Das Mutterschaftsgeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für werdende Mütter in Deutschland. Es sichert Ihr Einkommen während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt und gibt Ihnen die nötige Ruhe, um sich auf Ihre neue Lebenssituation zu konzentrieren. Der Antrag bei der Krankenkasse ist unkompliziert, wenn man weiß, wie es geht.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung für erwerbstätige Frauen während der Zeit des Mutterschutzes. Die Hauptlast trägt die gesetzliche Krankenkasse, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse haben Sie in der Regel, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Auch Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, haben in der Regel Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes ist an die gesetzlichen Schutzfristen gebunden. Diese umfassen in der Regel:
Der wichtigste Schlüssel zu Ihrem Mutterschaftsgeld ist ein einziges Dokument: das "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung".
Unser Generator hilft Ihnen, ein klares und vollständiges Anschreiben für Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld zu erstellen. So stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Informationen an Ihre Krankenkasse übermittelt werden und die Bearbeitung reibungslos verläuft.
Gesetzlich Versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Liegt Ihr durchschnittlicher Netto-Tageslohn höher, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. In der Summe erhalten Sie also Ihr volles Netto-Gehalt.
Stellen Sie den Antrag, sobald Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt das "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" erhalten. Dies ist in der Regel etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin der Fall. Reichen Sie es umgehend bei Ihrer Krankenkasse ein, um eine pünktliche Zahlung sicherzustellen.
Wenn Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, aber in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Stattdessen können Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro beantragen. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen ebenfalls einen Zuschuss.