Pflegehilfsmittel: Unterstützung für die Pflege zu Hause

Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern, die Beschwerden von pflegebedürftigen Menschen lindern oder ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegekasse kann die Kosten hierfür übernehmen oder Zuschüsse gewähren. Erfahren Sie hier mehr.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Die rechtliche Grundlage für Pflegehilfsmittel findet sich in § 40 SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Sie dienen dazu:

Man unterscheidet hauptsächlich zwei Gruppen:

1. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Dies sind Produkte, die einmalig verwendet und dann entsorgt werden. Beispiele sind:

Für diese Produkte gewährt die Pflegekasse Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in der Regel eine monatliche Kostenpauschale (aktuell ca. 40 Euro, Stand 2025). Mit dieser Pauschale können die benötigten Produkte bei zugelassenen Anbietern (z.B. Sanitätshäuser, Apotheken, spezialisierte Versandhändler) bezogen werden.

2. Technische (nicht zum Verbrauch bestimmte) Pflegehilfsmittel

Dies sind langlebigere Geräte und Vorrichtungen. Beispiele sind:

Technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise zur Verfügung gestellt. Ist eine Leihe nicht möglich oder nicht sinnvoll, kann die Pflegekasse die Kosten für eine Neuanschaffung bezuschussen. Hier fällt in der Regel eine Zuzahlung von 10% des Preises, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, an.

Es gibt auch sogenannte **digitale Pflegeanwendungen (DiPA)** nach § 40a SGB XI, die die Pflege unterstützen können.

Wichtig: Es gibt eine Abgrenzung zu Hilfsmitteln der Krankenversicherung (SGB V). Pflegehilfsmittel dienen primär der Erleichterung der Pflegesituation oder der Kompensation von Beeinträchtigungen im Kontext der Pflegebedürftigkeit.

Wer hat Anspruch und wie ist der Ablauf?

Zum Antragsformular für Pflegehilfsmittel

Was tun bei Ablehnung?

Wird Ihr Antrag auf ein Pflegehilfsmittel oder die Kostenpauschale abgelehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

Zum Widerspruchsformular