Eigenanteil im Pflegeheim (stationäre Pflege)

Zur Übersicht: Pflegeversicherung

Mit diesem Rechner für den Eigenanteil im Pflegeheim kannst du deine voraussichtlichen monatlichen Kosten der stationären Pflege übersichtlich abschätzen.

Berücksichtigt werden u. a. der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), Unterkunft & Verpflegung, Investitionskosten, Zusatzleistungen sowie der Leistungszuschlag der Pflegekasse auf den EEE.

Das Ergebnis dient ausschließlich der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Kostenaufstellung des Pflegeheims, der Pflegekasse oder des Sozialamts.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Zuletzt geprüft: 02.02.2026

1. Allgemeine Angaben

Der Pflegegrad ist für die Aufnahme relevant. Die Rechnung basiert im Wesentlichen auf den Kostenbausteinen unten und dem Leistungszuschlag auf den EEE.

Dient für die automatische Zuschlags-Ermittlung (siehe nächster Abschnitt). Alternativ kannst du den Prozentsatz manuell setzen.

2. Leistungszuschlag der Pflegekasse (auf den EEE)
Vereinfachte Staffel (angenommene Richtwerte):
  • Monat 0–11: 15 % Zuschlag
  • Monat 12–23: 30 % Zuschlag
  • Monat 24–35: 50 % Zuschlag
  • ab Monat 36: 75 % Zuschlag

Diese Staffel ist ein vereinfachtes Beispiel. Prüfe bitte deine Heim-/Kassenunterlagen und nutze ggf. „Manuell“.

3. Kostenbausteine (monatlich)

EEE = Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen. Er ist innerhalb eines Heims für alle Pflegegrade gleich.

Z. B. Pflegewohngeld/Landeszuschüsse, Härtefallzuschüsse, kommunale Förderungen – wenn vorhanden, hier als Abzug eintragen.

4. Eigene Mittel (optional)

Damit kann eine Deckungslücke ermittelt werden. Leistungen wie Hilfe zur Pflege (Sozialamt) werden hier nicht automatisch berechnet.

Wichtig: Der Leistungszuschlag gilt nur für den EEE (pflegebedingter Eigenanteil). Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen werden nicht durch ihn reduziert. Bundeslandspezifische Regelungen (z. B. Pflegewohngeld) können abweichen. Stand: 02.02.2026.

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