Rechner: Pflegegeld & Kombinationsleistung 2026 berechnen

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Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026

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Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine enorme physische und emotionale Leistung. Als finanzielle Anerkennung und Unterstützung zahlt die Pflegekasse das monatliche Pflegegeld. Die Berechnung wird jedoch kompliziert, sobald Sie sich die Pflege mit einem professionellen, ambulanten Pflegedienst teilen (die sogenannte Kombinationsleistung).

Mit unserem Rechner ermitteln Sie Ihr Pflegegeld für das Jahr 2026 auf den Cent genau. Finden Sie heraus, wie viel Geld Ihnen bei Ihrem Pflegegrad (PG 2 bis 5) zusteht, und berechnen Sie transparent, wie sich die Rechnungen des Pflegedienstes anteilig auf Ihre Auszahlung auswirken.

WICHTIG: Die Kombinationsleistung verstehen (§ 38 SGB XI)

Nutzen Sie einen Pflegedienst, wird das Pflegegeld oft nicht mehr voll ausgezahlt. So funktioniert die gesetzliche Regelung:

Strategie-Tipp: Entlastungsbetrag (131 €) clever nutzen. Ab 2026 steht Ihnen ein dynamisierter Entlastungsbetrag von monatlich 131 € zur Verfügung. Dieser wird nicht als Bargeld ausgezahlt! Sie können ihn aber zweckgebunden nutzen, um beispielsweise die Rechnung des Pflegedienstes oder einer Haushaltshilfe zu senken. Das schont Ihr Sachleistungsbudget und erhöht somit indirekt Ihr ausgezahltes Pflegegeld.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse sind unverbindliche Hochrechnungen basierend auf den gesetzlichen Werten für 2026. Da Rechnungen von Pflegediensten monatlich leicht schwanken können (je nach erbrachten Leistungen), variiert auch das anteilig ausgezahlte Pflegegeld in der Praxis. Rechtsverbindlich ist nur die Abrechnung der Pflegekasse.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Die Berechnungen nutzen den lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage). Eine automatische Übermittlung an unsere Server findet nicht statt.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Detailberechnung erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 28.04.2026

Grunddaten

Wichtig: Maßgeblich sind die Regelungen des SGB XI und der Bescheid deiner Pflegekasse. Das Pflegegeld wird direkt ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird hingegen nicht pauschal ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem Erstattungsprinzip (für Rechnungen anerkannter Alltagsbegleiter/Dienstleister). Stand: 25.04.2026.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:


Häufige Fragen (FAQ) zum Pflegegeld

Muss ich das Pflegegeld versteuern?

Nein. Das Pflegegeld ist für den Pflegebedürftigen steuerfrei. Geben Sie das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weiter (z. B. Ehepartner, Kinder, Enkel), ist es für diese in der Regel ebenfalls komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG), da keine erwerbsmäßige Pflege vorliegt.

Wann wird das Pflegegeld überwiesen?

Das reguläre Pflegegeld wird von der Pflegekasse im Voraus ausgezahlt. Es sollte am ersten Werktag des Monats für den laufenden Kalendermonat auf dem Konto des Pflegebedürftigen sein. Beziehen Sie Kombinationsleistung, kann die Auszahlung manchmal verzögert erfolgen, da die Kasse erst die Rechnung des Pflegedienstes abwarten und den Prozentsatz berechnen muss.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Bei einem vollstationären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik wird das Pflegegeld für die ersten vier Wochen (28 Tage) in voller Höhe weitergezahlt. Dauert der Aufenthalt länger als 28 Tage, wird die Zahlung ab dem 29. Tag vorübergehend eingestellt und erst nach der Rückkehr nach Hause wieder aufgenommen.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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