Seit 01.07.2025 gibt es für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro (ab Pflegegrad 2). Im 1. Halbjahr 2025 genutzte Beträge werden auf diesen Gesamtbetrag angerechnet.
Mit diesem Rechner prüfst du dein Restbudget und ob geplante Einsätze voraussichtlich vollständig von der Pflegekasse übernommen werden – inklusive möglichem Eigenanteil, falls das Budget nicht reicht.
Wichtig: Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keinen Bescheid der Pflegekasse und keine individuelle Beratung.
Hinweis: Es gelten Detailregelungen (z. B. Zeiträume, Einrichtungen, pflegende Person). Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird häufig das Pflegegeld hälftig weitergezahlt; Unterkunft/Verpflegung sind meist selbst zu tragen. Diese Punkte sind hier nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte bitte an die Pflegekasse oder eine Pflegeberatung wenden. Stand: 13.11.2025.