Jeder Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt wird, steht monatlich ein zweckgebundener Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Dieses Geld ist dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag zu fördern.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Der Anspruch ist einfach geregelt. Sie haben Anspruch auf die 125 Euro pro Monat, wenn:
Der Betrag steht Ihnen ab dem ersten Monat der Pflegegrad-Einstufung zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das bedeutet, Sie können ihn nicht für beliebige Dinge ausgeben. Er dient ausschließlich zur Finanzierung von qualitätsgesicherten "Angeboten zur Unterstützung im Alltag". Die Anbieter müssen nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein.
Typische Beispiele für anerkannte Leistungen sind:
Fragen Sie immer nach! Bevor Sie einen Dienst beauftragen, fragen Sie explizit, ob dieser "nach Landesrecht anerkannt ist und über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann". Ihre Pflegekasse kann Ihnen ebenfalls eine Liste mit zugelassenen Anbietern in Ihrer Nähe geben.
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Das übliche Verfahren ist die Kostenerstattung:
Viele Dienstleister bieten auch an, mit einer von Ihnen unterschriebenen Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Das ist bequemer, da Sie nicht in Vorkasse treten müssen.
Sie müssen die 125 Euro nicht jeden Monat ausgeben. Nicht genutzte Beträge werden automatisch auf den Folgemonat übertragen. So können Sie über mehrere Monate Geld ansparen, um später eine größere Leistung (z.B. eine Woche Tagespflege) zu finanzieren. Angesparte Beträge aus einem Kalenderjahr müssen jedoch bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden, sonst verfallen sie.
Unser Generator hilft Ihnen, ein sauberes und formell korrektes Anschreiben für die Einreichung Ihrer Rechnungen bei der Pflegekasse zu erstellen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag auf Kostenerstattung schnell und reibungslos bearbeitet wird.
Nein, eine direkte Auszahlung des Geldes ist nicht möglich. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie müssen Rechnungen für anerkannte Dienstleistungen bei der Pflegekasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Eine Ausnahme ist die 'Umwandlung' von Pflegesachleistungen, die aber an strenge Bedingungen geknüpft ist.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende. Sie können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt für eine größere Ausgabe verwendet werden. Angesparte Beträge müssen jedoch bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden, sonst verfallen sie.
Ja, das ist entscheidend. Sie können den Entlastungsbetrag nur für 'nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag' nutzen. Fragen Sie den Dienstleister vor der Beauftragung immer, ob er eine solche Zulassung besitzt und mit den Pflegekassen abrechnen kann.