Mit diesem Rechner erhältst du eine erste, unverbindliche Einschätzung zum möglichen Pflegegrad nach dem Begutachtungssystem mit Modulen 1–6 (0–100 Punkte).
Wichtig: Das Ergebnis ist nicht rechtsverbindlich und ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. die Pflegekasse.
Hinweis: Orientierungshilfe. Maßgeblich sind SGB XI und das offizielle Gutachten der Pflegekasse bzw. des Medizinischen Dienstes. Stand: 13.11.2025.