Kurzzeitpflege- & Verhinderungspflege-Rechner 2025

Seit 01.07.2025 gibt es für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro (ab Pflegegrad 2). Im 1. Halbjahr 2025 genutzte Beträge werden auf diesen Gesamtbetrag angerechnet.

Mit diesem Rechner prüfst du dein Restbudget und ob geplante Einsätze voraussichtlich vollständig von der Pflegekasse übernommen werden – inklusive möglichem Eigenanteil, falls das Budget nicht reicht.

Wichtig: Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keinen Bescheid der Pflegekasse und keine individuelle Beratung.

1. Pflegegrad & Jahresbudget

Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag besteht ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein eigenes Budget, aber der Entlastungsbetrag (131 €/Monat in 2025) kann teilweise für entsprechende Leistungen genutzt werden (hier nicht berechnet).

Vereinfachte Annahme: Für 2025 wird ein Gesamtbudget von 3.539 € zugrunde gelegt. Hinweis: Im 1. Halbjahr 2025 genutzte Beträge für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege werden auf diesen Gesamtbetrag angerechnet.

2. Bereits genutzte Beträge (dieses Jahr)

Trage die Beträge ein, die die Pflegekasse in diesem Kalenderjahr bereits übernommen hat (laut Leistungsnachweisen/Bescheiden). Sie werden vom Jahresbudget abgezogen.

3. Geplante weitere Kosten (dieses Jahr)

Typische Einsätze: Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt, Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person.

Hinweis: Es gelten Detailregelungen (z. B. Zeiträume, Einrichtungen, pflegende Person). Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird häufig das Pflegegeld hälftig weitergezahlt; Unterkunft/Verpflegung sind meist selbst zu tragen. Diese Punkte sind hier nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte bitte an die Pflegekasse oder eine Pflegeberatung wenden. Stand: 13.11.2025.

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