Kurzzeitpflege- & Verhinderungspflege-Rechner 2026

Mit diesem Rechner kannst du dein Budget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege 2026 unverbindlich berechnen. Seit dem 01.07.2025 gilt für beide Leistungen ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.

Der Rechner zeigt dir dein verbleibendes Restbudget und ob geplante Einsätze voraussichtlich vollständig von der Pflegekasse übernommen werden oder ein Eigenanteil entstehen kann. Die Berechnung dient ausschließlich der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung oder einen verbindlichen Leistungsbescheid.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Zuletzt geprüft: 02.01.2026

1. Pflegegrad & Jahresbudget

Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag besteht ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein eigenes Budget, aber der Entlastungsbetrag (131 €/Monat in 2026) kann teilweise für entsprechende Leistungen genutzt werden (hier nicht berechnet).

Vereinfachte Annahme: Für 2026 wird ein Gesamtbudget von 3.539 € zugrunde gelegt. Hinweis: Im 1. Halbjahr 2025 genutzte Beträge für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege werden auf diesen Gesamtbetrag angerechnet.

2. Bereits genutzte Beträge (dieses Jahr)

Trage die Beträge ein, die die Pflegekasse in diesem Kalenderjahr bereits übernommen hat (laut Leistungsnachweisen/Bescheiden). Sie werden vom Jahresbudget abgezogen.

3. Geplante weitere Kosten (dieses Jahr)

Typische Einsätze: Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt, Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person.

Hinweis: Es gelten Detailregelungen (z. B. Zeiträume, Einrichtungen, pflegende Person). Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird häufig das Pflegegeld hälftig weitergezahlt; Unterkunft/Verpflegung sind meist selbst zu tragen. Diese Punkte sind hier nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte bitte an die Pflegekasse oder eine Pflegeberatung wenden. Stand: 02.01.2026.

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