Generator: Antrag auf Kostenerstattung für den Entlastungsbetrag (131 €)

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Die Pflegebedürftigkeit bringt viele alltägliche Belastungen mit sich. Zur Unterstützung im Alltag steht jedem Pflegebedürftigen zu Hause ein Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zur Verfügung – doch dieses Geld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss über Rechnungen erstattet werden.

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Klicks ein formelles Anschreiben für Ihre Kostenerstattung. Das Tool hilft Ihnen, Ihre gesammelten Belege strukturiert bei der Pflegekasse einzureichen und Ihr Budget gemäß § 45b SGB XI optimal zu nutzen.

Wichtige Hinweise zur Erstattung (Zweckbindung & Fristen)

Damit die Pflegekasse Ihre Rechnungen anstandslos erstattet, müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten:

Hinweis zur Datenspeicherung: Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen ausschließlich den lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage). Es findet keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an unsere Server statt.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Text ist ein Vorschlag auf Basis Ihrer Eingaben und sollte vor dem Versand von Ihnen geprüft und ggf. angepasst werden.
Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 25.04.2026

1. Angaben zur pflegebedürftigen Person
2. Angaben zur Pflegekasse
3. Details zu den eingereichten Rechnungen

Häufige Fragen (FAQ) zum Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch haben alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die ambulant, also im häuslichen Umfeld, gepflegt werden. Da der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 oft die einzige finanzielle Leistung der Pflegekasse ist, ist es hier besonders wichtig, ihn konsequent abzurufen.

Kann ich meiner privaten Haushaltshilfe die 131 Euro auszahlen?

Nein. Eine Erstattung durch die Pflegekasse ist nur möglich, wenn die erbrachte Leistung von einem Dienstleister stammt, der "nach Landesrecht anerkannt" ist. Private Putzkräfte, Angehörige oder Nachbarn erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht (Ausnahme: bestimmte Nachbarschaftshilfemodelle in einigen Bundesländern nach vorheriger Qualifizierung).

Muss ich die Rechnungen jeden Monat einzeln einreichen?

Nein, das ist nicht notwendig. Sie können die Rechnungen Ihrer zugelassenen Dienstleister sammeln und beispielsweise vierteljährlich oder halbjährlich gebündelt bei der Pflegekasse einreichen. Achten Sie nur auf die Verfallsfrist zum 30. Juni des Folgejahres.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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