Wurde Ihr Antrag auf eine Kurmaßnahme (z.B. Vorsorge, Reha, Mutter-/Vater-Kind) abgelehnt, kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat. Praxis-Hinweis: Bei Vorsorgeleistungen ist häufig ein zentraler Punkt, ob die üblichen ambulanten Leistungen nicht ausreichen oder wegen besonderer beruflicher/familiärer Umstände nicht durchgeführt werden können. Praxis-Hinweis: Bei Reha-Leistungen bestimmt die Kasse Art/Dauer/Einrichtung nach medizinischen Erfordernissen – dabei ist das Wunsch- und Wahlrecht zu berücksichtigen, wenn es gut begründet ist. Lesen Sie ggf. auch unsere Informationen zum Thema Kur.
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Redaktionell geprüft: 13.12.2025