Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026
Direkt zur kostenlosen Berechnung springenDer Umzug in ein Pflegeheim ist oft emotional schwer – und finanziell ein enormer Kraftakt. Denn die Pflegekasse übernimmt bei der vollstationären Pflege keineswegs alle Kosten, sondern zahlt nur einen gedeckelten Zuschuss zu den reinen Pflegeaufwendungen. Die verbleibende Lücke, die oft mehrere tausend Euro im Monat beträgt, müssen Pflegebedürftige selbst schließen.
Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell Ihren tatsächlichen Eigenanteil im Pflegeheim. Wir schlüsseln alle versteckten Kostenpunkte (wie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) transparent auf und berechnen sofort, wie stark der gesetzliche Leistungszuschlag der Pflegekasse Ihre monatliche Belastung senkt.
Der monatliche Eigenanteil besteht aus verschiedenen Bausteinen, die das Gesetz strikt trennt:
Redaktionell geprüft am: 28.04.2026
Wichtig: Der Leistungszuschlag gilt nur für den EEE (pflegebedingter Eigenanteil). Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen werden nicht durch ihn reduziert. Bundeslandspezifische Regelungen (z. B. Pflegewohngeld) können abweichen. Stand: 28.05.2026.
Investitionskosten sind quasi die "Kaltmiete" für den Heimplatz. Damit finanzieren die Heimbetreiber den Bau, die Modernisierung oder die Instandhaltung des Pflegeheims. Da die gesetzliche Pflegeversicherung per Gesetz keine Gebäudeinstandhaltung finanziert, werden diese Kosten komplett auf die Bewohner umgelegt. In manchen Bundesländern (z. B. Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein) gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Pflegewohngeld zur Unterstützung.
Wenn die Rente, das Pflegegeld und das eigene Vermögen aufgebraucht sind, tritt die "Hilfe zur Pflege" (Sozialhilfe) ein. Wichtig ist das Schonvermögen: Pro Person dürfen 10.000 Euro auf dem Sparbuch bleiben, bevor das Sozialamt zahlt. Ganz wichtig: Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt frühzeitig, da Leistungen nicht rückwirkend bewilligt werden!
Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Der Entlastungszuschlag (z. B. 30 % im zweiten Jahr) wird ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) gewährt. Er senkt weder die Kosten für Unterkunft und Verpflegung noch die Investitionskosten. Ein großer Teil der monatlichen Belastung bleibt also auch trotz der Entlastung dauerhaft bestehen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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