Wenn Sie oder ein Angehöriger aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, besteht möglicherweise Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Grundlage dafür ist die Feststellung eines Pflegegrades. Diese Seite bietet Ihnen einen ersten Überblick.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade (1 bis 5), die den Grad der Selbstständigkeit einer Person abbilden. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Beeinträchtigungen und desto höher sind in der Regel die Leistungsansprüche. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) der Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten) oder durch Medicproof (bei privat Versicherten).
Beurteilt werden Fähigkeiten und Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen):
Um einen Pflegegrad zu erhalten und Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Der Antrag kann oft formlos erfolgen (z.B. telefonisch oder per einfachem Brief). Die Pflegekasse sendet Ihnen dann die offiziellen Antragsformulare zu. Sie können aber auch direkt ein Antragsformular bei Ihrer Kasse anfordern oder unseren Generator für einen umfassenden Erstantrag nutzen.
Wichtig: Die Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt, sofern die Voraussetzungen dann bereits vorlagen. Stellen Sie den Antrag also so früh wie möglich!
Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof mit der Begutachtung. Ein Gutachter/eine Gutachterin kommt zu Ihnen nach Hause (oder in die Pflegeeinrichtung), um den Grad Ihrer Selbstständigkeit in den oben genannten Modulen zu beurteilen. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.
Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung:
Je nach festgestelltem Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, z.B.:
Sind Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung bzw. dem festgestellten Pflegegrad (oder der Ablehnung eines Pflegegrades) nicht einverstanden, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einzulegen. Eine genaue Begründung, warum Sie die Einstufung für nicht korrekt halten, ist hier sehr wichtig.
Das **Pflegegeld** ist eine Geldleistung, die Sie monatlich erhalten, wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Sie können das Geld frei verwenden, um die Pflege sicherzustellen. **Pflegesachleistungen** sind hingegen Dienstleistungen, die ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet, z.B. Hilfe beim Waschen, Anziehen oder bei der Medikamentengabe.
Ja, das ist möglich. Diese sogenannte **Kombinationsleistung** wird sehr häufig genutzt. Sie können einen Teil der Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld wird dann anteilig in der Höhe ausgezahlt, die nach Abzug der Pflegesachleistungen verbleibt.
Der Gutachter bewertet nicht die Diagnose selbst, sondern den **Grad Ihrer Selbstständigkeit** in sechs Lebensbereichen (Modulen). Er fragt zum Beispiel, wie selbstständig Sie sich fortbewegen, sich waschen und anziehen können, ob Sie Ihre Medikamente selbstständig einnehmen können und wie Sie Ihren Alltag gestalten. Es geht darum, wie viel Unterstützung Sie benötigen, um den Alltag zu bewältigen.
Das Pflegetagebuch ist ein sehr wichtiges Instrument. Es hilft Ihnen und dem Gutachter, den tatsächlichen Hilfebedarf objektiv und detailliert darzustellen. Sie sollten darin nicht nur die Art der Hilfe, sondern auch den Zeitaufwand genau dokumentieren. Dies macht den oft unsichtbaren Pflegeaufwand sichtbar und kann entscheidend für die Einstufung in einen höheren Pflegegrad sein.
Ja. Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert, können Sie jederzeit einen **Antrag auf Höherstufung** des Pflegegrades bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse wird dann erneut eine Begutachtung veranlassen.