Voraussetzungen:
Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf unter sechs Stunden (für teilweise EM) bzw. unter drei Stunden (für volle EM) täglich gesunken.
Diese Leistungseinschränkung muss auf nicht absehbare Zeit bestehen.
Die Beurteilung der Erwerbsminderung erfolgt durch ärztliche Gutachter des Rentenversicherungsträgers.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
Allgemeine Wartezeit: Sie müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein (allgemeine Wartezeit).
Pflichtbeiträge: In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen (z.B. bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Erwerbsminderung kurz nach Ausbildung).
Wichtig: Der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt. Bevor eine EM-Rente bewilligt wird, prüft der Rentenversicherungsträger, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen wiederhergestellt oder verbessert werden kann.
Der Antragsprozess
Beratung: Lassen Sie sich frühzeitig von der Deutschen Rentenversicherung oder unabhängigen Beratungsstellen beraten.
Antragsformulare: Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder online. Füllen Sie diesen sorgfältig und vollständig aus.
Ärztliche Unterlagen: Fügen Sie alle relevanten aktuellen ärztlichen Befundberichte, Gutachten, Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte bei. Je aussagekräftiger diese sind, desto besser.
Begutachtung: In den meisten Fällen wird der Rentenversicherungsträger eine medizinische Begutachtung durch eigene Ärzte oder beauftragte Gutachter veranlassen.
Bescheid: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag.
Unser Tool kann Sie dabei unterstützen, ein **detailliertes Begleitschreiben oder eine strukturierte Darstellung Ihrer gesundheitlichen Situation** zu formulieren, die Sie dem offiziellen Antrag beifügen können.
Erwerbsminderungsrenten werden oft nur **befristet** bewilligt, meist für bis zu drei Jahre. Danach erfolgt eine erneute Prüfung. Bei dauerhafter Erwerbsminderung kann die Rente auch unbefristet gewährt werden.
Die **Höhe der Rente** hängt von Ihren bisher eingezahlten Beiträgen (Entgeltpunkten) und dem Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Bei frühzeitigem Eintritt der Erwerbsminderung werden sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt, um die Rente zu erhöhen. Dennoch ist die EM-Rente oft niedriger als das letzte Erwerbseinkommen.
Es gelten **Hinzuverdienstgrenzen**, die Sie beachten müssen, falls Sie neben der Rente noch arbeiten.
Was tun bei Ablehnung?
Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden häufig abgelehnt. Die Hauptgründe sind oft, dass der Rentenversicherungsträger die medizinischen Voraussetzungen als nicht erfüllt ansieht oder die versicherungsrechtlichen Wartezeiten nicht gegeben sind.
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats **Widerspruch** einlegen. Eine sorgfältige Begründung, ggf. mit neuen ärztlichen Stellungnahmen, ist hier entscheidend.
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Checkliste – Erwerbsminderungsrente beantragen
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 — Volle Erwerbsminderungsrente nach schwerer Erkrankung
Ausgangslage: Frau P., 54, arbeitet seit vielen Jahren als Verkäuferin im Einzelhandel. Nach mehreren Operationen und chronischen Schmerzen kann sie körperlich belastende Tätigkeiten nur noch sehr eingeschränkt ausüben.
Problem: Trotz reduzierter Arbeitszeit schafft sie kaum noch drei Stunden Arbeit pro Tag; sie fällt häufig krankheitsbedingt aus und ist dauerhaft auf Medikamente angewiesen.
Maßnahme: Mit Unterstützung eines Sozialverbands lässt sie ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung klären, sammelt ärztliche Unterlagen und stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung veranlasst ein Gutachten, das bestätigt, dass sie weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
Ergebnis: Der Antrag wird bewilligt, Frau P. erhält eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Die Rente sichert ihren Lebensunterhalt teilweise ab; zusätzlich prüft sie ergänzende Sozialleistungen beim Jobcenter bzw. Sozialamt.
Beispiel 2 — Teilweise Erwerbsminderungsrente und Teilzeitarbeit
Ausgangslage: Herr R., 43, ist Bürokaufmann und leidet an einer psychischen Erkrankung. Durch anhaltende Erschöpfung und Konzentrationsprobleme kann er seinen Vollzeitjob nicht mehr bewältigen.
Problem: Vollzeit führt regelmäßig zu Überlastung und Krankschreibungen; eine Reduzierung der Arbeitszeit ist aus gesundheitlichen Gründen notwendig.
Maßnahme: Nach einer Reha wird festgestellt, dass Herr R. noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich leistungsfähig ist. Er stellt mit Hilfe einer Beratungsstelle einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und legt die Reha-Berichte sowie weitere ärztliche Unterlagen vor.
Ergebnis: Die Deutsche Rentenversicherung bewilligt eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Herr R. arbeitet in Teilzeit weiter und ergänzt sein Einkommen durch die Rente, wobei er die geltenden Hinzuverdienstgrenzen beachtet.
Hinweis: Ob und in welcher Höhe eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, hängt immer von den medizinischen Befunden, den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der individuellen Erwerbsfähigkeit ab. Eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Sozialverband ist in Zweifelsfällen sinnvoll.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser EM-Rente?
Der Hauptunterschied liegt in der täglichen Arbeitszeit, die Ihnen noch möglich ist. Eine **volle EM-Rente** erhalten Sie, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Eine **teilweise EM-Rente** erhalten Sie, wenn Sie noch zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten können.
Kann ich trotz Erwerbsminderungsrente noch arbeiten?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden in den letzten Jahren deutlich angehoben und dynamisiert (z.B. auf über 19.600 € bei voller EM-Rente im Jahr 2026). Überschreiten Sie diese Grenzen, kann die Rente anteilig gekürzt werden. Informieren Sie sich immer vorab bei der Deutschen Rentenversicherung über die für Sie geltenden, aktuellen Werte.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf EM-Rente?
Die Bearbeitungszeit kann stark variieren und dauert oft mehrere Monate. Dies liegt vor allem an der Zeit, die für die Beschaffung und Begutachtung der medizinischen Unterlagen benötigt wird. Ein vollständiger Antrag kann den Prozess beschleunigen.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, sollten Sie innerhalb eines Monats **Widerspruch** einlegen. Es ist ratsam, dem Widerspruch neue medizinische Befunde oder eine detaillierte Begründung beizufügen. In diesem Schritt kann es hilfreich sein, sich von einem Sozialverband oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Wird meine Rente gekürzt, wenn ich sie frühzeitig beantrage?
Ja, in den meisten Fällen wird die Rente gekürzt (Abschlag). Dieser Abschlag von bis zu 10,8 % bleibt dauerhaft bestehen, auch wenn die EM-Rente später bei Erreichen der Altersgrenze in eine reguläre Altersrente umgewandelt wird.
Brauche ich einen Anwalt für den Antrag oder den Widerspruch?
Für den reinen Antrag ist ein Anwalt nicht zwingend notwendig. Wenn Ihr Antrag jedoch abgelehnt wird und Sie Widerspruch einlegen möchten, ist die Beratung durch einen Experten (z.B. ein Anwalt für Sozialrecht oder ein Sozialverband wie der VdK) **sehr empfehlenswert**. Dies erhöht Ihre Erfolgsaussichten erheblich.