Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, kann die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) eine wichtige finanzielle Absicherung bieten. Der Weg dorthin ist jedoch oft komplex und mit vielen Fragen verbunden. Diese Seite gibt Ihnen einen grundlegenden Überblick.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie soll das Einkommen ersetzen, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein. Geregelt ist sie im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere in den §§ 43 und 240.
Man unterscheidet zwischen:
Um Anspruch auf eine EM-Rente zu haben, müssen sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Beurteilung der Erwerbsminderung erfolgt durch ärztliche Gutachter des Rentenversicherungsträgers.
Wichtig: Der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt. Bevor eine EM-Rente bewilligt wird, prüft der Rentenversicherungsträger, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen wiederhergestellt oder verbessert werden kann.
Unser Tool kann Sie dabei unterstützen, ein **detailliertes Begleitschreiben oder eine strukturierte Darstellung Ihrer gesundheitlichen Situation** zu formulieren, die Sie dem offiziellen Antrag beifügen können.
Erwerbsminderungsrenten werden oft nur **befristet** bewilligt, meist für bis zu drei Jahre. Danach erfolgt eine erneute Prüfung. Bei dauerhafter Erwerbsminderung kann die Rente auch unbefristet gewährt werden.
Die **Höhe der Rente** hängt von Ihren bisher eingezahlten Beiträgen (Entgeltpunkten) und dem Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Bei frühzeitigem Eintritt der Erwerbsminderung werden sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt, um die Rente zu erhöhen. Dennoch ist die EM-Rente oft niedriger als das letzte Erwerbseinkommen.
Es gelten **Hinzuverdienstgrenzen**, die Sie beachten müssen, falls Sie neben der Rente noch arbeiten.
Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden häufig abgelehnt. Die Hauptgründe sind oft, dass der Rentenversicherungsträger die medizinischen Voraussetzungen als nicht erfüllt ansieht oder die versicherungsrechtlichen Wartezeiten nicht gegeben sind.
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats **Widerspruch** einlegen. Eine sorgfältige Begründung, ggf. mit neuen ärztlichen Stellungnahmen, ist hier entscheidend.