Antrag auf Kostenerstattung für den Entlastungsbetrag (131 €)

Nutzen Sie dieses Schreiben, um Rechnungen für anerkannte Betreuungs- oder Entlastungsleistungen bei Ihrer Pflegekasse einzureichen. Sie beantragen damit die Erstattung der Kosten aus dem zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat. Praxis-Hinweis: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen (z.B. Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Dienste bzw. nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag). Praxis-Hinweis: Nicht ausgeschöpfte Beträge werden in Folgemonate übertragen; Restbeträge am Jahresende können noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

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Redaktionell geprüft: 02.01.2026

1. Angaben zur pflegebedürftigen Person
2. Angaben zur Pflegekasse
3. Details zu den eingereichten Rechnungen