Rechner: Eigenanteil im Pflegeheim (Heimkosten) berechnen

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Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026

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Der Umzug in ein Pflegeheim ist oft emotional schwer – und finanziell ein enormer Kraftakt. Denn die Pflegekasse übernimmt bei der vollstationären Pflege keineswegs alle Kosten, sondern zahlt nur einen gedeckelten Zuschuss zu den reinen Pflegeaufwendungen. Die verbleibende Lücke, die oft mehrere tausend Euro im Monat beträgt, müssen Pflegebedürftige selbst schließen.

Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell Ihren tatsächlichen Eigenanteil im Pflegeheim. Wir schlüsseln alle versteckten Kostenpunkte (wie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) transparent auf und berechnen sofort, wie stark der gesetzliche Leistungszuschlag der Pflegekasse Ihre monatliche Belastung senkt.

WICHTIG: So setzen sich die Heimkosten zusammen (§ 43 & § 43c SGB XI)

Der monatliche Eigenanteil besteht aus verschiedenen Bausteinen, die das Gesetz strikt trennt:

Tipp zur Finanzierung ("Elternunterhalt"): Was passiert, wenn Ihre Rente und das eigene Ersparte (das gesetzliche Schonvermögen liegt bei 10.000 € pro Person) nicht ausreichen? Dann springt das Sozialamt mit der sogenannten "Hilfe zur Pflege" ein. Die gute Nachricht für Familien: Das Sozialamt bittet die Kinder erst dann zur Kasse, wenn das Jahresbruttoeinkommen eines Kindes die Grenze von 100.000 Euro übersteigt (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine verbindliche Finanz- oder Rechtsberatung dar. Jedes Pflegeheim verhandelt seine Pflegesätze, Unterkunftskosten und Investitionskosten individuell mit den Pflegekassen. Die exakten Kosten entnehmen Sie bitte immer dem konkreten Heimvertrag und dem Leistungsbescheid Ihrer Pflegekasse.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre finanziellen Angaben bleiben geschützt. Der Rechner arbeitet komplett lokal in Ihrem Browser (localStorage). Es findet keine Datenübertragung an unsere Server statt.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Kostenaufstellung erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 28.04.2026

1. Allgemeine Angaben

Der Pflegegrad ist für die Aufnahme relevant. Die Rechnung basiert im Wesentlichen auf den Kostenbausteinen unten und dem Leistungszuschlag auf den EEE.

Dient für die automatische Zuschlags-Ermittlung (siehe nächster Abschnitt). Alternativ kannst du den Prozentsatz manuell setzen.

2. Leistungszuschlag der Pflegekasse (auf den EEE)
Vereinfachte Staffel (angenommene Richtwerte):
  • Monat 0–11: 15 % Zuschlag
  • Monat 12–23: 30 % Zuschlag
  • Monat 24–35: 50 % Zuschlag
  • ab Monat 36: 75 % Zuschlag

Diese Staffel ist ein vereinfachtes Beispiel. Prüfe bitte deine Heim-/Kassenunterlagen und nutze ggf. „Manuell“.

3. Kostenbausteine (monatlich)

EEE = Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen. Er ist innerhalb eines Heims für alle Pflegegrade gleich.

Z. B. Pflegewohngeld/Landeszuschüsse, Härtefallzuschüsse, kommunale Förderungen – wenn vorhanden, hier als Abzug eintragen.

4. Eigene Mittel (optional)

Damit kann eine Deckungslücke ermittelt werden. Leistungen wie Hilfe zur Pflege (Sozialamt) werden hier nicht automatisch berechnet.

Wichtig: Der Leistungszuschlag gilt nur für den EEE (pflegebedingter Eigenanteil). Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen werden nicht durch ihn reduziert. Bundeslandspezifische Regelungen (z. B. Pflegewohngeld) können abweichen. Stand: 28.05.2026.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zu den Pflegeheimkosten

Was genau sind "Investitionskosten"?

Investitionskosten sind quasi die "Kaltmiete" für den Heimplatz. Damit finanzieren die Heimbetreiber den Bau, die Modernisierung oder die Instandhaltung des Pflegeheims. Da die gesetzliche Pflegeversicherung per Gesetz keine Gebäudeinstandhaltung finanziert, werden diese Kosten komplett auf die Bewohner umgelegt. In manchen Bundesländern (z. B. Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein) gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Pflegewohngeld zur Unterstützung.

Wann muss das Sozialamt die Heimkosten übernehmen?

Wenn die Rente, das Pflegegeld und das eigene Vermögen aufgebraucht sind, tritt die "Hilfe zur Pflege" (Sozialhilfe) ein. Wichtig ist das Schonvermögen: Pro Person dürfen 10.000 Euro auf dem Sparbuch bleiben, bevor das Sozialamt zahlt. Ganz wichtig: Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt frühzeitig, da Leistungen nicht rückwirkend bewilligt werden!

Wird der Leistungszuschlag der Pflegekasse auf die gesamten Heimkosten berechnet?

Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Der Entlastungszuschlag (z. B. 30 % im zweiten Jahr) wird ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) gewährt. Er senkt weder die Kosten für Unterkunft und Verpflegung noch die Investitionskosten. Ein großer Teil der monatlichen Belastung bleibt also auch trotz der Entlastung dauerhaft bestehen.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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