Zuzahlungsbefreiung: So zahlen Sie nicht mehr als nötig

Rezeptgebühren, Praxisgebühr, Zuzahlungen im Krankenhaus – die Kosten für Gesundheitsleistungen können sich schnell summieren. Doch der Gesetzgeber hat eine Schutzgrenze eingebaut: die persönliche Belastungsgrenze. Sobald Sie diese erreicht haben, können Sie sich für den Rest des Jahres von den meisten Zuzahlungen befreien lassen.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Die Belastungsgrenze: 2 Prozent oder 1 Prozent

Um die finanzielle Belastung für Versicherte zu begrenzen, müssen Sie pro Kalenderjahr nur bis zu einem bestimmten Betrag Zuzahlungen leisten (§ 62 SGB V). Diese Grenze hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Gesundheitszustand ab.

Was bedeutet "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt"? Hierzu zählen alle Einnahmen der in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, z.B. Gehalt, Rente, Mieteinnahmen oder auch Sozialleistungen wie Bürgergeld. Es gibt jedoch Freibeträge für Ehepartner und Kinder, die von der Krankenkasse bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Wie beantrage ich die Befreiung? Drei Wege zum Ziel

Um von der Zuzahlungsgrenze zu profitieren, müssen Sie selbst aktiv werden. Die Krankenkasse handelt nicht automatisch. Es gibt drei typische Szenarien:

1. Befreiung für den Rest des Jahres (Grenze erreicht)

Sammeln Sie über das Jahr alle Ihre Zuzahlungsbelege (Quittungen aus der Apotheke, Rechnungen vom Krankenhaus etc.). Sobald die Summe Ihrer Belege Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht, reichen Sie die Kopien zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen und einem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese stellt Ihnen dann einen Befreiungsausweis aus, den Sie für den Rest des Jahres in Praxen und Apotheken vorlegen können.

2. Befreiung durch Vorauszahlung (zu Jahresbeginn)

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie Ihre Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreichen werden (z.B. als chronisch Kranker), können Sie den Betrag auch zu Jahresbeginn im Voraus an Ihre Krankenkasse zahlen. Sie erhalten dann sofort Ihren Befreiungsausweis und müssen sich für den Rest des Jahres nicht mehr um Zuzahlungen kümmern.

3. Rückerstattung für vergangene Jahre

Haben Sie in den Vorjahren Ihre Belastungsgrenze überschritten, ohne es zu wissen? Kein Problem! Sie können bis zu vier Jahre rückwirkend eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge beantragen. Dafür müssen Sie die Belege und Einkommensnachweise des jeweiligen Jahres bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Den passenden Antrag für Ihre Situation erstellen

Ob Sie eine laufende Befreiung, eine Vorauszahlung oder eine rückwirkende Erstattung beantragen möchten – unser Generator erstellt Ihnen das passende, formell korrekte Anschreiben für Ihre Krankenkasse. Zusätzlich erhalten Sie eine Checkliste der typischerweise benötigten Unterlagen.

Zum Generator: Antrag auf Zuzahlungsbefreiung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was zählt alles als Zuzahlung?

Als Zuzahlung gelten unter anderem die 10 Euro pro Tag im Krankenhaus, die Rezeptgebühr für Medikamente (5-10 Euro), Zuzahlungen für Heilmittel (z.B. Physiotherapie) und Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Rollator) sowie für Fahrkosten.

Wie weise ich nach, dass ich chronisch krank bin?

Für die günstigere 1%-Regelung benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes über das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Krankheit (sog. Chronikerbescheinigung). Diese reichen Sie zusammen mit Ihrem Antrag bei der Krankenkasse ein.

Ich habe letztes Jahr zu viel bezahlt. Kann ich noch Geld zurückbekommen?

Ja. Sie können eine Rückerstattung für zu viel geleistete Zuzahlungen bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen. Sie müssen dafür alle Zuzahlungsbelege und die Einkommensnachweise für das betreffende Jahr sammeln und bei Ihrer Krankenkasse einreichen.