Wurde Ihre Krankengeldzahlung eingestellt, abgelehnt, falsch berechnet oder sind Sie mit einer sozialmedizinischen Einschätzung (z.B. durch den Medizinischen Dienst) nicht einverstanden, kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat. Praxis-Hinweis: Krankengeld setzt grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit voraus; eine klare, aktuelle ärztliche Einschätzung zur fortbestehenden AU ist deshalb oft zentral. Praxis-Hinweis: Der Medizinische Dienst beurteilt Arbeitsunfähigkeit sozialmedizinisch und übermittelt seine Stellungnahme an die Krankenkasse – hilfreich ist es, konkret zu benennen, welche Befunde/Alltagseinschränkungen aus Ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Lesen Sie auch unsere Informationen zum Krankengeld.
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Redaktionell geprüft: 02.01.2026