Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026
Direkt zur kostenlosen Pflegegeld-Berechnung springenDie Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine enorme physische und emotionale Leistung. Als finanzielle Anerkennung und Unterstützung zahlt die Pflegekasse das monatliche Pflegegeld. Die Berechnung wird jedoch kompliziert, sobald Sie sich die Pflege mit einem professionellen, ambulanten Pflegedienst teilen (die sogenannte Kombinationsleistung).
Mit unserem Rechner ermitteln Sie Ihr Pflegegeld für das Jahr 2026 auf den Cent genau. Finden Sie heraus, wie viel Geld Ihnen bei Ihrem Pflegegrad (PG 2 bis 5) zusteht, und berechnen Sie transparent, wie sich die Rechnungen des Pflegedienstes anteilig auf Ihre Auszahlung auswirken.
Nutzen Sie einen Pflegedienst, wird das Pflegegeld oft nicht mehr voll ausgezahlt. So funktioniert die gesetzliche Regelung:
Redaktionell geprüft am: 28.04.2026
Wichtig: Maßgeblich sind die Regelungen des SGB XI und der Bescheid deiner Pflegekasse. Das Pflegegeld wird direkt ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird hingegen nicht pauschal ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem Erstattungsprinzip (für Rechnungen anerkannter Alltagsbegleiter/Dienstleister). Stand: 25.04.2026.
Nein. Das Pflegegeld ist für den Pflegebedürftigen steuerfrei. Geben Sie das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weiter (z. B. Ehepartner, Kinder, Enkel), ist es für diese in der Regel ebenfalls komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG), da keine erwerbsmäßige Pflege vorliegt.
Das reguläre Pflegegeld wird von der Pflegekasse im Voraus ausgezahlt. Es sollte am ersten Werktag des Monats für den laufenden Kalendermonat auf dem Konto des Pflegebedürftigen sein. Beziehen Sie Kombinationsleistung, kann die Auszahlung manchmal verzögert erfolgen, da die Kasse erst die Rechnung des Pflegedienstes abwarten und den Prozentsatz berechnen muss.
Bei einem vollstationären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik wird das Pflegegeld für die ersten vier Wochen (28 Tage) in voller Höhe weitergezahlt. Dauert der Aufenthalt länger als 28 Tage, wird die Zahlung ab dem 29. Tag vorübergehend eingestellt und erst nach der Rückkehr nach Hause wieder aufgenommen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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