Rechner: Eigenanteil im Pflegeheim (Heimkosten) berechnen

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Der Umzug in ein Pflegeheim ist oft emotional schwer – und finanziell ein enormer Kraftakt. Denn die Pflegekasse übernimmt bei der vollstationären Pflege keineswegs alle Kosten, sondern zahlt nur einen gedeckelten Zuschuss zu den reinen Pflegeaufwendungen. Die verbleibende Lücke, die oft mehrere tausend Euro im Monat beträgt, müssen Pflegebedürftige selbst schließen.

Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell Ihren tatsächlichen Eigenanteil im Pflegeheim. Wir schlüsseln alle versteckten Kostenpunkte (wie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) transparent auf und berechnen sofort, wie stark der gesetzliche Leistungszuschlag der Pflegekasse Ihre monatliche Belastung senkt.

WICHTIG: So setzen sich die Heimkosten zusammen (§ 43 & § 43c SGB XI)

Der monatliche Eigenanteil besteht aus verschiedenen Bausteinen, die das Gesetz strikt trennt:

Tipp zur Finanzierung ("Elternunterhalt"): Was passiert, wenn Ihre Rente und das eigene Ersparte (das gesetzliche Schonvermögen liegt bei 10.000 € pro Person) nicht ausreichen? Dann springt das Sozialamt mit der sogenannten "Hilfe zur Pflege" ein. Die gute Nachricht für Familien: Das Sozialamt bittet die Kinder erst dann zur Kasse, wenn das Jahresbruttoeinkommen eines Kindes die Grenze von 100.000 Euro übersteigt (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine verbindliche Finanz- oder Rechtsberatung dar. Jedes Pflegeheim verhandelt seine Pflegesätze, Unterkunftskosten und Investitionskosten individuell mit den Pflegekassen. Die exakten Kosten entnehmen Sie bitte immer dem konkreten Heimvertrag und dem Leistungsbescheid Ihrer Pflegekasse.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre finanziellen Angaben bleiben geschützt. Der Rechner arbeitet komplett lokal in Ihrem Browser (localStorage). Es findet keine Datenübertragung an unsere Server statt.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Kostenaufstellung erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell & fachlich geprüft am: 11.08.2026

1. Wie lange lebt die Person schon im Heim?

Warum die Aufenthaltsdauer zählt

Die Pflegekasse zahlt für die Pflege einen festen Betrag direkt an das Heim. Was darüber hinausgeht, heißt einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE). Darauf gibt es einen Zuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Der Zuschlag gilt nur für den EEE, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Was zählt als Aufenthaltsdauer?

Die Zeit, in der die Person vollstationäre Pflege bekommt. Zieht sie gerade erst ein, tragen Sie 0 ein. Zeiten in einem anderen Pflegeheim zählen in der Regel mit. Im Zweifel fragt Ihnen die Pflegekasse die genaue Dauer.

2. Kosten laut Heimvertrag (pro Monat)

Wo finde ich die Zahlen?

Im Heimvertrag, in der letzten Entgelterhöhung oder in der aktuellen Heimrechnung. Dort stehen die Posten einzeln. Tragen Sie die Beträge vor dem Zuschlag ein, so wie sie im Vertrag ausgewiesen sind. Der Rechner zieht den Zuschlag selbst ab.

Was ist der EEE?

Der Anteil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht übernimmt. Er ist für alle Pflegegrade 2 bis 5 im selben Heim gleich hoch. Bundesweit liegt er im Schnitt bei rund 1.775 € im Monat (vdek, Juli 2026).

Wann trage ich hier etwas ein?

Die Umlage für die Ausbildung von Pflegekräften ist je nach Heim bereits im EEE enthalten oder steht als eigener Posten im Vertrag. Steht sie separat da, tragen Sie sie hier ein. Auch auf sie gilt der Zuschlag. Ist sie schon im EEE, lassen Sie das Feld bei 0.

Was ist darin enthalten?

Das Zimmer, die Mahlzeiten, Reinigung und Wäsche. Dieser Posten wird immer vollständig selbst bezahlt. Der Durchschnitt liegt bei rund 1.068 € im Monat.

Was sind Investitionskosten?

Kosten für Bau, Instandhaltung und Ausstattung des Gebäudes. Auch sie zahlen die Bewohner selbst. In manchen Bundesländern gibt es dafür Zuschüsse (siehe Schritt 3). Der Durchschnitt liegt bei rund 521 € im Monat.

Was sind Zusatzleistungen?

Freiwillige Extras, die Sie zusätzlich vereinbart haben, etwa ein Komfortzimmer, Friseur oder besondere Verpflegung. Ohne solche Vereinbarung lassen Sie 0 stehen.

3. Weitere Zuschüsse und eigene Mittel (optional)

Reicht das Einkommen?

Diese Angaben sind freiwillig. Wenn Sie die monatlichen Einkünfte der pflegebedürftigen Person eintragen, zeigt der Rechner, ob eine Lücke bleibt und wie groß sie ist.

Welche Zuschüsse gibt es?

Zum Beispiel Pflegewohngeld oder Landeszuschüsse zu den Investitionskosten, die es nur in einigen Bundesländern gibt. Tragen Sie den Betrag als positive Zahl ein, er wird abgezogen. Zuschüsse des Sozialamts (Hilfe zur Pflege) gehören nicht hierher.

Was zählt als Einkünfte?

Rente, Pension, Mieteinnahmen und andere regelmäßige Einnahmen, jeweils nach Abzug von Steuern und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Teil davon bleibt als Taschengeld frei, das rechnet der Rechner nicht ab.

Wichtig: Der Leistungszuschlag gilt nur für den EEE (pflegebedingter Eigenanteil). Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen werden nicht durch ihn reduziert. Bundeslandspezifische Regelungen (z. B. Pflegewohngeld) können abweichen. Stand: 11.08.2026.

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Häufige Fragen (FAQ) zu den Pflegeheimkosten

Was genau sind "Investitionskosten"?

Investitionskosten sind quasi die "Kaltmiete" für den Heimplatz. Damit finanzieren die Heimbetreiber den Bau, die Modernisierung oder die Instandhaltung des Pflegeheims. Da die gesetzliche Pflegeversicherung per Gesetz keine Gebäudeinstandhaltung finanziert, werden diese Kosten komplett auf die Bewohner umgelegt. In manchen Bundesländern (z. B. Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein) gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Pflegewohngeld zur Unterstützung.

Wann muss das Sozialamt die Heimkosten übernehmen?

Wenn die Rente, das Pflegegeld und das eigene Vermögen aufgebraucht sind, tritt die "Hilfe zur Pflege" (Sozialhilfe) ein. Wichtig ist das Schonvermögen: Pro Person dürfen 10.000 Euro auf dem Sparbuch bleiben, bevor das Sozialamt zahlt. Ganz wichtig: Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt frühzeitig, da Leistungen nicht rückwirkend bewilligt werden!

Wird der Leistungszuschlag der Pflegekasse auf die gesamten Heimkosten berechnet?

Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Der Entlastungszuschlag (z. B. 30 % im zweiten Jahr) wird ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) gewährt. Er senkt weder die Kosten für Unterkunft und Verpflegung noch die Investitionskosten. Ein großer Teil der monatlichen Belastung bleibt also auch trotz der Entlastung dauerhaft bestehen.

Quellen & weiterführende Links

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