Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, kann die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) eine wichtige finanzielle Absicherung bieten. Der Weg dorthin ist jedoch oft komplex und mit vielen Fragen verbunden. Diese Seite gibt Ihnen einen grundlegenden Überblick.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie soll das Einkommen ersetzen, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein. Geregelt ist sie im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere in den §§ 43 und 240.
Man unterscheidet zwischen:
Um Anspruch auf eine EM-Rente zu haben, müssen sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Beurteilung der Erwerbsminderung erfolgt durch ärztliche Gutachter des Rentenversicherungsträgers.
Wichtig: Der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt. Bevor eine EM-Rente bewilligt wird, prüft der Rentenversicherungsträger, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen wiederhergestellt oder verbessert werden kann.
Unser Tool kann Sie dabei unterstützen, ein **detailliertes Begleitschreiben oder eine strukturierte Darstellung Ihrer gesundheitlichen Situation** zu formulieren, die Sie dem offiziellen Antrag beifügen können.
Erwerbsminderungsrenten werden oft nur **befristet** bewilligt, meist für bis zu drei Jahre. Danach erfolgt eine erneute Prüfung. Bei dauerhafter Erwerbsminderung kann die Rente auch unbefristet gewährt werden.
Die **Höhe der Rente** hängt von Ihren bisher eingezahlten Beiträgen (Entgeltpunkten) und dem Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Bei frühzeitigem Eintritt der Erwerbsminderung werden sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt, um die Rente zu erhöhen. Dennoch ist die EM-Rente oft niedriger als das letzte Erwerbseinkommen.
Es gelten **Hinzuverdienstgrenzen**, die Sie beachten müssen, falls Sie neben der Rente noch arbeiten.
Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden häufig abgelehnt. Die Hauptgründe sind oft, dass der Rentenversicherungsträger die medizinischen Voraussetzungen als nicht erfüllt ansieht oder die versicherungsrechtlichen Wartezeiten nicht gegeben sind.
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats **Widerspruch** einlegen. Eine sorgfältige Begründung, ggf. mit neuen ärztlichen Stellungnahmen, ist hier entscheidend.
Der Hauptunterschied liegt in der täglichen Arbeitszeit, die Ihnen noch möglich ist. Eine **volle EM-Rente** erhalten Sie, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Eine **teilweise EM-Rente** erhalten Sie, wenn Sie noch zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten können.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es strenge **Hinzuverdienstgrenzen**. Überschreiten Sie diese, kann die Rente gekürzt oder sogar ganz entzogen werden. Informieren Sie sich immer vorab bei der Deutschen Rentenversicherung über die für Sie geltenden Grenzen.
Die Bearbeitungszeit kann stark variieren und dauert oft mehrere Monate. Dies liegt vor allem an der Zeit, die für die Beschaffung und Begutachtung der medizinischen Unterlagen benötigt wird. Ein vollständiger Antrag kann den Prozess beschleunigen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, sollten Sie innerhalb eines Monats **Widerspruch** einlegen. Es ist ratsam, dem Widerspruch neue medizinische Befunde oder eine detaillierte Begründung beizufügen. In diesem Schritt kann es hilfreich sein, sich von einem Sozialverband oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Ja, in den meisten Fällen wird die Rente gekürzt. Dies wird als **Abschlag** bezeichnet. Es kann zu einem dauerhaften Rentenabschlag kommen, auch wenn Sie Ihre Rente erst nach dem regulären Renteneintrittsalter beziehen.
Für den reinen Antrag ist ein Anwalt nicht zwingend notwendig. Wenn Ihr Antrag jedoch abgelehnt wird und Sie Widerspruch einlegen möchten, ist die Beratung durch einen Experten (z.B. ein Anwalt für Sozialrecht oder ein Sozialverband wie der VdK) **sehr empfehlenswert**. Dies erhöht Ihre Erfolgsaussichten erheblich.