Rechner: Krankengeld (Netto-Auszahlung) für 2026 berechnen

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Eine längere Krankheit ist nicht nur körperlich und seelisch belastend, sondern reißt oft auch ein spürbares Loch in die Haushaltskasse. Wenn nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein, um Ihre Existenz zu sichern. Das Krankengeld fällt jedoch niedriger aus als Ihr gewohntes Nettogehalt.

Mit unserem Rechner können Sie Ihr voraussichtliches Krankengeld für das Jahr 2026 schnell und unverbindlich ermitteln. Finden Sie heraus, mit welcher täglichen und monatlichen Netto-Auszahlung Sie rechnen können, damit Sie Ihre Finanzen während der Genesungsphase sicher planen können.

WICHTIG: Die Falle der lückenlosen Krankschreibung (§ 46 SGB V)

Der größte Fehler beim Krankengeldbezug betrifft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Beachten Sie zwingend:

Tipp zur Berechnung: Die Krankenkasse berechnet das Krankengeld nach einer strengen Formel: Es beträgt 70 % Ihres Bruttogehalts, aber höchstens 90 % Ihres Nettogehalts. Der niedrigere der beiden Werte wird herangezogen. Haben Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen (wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) erhalten? Geben Sie diese unbedingt im Rechner an, denn sie erhöhen Ihr maßgebliches Nettoentgelt spürbar!
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Ergebnisse dienen der allgemeinen Orientierung und sind unverbindliche Schätzungen auf Basis der Beitragssätze 2026. Die rechtsverbindliche Berechnung und Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Ihre Krankenkasse auf Grundlage der Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre finanziellen Daten sind bei uns sicher. Der Rechner arbeitet lokal in Ihrem Browser. Es findet keine automatische Übermittlung Ihrer eingegebenen Gehaltsdaten an Kassen-Lotse statt.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihren Berechnungsdetails erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell & fachlich geprüft am: 11.08.2026

1. Ihr Einkommen

So berechnet die Krankenkasse das Krankengeld

Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 % Ihres Nettogehalts. Außerdem gibt es einen Höchstsatz von 135,63 € pro Tag. Deshalb brauchen wir beide Werte. Das Krankengeld zahlt die Kasse ab der siebten Woche. Davor zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiter.

Welches Brutto zählt?

Der Durchschnitt der letzten abgerechneten Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, also das Brutto aus Ihrer Gehaltsabrechnung. Zuschläge und vermögenswirksame Leistungen gehören dazu. Haben Sie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen, rechnen Sie ein Zwölftel der Jahressumme zum Brutto dazu.

Welches Netto zählt?

Der Auszahlungsbetrag aus Ihrer Gehaltsabrechnung vor Abzug von Vorschüssen oder Pfändungen. Auch hier können Sie ein Zwölftel von Einmalzahlungen (netto) zurechnen.

2. Versicherung und Zeitraum
Warum frage ich das?

Die Berechnung gilt für angestellte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Selbstständige bekommen nur mit Wahltarif Krankengeld, und die Höhe richtet sich nach dem Arbeitseinkommen. Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld, sondern Krankentagegeld nach ihrem Tarif.

Wie viele Tage sind möglich?

Wegen derselben Krankheit zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die ersten sechs Wochen mit Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber werden mitgezählt. Es bleiben also höchstens 504 Tage Krankengeld. Gezählt werden Kalendertage, auch Wochenenden. Als Faustregel: 30 Tage entsprechen einem Monat, 90 Tage rund drei Monaten.

3. Abzüge für die Sozialversicherung

Was geht vom Krankengeld noch ab?

Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Für die Krankenversicherung zahlen Sie während des Krankengeldbezugs nichts. Der Pflegeversicherungsbeitrag hängt davon ab, ob und wie viele Kinder Sie haben.

Wie wird der Abzug ermittelt?

Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung 1,8 % sind Ihr Anteil. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 bekommen je Kind 0,25 Prozentpunkte Abschlag, bis zum fünften Kind. Berechnet wird auf 80 % des Gehalts, höchstens auf das Netto.

Hinweis: Die Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Sie ersetzt keine verbindliche Auskunft deiner Krankenkasse. Steuerliche Effekte, Einmalzahlungen oder Beitragsbemessungsgrenzen werden nicht vollständig berücksichtigt.

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Häufige Fragen (FAQ) zum Krankengeld

Gehen vom Krankengeld noch Steuern oder Sozialabgaben ab?

Vom berechneten Brutto-Krankengeld zieht die Krankenkasse noch Ihre Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Zur Krankenversicherung müssen Sie während des Krankengeldbezugs keine Beiträge zahlen. Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es kann den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte erhöhen, weshalb Sie im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben müssen.

Ist das Krankengeld nach oben hin begrenzt?

Ja. Das Krankengeld ist gesetzlich gedeckelt. Die Berechnungsgrundlage orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Jahr 2026 liegt das maximal auszahlbare Brutto-Krankengeld bei rund 135,63 Euro pro Tag. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich daraus ein gesetzlicher Höchstbetrag für die Netto-Auszahlung, den Sie nicht überschreiten können, egal wie viel Sie vorher verdient haben.

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Zahlung einstellt?

Leider stellen Krankenkassen die Zahlungen oft unerwartet ein, weil der Medizinische Dienst (MD) "nach Aktenlage" eine angebliche Arbeitsfähigkeit feststellt. In diesem Fall müssen Sie sofort Widerspruch einlegen, sich von Ihrem Arzt weiterhin lückenlos krankschreiben lassen und sich zur finanziellen Überbrückung bei der Arbeitsagentur melden.

Quellen & weiterführende Links

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