Rechner: Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege Budget 2026 berechnen

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Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026

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Pflegende Angehörige leisten Enormes und brauchen dringend Erholungsphasen. Ob für einen eigenen geplanten Urlaub (Verhinderungspflege) oder wenn der Pflegebedürftige vorübergehend stationär in ein Pflegeheim muss (Kurzzeitpflege) – die Pflegeversicherung stellt dafür ein beachtliches Budget zur Verfügung.

Mit unserem Rechner behalten Sie den Überblick über Ihr gemeinsames Entlastungsbudget für das Jahr 2026. Berechnen Sie schnell und unverbindlich, wie viel von den gesetzlichen 3.539 Euro Ihnen noch zur Verfügung steht und ob bei geplanten Pflegeeinsätzen noch Eigenanteile auf Sie zukommen.

WICHTIG: Gemeinsamer Jahresbetrag & neue Fristen 2026

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden die Budgets drastisch vereinfacht, aber es gelten neue Regeln:

Tipp zur Kurzzeitpflege (Heimkosten): Die Pflegekasse zahlt bei der Kurzzeitpflege im Heim immer nur die reinen pflegebedingten Aufwendungen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung (Hotelkosten) und Investitionskosten müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Unser Tipp: Reichen Sie für diesen Eigenanteil zusätzlich den Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat) bei der Pflegekasse ein, sofern dieser noch nicht aufgebraucht ist.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine Rechts- oder Pflegeberatung dar. Die Abrechnung von Pflegeleistungen ist individuell (insbesondere wenn Verwandte die Pflege übernehmen). Die Ergebnisse dienen rein der Orientierung. Rechtsverbindlich ist allein der Bewilligungs- oder Erstattungsbescheid Ihrer zuständigen Pflegekasse.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Eingaben sind sicher. Der Rechner arbeitet lokal in Ihrem Browser (via localStorage). Eine Übermittlung Ihrer Budgetdaten an unsere Server findet nicht statt.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Budgetauswertung erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 27.04.2026

1. Pflegegrad & Jahresbudget

Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag besteht ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein eigenes Budget, aber der Entlastungsbetrag (131 €/Monat in 2026) kann teilweise für entsprechende Leistungen genutzt werden (hier nicht berechnet).

Vereinfachte Annahme: Für 2026 wird ein Gesamtbudget von 3.539 € zugrunde gelegt. Hinweis: Im 1. Halbjahr 2025 genutzte Beträge für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege werden auf diesen Gesamtbetrag angerechnet.

2. Bereits genutzte Beträge (dieses Jahr)

Trage die Beträge ein, die die Pflegekasse in diesem Kalenderjahr bereits übernommen hat (laut Leistungsnachweisen/Bescheiden). Sie werden vom Jahresbudget abgezogen.

3. Geplante weitere Kosten (dieses Jahr)

Typische Einsätze: Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt, Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person.

Hinweis: Es gelten Detailregelungen (z. B. Zeiträume, Einrichtungen, pflegende Person). Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird häufig das Pflegegeld hälftig weitergezahlt; Unterkunft/Verpflegung sind meist selbst zu tragen. Diese Punkte sind hier nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte bitte an die Pflegekasse oder eine Pflegeberatung wenden. Stand: 30.05.2026.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zum Gemeinsamen Jahresbetrag

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Bei der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) fällt die Hauptpflegeperson kurzfristig aus (Urlaub, Krankheit) und eine Ersatzkraft pflegt den Betroffenen weiter in der gewohnten häuslichen Umgebung. Bei der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) geht der Pflegebedürftige vorübergehend vollstationär in ein Pflegeheim, beispielsweise weil die Pflege zu Hause nach einer OP kurzzeitig nicht sichergestellt werden kann.

Darf ich auch Verwandte für die Verhinderungspflege bezahlen?

Ja, aber hier gilt eine gesetzliche Begrenzung, um "Bereicherung" innerhalb der Familie zu vermeiden. Wenn Verwandte bis zum 2. Grad (z. B. Enkel, Kinder) oder Personen aus demselben Haushalt die Ersatzpflege übernehmen, zahlt die Kasse maximal den 1,5-fachen Satz des regulären Pflegegeldes. Nur wenn die Ersatzpflegeperson nachweisbaren Verdienstausfall oder Fahrtkosten hat, kann dieser Betrag aufgestockt werden.

Wird mein reguläres Pflegegeld in dieser Zeit weitergezahlt?

Wenn Sie Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wird das bisherige monatliche Pflegegeld für bis zu acht Wochen (bei Kurzzeitpflege) bzw. bis zu sechs Wochen (bei Verhinderungspflege) zur Hälfte (50 %) weitergezahlt. Am ersten Tag (Aufnahme/Beginn) und am letzten Tag (Entlassung/Ende) erhalten Sie jedoch das volle Pflegegeld.

Quellen & weiterführende Links

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        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

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