Eine Kur, sei es eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme oder eine Mutter/Vater-Kind-Kur, kann ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung oder Erhaltung Ihrer Gesundheit sein. Der Antragsprozess kann jedoch einige Fragen aufwerfen. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Grundsätzlich unterscheidet man verschiedene Maßnahmen, für die unterschiedliche Kostenträger zuständig sein können (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung). Wir konzentrieren uns hier auf Leistungen, die primär über die **Krankenkasse** beantragt werden:
Wichtig: Klären Sie immer zuerst mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, welche Art von Maßnahme für Sie medizinisch notwendig ist und welcher Kostenträger (Krankenkasse oder z.B. Rentenversicherung) voraussichtlich zuständig ist. Manchmal ist die Rentenversicherung vorrangig zuständig, insbesondere wenn es um die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit geht.
Unser Tool kann Ihnen dabei helfen, ein **aussagekräftiges Begleitschreiben** zu erstellen, das Sie zusammen mit den offiziellen Unterlagen Ihrer Krankenkasse einreichen können. Dieses Schreiben kann Ihre persönliche Situation und die Dringlichkeit nochmals unterstreichen und eine Übersicht über die beigefügten Dokumente geben.
Ihre Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Eventuell wird der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung eingeschaltet. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.
Für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen leisten volljährige Versicherte eine Zuzahlung von in der Regel 10 Euro pro Kalendertag. Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Befreiung von Zuzahlungen bei Erreichen der Belastungsgrenze. Für Mutter/Vater-Kind-Kuren gelten oft spezielle Regelungen.
Wird Ihr Kurantrag abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Eine genaue Prüfung der Ablehnungsgründe und eine fundierte Begründung des Widerspruchs sind hier entscheidend.
Eine **Kur** (Vorsorgeleistung) dient vorrangig dazu, einer drohenden Krankheit vorzubeugen oder eine Schwächung der Gesundheit zu behandeln. Eine **Reha** (Rehabilitationsleistung) hat zum Ziel, die Gesundheit nach einer Krankheit oder Verletzung wiederherzustellen, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Die Zuständigkeit hängt vom Hauptziel der Maßnahme ab. Ist das Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen, ist die Rentenversicherung zuständig. Ist das Ziel die Behandlung einer Krankheit, die nicht Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet (z. B. bei Rentnern oder Hausfrauen), ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
In der Regel können Sie alle vier Jahre eine stationäre Vorsorgeleistung (Kur) in Anspruch nehmen. Bei medizinisch dringenden Gründen kann eine Kur auch vorzeitig bewilligt werden.
Ja. Sie haben ein **Wunsch- und Wahlrecht**. Sie können eine bestimmte Einrichtung vorschlagen, die zu Ihrer Krankheit passt. Die Krankenkasse muss Ihrem Wunsch entsprechen, sofern die Klinik medizinisch geeignet ist und einen Vertrag mit Ihrer Kasse hat.
Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, die Begründung der Ablehnung genau zu prüfen und sich bei Ihrem Arzt oder einer Beratungsstelle Unterstützung für den Widerspruch zu holen.
Ja. Bei einer stationären Kur oder Reha müssen Sie als volljähriger Versicherter eine Zuzahlung von in der Regel 10 Euro pro Kalendertag leisten. Bei Mutter- oder Vater-Kind-Kuren gibt es oft Ausnahmen von dieser Regel.