Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid

Sind Sie mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden? Hier können Sie einen Widerspruch erstellen. Beachten Sie die Widerspruchsfrist (i.d.R. ein Monat nach Erhalt des Bescheids). Lesen Sie auch unsere Informationen zu Pflegegrad und Pflegeleistungen.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

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1. Angaben zur pflegebedürftigen Person
2. Widerspruchsführer:in (falls abweichend von der pflegebedürftigen Person)
3. Angaben zur Pflegekasse
4. Angaben zum angefochtenen Pflegegrad-Bescheid
5. Begründung Ihres Widerspruchs

Erläutern Sie hier detailliert, warum Sie die Einstufung für nicht korrekt halten. Gehen Sie auf die einzelnen Bereiche der Begutachtung ein (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung etc.), in denen der Hilfebedarf Ihrer Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Verweisen Sie auf Ihr Pflegetagebuch (falls geführt) und ggf. auf (neue) ärztliche Unterlagen.

6. Was möchten Sie mit dem Widerspruch erreichen?
7. Beizufügende Anlagen (optional, aber oft entscheidend)