Der Entlastungsbetrag (131 €): So nutzen Sie die Leistung richtig
Jeder Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt wird, steht monatlich ein zweckgebundener Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zu. Dieses Geld ist dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag zu fördern.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Kassen-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Der Anspruch ist einfach geregelt. Sie haben Anspruch auf die 131 Euro pro Monat, wenn:
Sie einen anerkannten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 haben.
Sie zu Hause (ambulant) gepflegt werden.
Der Betrag steht Ihnen ab dem ersten Monat der Pflegegrad-Einstufung zur Verfügung.
Wofür kann das Geld verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das bedeutet, Sie können ihn nicht für beliebige Dinge ausgeben. Er dient ausschließlich zur Finanzierung von qualitätsgesicherten "Angeboten zur Unterstützung im Alltag". Die Anbieter müssen nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein.
Typische Beispiele für anerkannte Leistungen sind:
Tages- oder Nachtpflege: Die Kosten für Betreuung in einer teilstationären Einrichtung.
Kurzzeitpflege: Ein Teil der Kosten kann hierüber finanziert werden.
Leistungen anerkannter Pflegedienste: Für spezielle Betreuungsleistungen oder Hilfe bei der Haushaltsführung (nicht für die reine Körperpflege, dafür sind die Pflegesachleistungen da).
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Dies ist die größte Gruppe und umfasst z.B.:
Betreuungsgruppen für Demenzkranke
Helferkreise, die stundenweise die Betreuung übernehmen
Alltagsbegleiter, die beim Einkaufen, Spazierengehen oder als Gesprächspartner helfen
Haushaltshilfen von zugelassenen Diensten
Fragen Sie immer nach! Bevor Sie einen Dienst beauftragen, fragen Sie explizit, ob dieser "nach Landesrecht anerkannt ist und über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann". Ihre Pflegekasse kann Ihnen ebenfalls eine Liste mit zugelassenen Anbietern in Ihrer Nähe geben.
So bekommen Sie Ihr Geld: Die Kostenerstattung
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Das übliche Verfahren ist die Kostenerstattung:
Sie nehmen eine anerkannte Leistung in Anspruch und bezahlen die Rechnung zunächst selbst.
Sie sammeln die Originalrechnungen oder Quittungen.
Sie reichen eine Kopie der Belege zusammen mit einem formlosen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Pflegekasse ein.
Die Pflegekasse prüft die Unterlagen und überweist Ihnen das Geld auf Ihr Konto, maximal jedoch 131 € pro Monat (plus angesparte Beträge).
Viele Dienstleister bieten auch an, mit einer von Ihnen unterschriebenen Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Das ist bequemer, da Sie nicht in Vorkasse treten müssen.
Tipp: Beträge ansparen und flexibel nutzen!
Sie müssen die 131 Euro nicht jeden Monat ausgeben. Nicht genutzte Beträge werden automatisch auf den Folgemonat übertragen. So können Sie über mehrere Monate Geld ansparen, um später eine größere Leistung (z.B. eine Woche Tagespflege) zu finanzieren. Angesparte Beträge aus einem Kalenderjahr müssen jedoch bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden, sonst verfallen sie.
Einfach Kosten erstatten lassen
Unser Generator hilft Ihnen, ein sauberes und formell korrektes Anschreiben für die Einreichung Ihrer Rechnungen bei der Pflegekasse zu erstellen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag auf Kostenerstattung schnell und reibungslos bearbeitet wird.
🤖
Clerion – Die KI, die Ihnen bei Behördenpost und Anträgen hilft
Ob Brief vom Amt, komplizierter Antrag oder langer Bescheid:
Clerion erklärt Ihnen jedes Schreiben verständlich, erkennt Fristen,
prüft Dokumente und erstellt auf Wunsch ein fertiges Antwort-PDF.
Einfach, sicher und entwickelt für Menschen, die im Alltag entlastet werden wollen.
Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:
Checkliste – Entlastungsbetrag richtig nutzen
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 — Entlastung der Tochter durch Alltagsbegleitung
Ausgangslage: Frau H., 81, lebt mit Pflegegrad 2 alleine. Die Tochter arbeitet Vollzeit und unterstützt ihre Mutter abends und am Wochenende.
Problem: Einkaufen, Begleitung zu Arztterminen und kleine Hausarbeiten häufen sich. Die Tochter fühlt sich zunehmend belastet und hat wenig Zeit für Erholung.
Maßnahme: Bei der Pflegekasse erkundigen sich beide nach dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Sie wählen einen anerkannten Anbieter für Alltagsbegleitung, der einmal pro Woche beim Einkauf, bei Spaziergängen und im Haushalt hilft und direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Ergebnis: Der Entlastungsbetrag wird regelmäßig genutzt, die Tochter wird zeitlich entlastet und Frau H. gewinnt mehr Selbstständigkeit im Alltag.
Beispiel 2 — Nutzung für Betreuungsangebote bei Demenz
Ausgangslage: Herr B., 76, hat Pflegegrad 3 und eine beginnende Demenz. Seine Ehefrau pflegt ihn zu Hause.
Problem: Die Pflege ist körperlich und emotional anstrengend. Die Ehefrau braucht regelmäßig Auszeiten, um eigene Termine wahrzunehmen.
Maßnahme: Über den Pflegestützpunkt erfährt sie, dass der Entlastungsbetrag für anerkannte Betreuungsgruppen und stundenweise Betreuung zu Hause genutzt werden kann. Sie meldet ihren Mann zu einer wöchentlichen Betreuungsgruppe an und lässt außerdem stundenweise Entlastung zu Hause organisieren.
Ergebnis: Die Betreuung wird über den Entlastungsbetrag abgerechnet. Herr B. profitiert von Angeboten in der Gruppe, seine Ehefrau erhält feste Entlastungszeiten zur Erholung.
Hinweis: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für bestimmte, von der Pflegekasse anerkannte Angebote eingesetzt werden. Welche Leistungen in der jeweiligen Region abrechnungsfähig sind und ob nicht genutzte Beträge in das Folgejahr übertragen werden, sollte immer direkt mit der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt geklärt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich mir die 131 Euro einfach auszahlen lassen?
Nein, eine direkte Auszahlung des Geldes ist nicht möglich. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie müssen Rechnungen für anerkannte Dienstleistungen bei der Pflegekasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Eine Ausnahme ist die 'Umwandlung' von Pflegesachleistungen, die aber an strenge Bedingungen geknüpft ist.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich es in einem Monat nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende. Sie können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt für eine größere Ausgabe verwendet werden. Angesparte Beträge müssen jedoch bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden, sonst verfallen sie.
Muss der Dienstleister eine spezielle Zulassung haben?
Ja, das ist entscheidend. Sie können den Entlastungsbetrag nur für 'nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag' nutzen. Fragen Sie den Dienstleister vor der Beauftragung immer, ob er eine solche Zulassung besitzt und mit den Pflegekassen abrechnen kann.