Der Entlastungsbetrag (125 €): So nutzen Sie die Leistung richtig

Jeder Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt wird, steht monatlich ein zweckgebundener Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Dieses Geld ist dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag zu fördern.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Der Anspruch ist einfach geregelt. Sie haben Anspruch auf die 125 Euro pro Monat, wenn:

Der Betrag steht Ihnen ab dem ersten Monat der Pflegegrad-Einstufung zur Verfügung.

Wofür kann das Geld verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das bedeutet, Sie können ihn nicht für beliebige Dinge ausgeben. Er dient ausschließlich zur Finanzierung von qualitätsgesicherten "Angeboten zur Unterstützung im Alltag". Die Anbieter müssen nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein.

Typische Beispiele für anerkannte Leistungen sind:

Fragen Sie immer nach! Bevor Sie einen Dienst beauftragen, fragen Sie explizit, ob dieser "nach Landesrecht anerkannt ist und über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann". Ihre Pflegekasse kann Ihnen ebenfalls eine Liste mit zugelassenen Anbietern in Ihrer Nähe geben.

So bekommen Sie Ihr Geld: Die Kostenerstattung

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Das übliche Verfahren ist die Kostenerstattung:

  1. Sie nehmen eine anerkannte Leistung in Anspruch und bezahlen die Rechnung zunächst selbst.
  2. Sie sammeln die Originalrechnungen oder Quittungen.
  3. Sie reichen eine Kopie der Belege zusammen mit einem formlosen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Pflegekasse ein.
  4. Die Pflegekasse prüft die Unterlagen und überweist Ihnen das Geld auf Ihr Konto, maximal jedoch 125 € pro Monat (plus angesparte Beträge).

Viele Dienstleister bieten auch an, mit einer von Ihnen unterschriebenen Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Das ist bequemer, da Sie nicht in Vorkasse treten müssen.

Tipp: Beträge ansparen und flexibel nutzen!

Sie müssen die 125 Euro nicht jeden Monat ausgeben. Nicht genutzte Beträge werden automatisch auf den Folgemonat übertragen. So können Sie über mehrere Monate Geld ansparen, um später eine größere Leistung (z.B. eine Woche Tagespflege) zu finanzieren. Angesparte Beträge aus einem Kalenderjahr müssen jedoch bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden, sonst verfallen sie.

Einfach Kosten erstatten lassen

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Zum Generator: Antrag auf Kostenerstattung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich mir die 125 Euro einfach auszahlen lassen?

Nein, eine direkte Auszahlung des Geldes ist nicht möglich. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie müssen Rechnungen für anerkannte Dienstleistungen bei der Pflegekasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Eine Ausnahme ist die 'Umwandlung' von Pflegesachleistungen, die aber an strenge Bedingungen geknüpft ist.

Was passiert mit dem Geld, wenn ich es in einem Monat nicht nutze?

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende. Sie können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt für eine größere Ausgabe verwendet werden. Angesparte Beträge müssen jedoch bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden, sonst verfallen sie.

Muss der Dienstleister eine spezielle Zulassung haben?

Ja, das ist entscheidend. Sie können den Entlastungsbetrag nur für 'nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag' nutzen. Fragen Sie den Dienstleister vor der Beauftragung immer, ob er eine solche Zulassung besitzt und mit den Pflegekassen abrechnen kann.