Sind Sie mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden, kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat. Praxis-Hinweis: Der Pflegegrad wird mithilfe eines Begutachtungsinstruments ermittelt, das in sechs Module gegliedert ist; diese Module werden unterschiedlich gewichtet (z.B. Selbstversorgung 40 %, Mobilität 10 %). Praxis-Hinweis: Im Widerspruch ist es oft besonders wirksam, konkrete Abweichungen zum Gutachten anhand dieser Module (Alltagssituationen, Häufigkeit, benötigte Hilfe) nachvollziehbar darzustellen. Lesen Sie auch unsere Informationen zu Pflegegrad und Pflegeleistungen.
Hinweis zur Datenspeicherung: Die Funktionen „Eingaben speichern“ und „Gespeicherte Eingaben laden“ nutzen den localStorage Ihres Browsers (gerät-/browserbezogen). Es findet dabei keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an Kassen-Lotse statt.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Text ist ein Vorschlag auf Basis Ihrer Eingaben und sollte vor dem Versand von Ihnen geprüft und ggf. angepasst werden. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. über die Suchleiste auf dem Startbildschirm) funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.
Redaktionell geprüft: 02.01.2026