Antrag auf Kur / Rehabilitation: Wichtige Informationen
Eine Kur, sei es eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme oder eine Mutter/Vater-Kind-Kur, kann ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung oder Erhaltung Ihrer Gesundheit sein. Der Antragsprozess kann jedoch einige Fragen aufwerfen. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Kassen-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Welche Arten von Kuren gibt es und wer ist zuständig?
Grundsätzlich unterscheidet man verschiedene Maßnahmen, für die unterschiedliche Kostenträger zuständig sein können (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung). Wir konzentrieren uns hier auf Leistungen, die primär über die **Krankenkasse** beantragt werden:
Medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V): Dienen dazu, einer Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen würde, entgegenzuwirken, eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes zu beseitigen oder Krankheiten zu verhüten bzw. deren Verschlimmerung zu vermeiden. Dies umfasst auch Vorsorgekuren für Mütter und Väter (§ 24 SGB V).
Medizinische Rehabilitationsleistungen (§ 40 SGB V): Dienen dazu, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Dies sind z.B. Anschlussheilbehandlungen nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten, aber auch Reha-Maßnahmen bei chronischen Erkrankungen.
Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen (§ 24 und § 41 SGB V): Spezielle Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern ausgerichtet sind. Man unterscheidet hier Vorsorge (§ 24) und Rehabilitation (§ 41).
Wichtig: Klären Sie immer zuerst mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, welche Art von Maßnahme für Sie medizinisch notwendig ist und welcher Kostenträger (Krankenkasse oder z.B. Rentenversicherung) voraussichtlich zuständig ist. Die Rentenversicherung ist meist vorrangig, wenn es um die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit geht.
Der Antragsprozess bei der Krankenkasse
Arztbesuch: Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin. Er/Sie muss die medizinische Notwendigkeit der Kur bescheinigen. Hierfür gibt es oft spezielle Formulare (z.B. "Muster 61" für Beratungen zu Reha).
Antragsformulare der Krankenkasse: Ihre Krankenkasse hält in der Regel **eigene, spezifische Antragsformulare** für Kuranträge bereit. Fragen Sie bei Ihrer Kasse danach oder suchen Sie auf deren Webseite (Stichworte: "Antrag Kur", "Antrag Reha", "Antrag Mutter-Kind-Kur"). Diese Formulare müssen Sie sorgfältig ausfüllen.
Wahl der Kureinrichtung (Wunsch- und Wahlrecht): Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Kureinrichtung, sofern diese medizinisch geeignet ist und einen Versorgungsvertrag mit der Kasse hat. Informieren Sie sich ggf. vorab über passende Kliniken.
Einreichen des Antrags: Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem ärztlichen Attest und ggf. weiteren medizinischen Unterlagen ein.
Unser Tool kann Ihnen dabei helfen, ein **aussagekräftiges Begleitschreiben** zu erstellen, das Sie zusammen mit den offiziellen Unterlagen Ihrer Krankenkasse einreichen können. Dieses Schreiben kann Ihre persönliche Situation und die Dringlichkeit nochmals unterstreichen und eine Übersicht über die beigefügten Dokumente geben.
Ihre Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Eventuell wird der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung eingeschaltet. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.
Zuzahlungen
Für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen leisten volljährige Versicherte eine Zuzahlung von in der Regel 10 Euro pro Kalendertag (ohne zeitliche Begrenzung bei Reha, bei Anschlussreha max. 28 Tage im Jahr). Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Befreiung von Zuzahlungen bei Erreichen der Belastungsgrenze (1% bzw. 2% des Bruttoeinkommens).
Was tun bei Ablehnung?
Wird Ihr Kurantrag abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Eine genaue Prüfung der Ablehnungsgründe und eine fundierte Begründung des Widerspruchs sind hier entscheidend.
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Checkliste – Antrag auf Kur / Rehabilitation
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 — Anschlussreha nach Hüft-OP (Krankenkasse)
Ausgangslage: Frau T., 67, nach Hüftgelenkersatz. Klinik empfiehlt Reha zur Mobilitätssicherung.
Problem: Frau T. ist Rentnerin und hat keinen Anspruch bei der Rentenversicherung (Wartezeit nicht erfüllt).
Maßnahme: Sozialdienst der Klinik stellt Antrag bei der Krankenkasse. Klinikwunsch (Nordsee) genehmigt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kur und einer Reha?
Eine **Kur** (Vorsorgeleistung) dient vorrangig dazu, einer drohenden Krankheit vorzubeugen oder eine Schwächung der Gesundheit zu behandeln. Eine **Reha** (Rehabilitationsleistung) hat zum Ziel, die Gesundheit nach einer Krankheit oder Verletzung wiederherzustellen, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wer ist für meinen Antrag zuständig: die Krankenkasse oder die Rentenversicherung?
Die Zuständigkeit hängt vom Hauptziel der Maßnahme ab. Ist das Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen, ist die Rentenversicherung zuständig. Ist das Ziel die Behandlung einer Krankheit, die nicht Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet (z. B. bei Rentnern oder Hausfrauen), ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Wie oft kann ich eine Kur beantragen?
In der Regel können Sie alle vier Jahre eine stationäre Vorsorgeleistung (Kur) in Anspruch nehmen. Bei medizinisch dringenden Gründen kann eine Kur auch vorzeitig bewilligt werden.
Darf ich mir die Kureinrichtung selbst aussuchen?
Ja. Sie haben ein **Wunsch- und Wahlrecht**. Sie können eine bestimmte Einrichtung vorschlagen, die zu Ihrer Krankheit passt. Die Krankenkasse muss Ihrem Wunsch entsprechen, sofern die Klinik medizinisch geeignet ist und einen Vertrag mit Ihrer Kasse hat.
Was passiert, wenn mein Kurantrag abgelehnt wird?
Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, die Begründung der Ablehnung genau zu prüfen und sich bei Ihrem Arzt oder einer Beratungsstelle Unterstützung für den Widerspruch zu holen.
Gibt es eine Zuzahlung für eine Kur oder Reha?
Ja. Bei einer stationären Kur oder Reha müssen Sie als volljähriger Versicherter eine Zuzahlung von in der Regel 10 Euro pro Kalendertag leisten. Dies gilt grundsätzlich auch für Mutter/Vater-Kind-Kuren, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.