Wenn Sie längerfristig arbeitsunfähig erkrankt sind, springt nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Es dient als Lohnersatzleistung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Anspruch, Dauer, Höhe und was Sie bei Problemen tun können.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Kassen-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es wird gezahlt, wenn ein Versicherter wegen Krankheit arbeitsunfähig ist und keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hat (in der Regel nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit) oder wenn bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. bei Selbstständigen mit Anspruch auf Krankengeld, bei Erkrankung eines Kindes unter bestimmten Bedingungen).
Die Rechtsgrundlage findet sich in § 44 ff. SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch).
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Arbeitnehmer:innen: Nach Ablauf der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (meist 6 Wochen).
Selbstständige: Wenn sie bei ihrer Krankenkasse einen Tarif mit Anspruch auf Krankengeld gewählt haben (Wahltarif) oder gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z.B. Künstler und Publizisten über die KSK).
Arbeitslose: Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld I arbeitsunfähig werden.
Eltern: Unter bestimmten Voraussetzungen Kinderkrankengeld, wenn sie zur Betreuung ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen.
Beginn und Dauer des Krankengeldbezugs
Krankengeld wird ab dem Tag gezahlt, der auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt, jedoch erst nach dem Ende der Lohnfortzahlung.
Der Anspruch auf Krankengeld ist zeitlich begrenzt:
Wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen (ca. 1,5 Jahre) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren (Blockfrist).
Die Zeit der Lohnfortzahlung wird auf diese 78 Wochen angerechnet.
Lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Ein ununterbrochener Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Atteste ("gelber Schein" oder eAU) ist extrem wichtig! Bereits eine kleine Lücke kann zum Verlust des Krankengeldanspruchs führen. Reichen Sie Folgebescheinigungen immer rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse ein.
Höhe des Krankengeldes
Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel:
70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts (Bruttokrankengeld), jedoch
nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts (Nettokrankengeld).
Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung fallen während des Krankengeldbezugs nicht an.
Pflichten während des Krankengeldbezugs
Unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit an Arbeitgeber und Krankenkasse.
Rechtzeitige Einreichung der (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Mitwirkung bei Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (z.B. Teilnahme an Reha-Maßnahmen).
Mitteilung von Änderungen (z.B. Adressänderung, Aufnahme einer Nebentätigkeit, Rentenantrag).
Häufige Probleme und Gründe für einen Widerspruch
Leider kommt es immer wieder zu Problemen mit der Krankengeldzahlung. Häufige Streitpunkte sind:
Einstellung der Krankengeldzahlung: Oft aufgrund einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr als gegeben ansieht.
Fehlende oder verspätete AU-Bescheinigungen: Die Kasse stellt die Zahlung ein, weil eine Lücke im Nachweis der Arbeitsunfähigkeit entstanden ist.
Fehlerhafte Berechnung der Höhe des Krankengeldes.
Aufforderung zur Beantragung einer Reha-Maßnahme oder Rente, was den Krankengeldanspruch beeinflussen kann.
Unstimmigkeiten bezüglich der Blockfristen.
Was tun bei Problemen oder Ablehnung?
Wenn Ihre Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellt, die Höhe falsch berechnet oder Sie mit einer anderen Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Beachten Sie die einmonatige Widerspruchsfrist nach Erhalt des Bescheids!
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Rechnung: 70% vom Brutto wären 2.450 €. ABER: 90% vom Netto sind nur 2.070 €. Das ist die Obergrenze.
Ergebnis: Herr N. erhält ca. 69 € pro Tag (brutto). Davon gehen noch Sozialbeiträge ab. Auszahlung ca. 1.820 € (statt 2.300 € Gehalt). Er hat eine Lücke von fast 500 € monatlich.
Beispiel 2 — Pflegekraft (Rücken)
Ausgangslage: Frau P., 2.800 € Brutto (ca. 1.900 € Netto).
Ergebnis: Tagessatz ca. 57 €. Nach Abzug der Sozialbeiträge landen ca. 1.500 € auf dem Konto.
Hinweis: Die Auszahlung erfolgt kalendertäglich (x 30 Tage). Sozialbeiträge ca. 12% Abzug.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie reiche ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein?
Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihre Krankmeldung elektronisch an Ihre Krankenkasse übermitteln. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt die Daten direkt. Sie müssen die eAU aber bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Meldung der eAU von den Ärzten erhalten haben und die Kette der AU-Meldungen lückenlos ist.
Was bedeutet "lückenlose" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Eine lückenlose AU-Bescheinigung bedeutet, dass es zwischen dem Ende einer Bescheinigung und dem Beginn der nächsten keinen einzigen arbeitsunfähigen Tag gibt, der nicht ärztlich bescheinigt ist. Sie müssen sich am letzten Tag Ihrer vorherigen Bescheinigung, spätestens aber am nächsten Werktag, eine neue Bescheinigung ausstellen lassen, um Ihren Anspruch nicht zu gefährden.
Kann ich Krankengeld auch bei einem Krankenhausaufenthalt erhalten?
Ja. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt haben Sie ebenfalls Anspruch auf Krankengeld, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Krankenhausaufenthalt gilt als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.
Wie lange wird mein Krankengeldanspruch bei derselben Krankheit gezahlt?
Ihr Anspruch auf Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren begrenzt. Dabei wird die Zeit der Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber auf diese 78 Wochen angerechnet.
Muss ich meinen Krankengeldbezug bei der Rentenversicherung melden?
Nein. Ihre Krankenkasse übermittelt die Zeiten des Krankengeldbezugs automatisch an die Rentenversicherung. Diese Zeiten gelten als Beitragszeiten und wirken sich auf Ihre Rentenansprüche aus. Vom Krankengeld werden auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Was ist der Medizinische Dienst (MD)?
Der Medizinische Dienst (früher MDK) ist eine unabhängige Institution, die im Auftrag der Krankenkassen Gutachten erstellt. Der MD prüft, ob die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit medizinisch begründet ist und kann eine eigene Einschätzung abgeben, die für die Krankenkasse bindend ist.