Generator: Antrag auf Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)

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Die tägliche Pflege zu Hause erfordert oft eine Vielzahl an Hilfsmitteln – von Einmalhandschuhen bis hin zu technischen Geräten wie Pflegebetten. Diese Kosten müssen Sie nicht allein tragen: Die Pflegekasse unterstützt Sie finanziell bei der Anschaffung und monatlichen Versorgung.

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie unkompliziert Ihren Antrag auf Kostenübernahme. Das Tool hilft Ihnen dabei, sowohl die monatliche Pauschale für Verbrauchsmaterialien als auch technische Hilfsmittel gemäß § 40 SGB XI formgerecht zu beantragen.

Anspruch & Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen. Unser Generator deckt folgende Bereiche ab:

Detaillierte Erläuterungen zu den Voraussetzungen finden Sie auf unserer Info-Seite zu Pflegehilfsmitteln.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.

Zuletzt geprüft: 25.04.2026

1. Angaben zur pflegebedürftigen Person
2. Antragsteller:in (falls abweichend)
3. Angaben zur Pflegekasse
4. Art des Antrags auf Pflegehilfsmittel

Welche Art von Pflegehilfsmitteln beantragen Sie? Mehrfachauswahl ist möglich.

Für die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

Hinweis: Die Pflegekasse genehmigt in der Regel die Pauschale. Die Abwicklung erfolgt dann oft direkt über Vertragspartner der Kasse.

Für das technische Pflegehilfsmittel: (Wenn Sie mehrere unterschiedliche technische Hilfsmittel benötigen, füllen Sie bitte für jedes ein eigenes Antragsformular aus oder fügen eine separate Liste bei.)

5. Beizufügende Anlagen (optional)

Häufige Fragen (FAQ) zu Pflegehilfsmitteln

Wer hat Anspruch auf die 42-Euro-Pauschale?

Anspruch haben alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung des betreuten Wohnens gepflegt werden. Eine Pflege durch Angehörige oder einen Pfledienst muss sichergestellt sein.

Muss ein Arzt die Pflegehilfsmittel verordnen?

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel ist in der Regel keine ärztliche Verordnung notwendig; ein Antrag bei der Pflegekasse reicht aus. Bei technischen Hilfsmitteln (wie einem Pflegebett) ist eine Empfehlung des MDK oder eine ärztliche Verordnung oft hilfreich, um die Notwendigkeit zu belegen.

Was passiert, wenn die 42 Euro im Monat nicht ausreichen?

Die Pauschale von 42 Euro ist gesetzlich gedeckelt. Höhere Ausgaben für Verbrauchsmaterialien müssen privat getragen werden. Bei technischen Hilfsmitteln übernimmt die Kasse hingegen oft die vollen Kosten (abzüglich einer eventuellen gesetzlichen Zuzahlung von maximal 25 Euro).

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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