Widerspruch: Kostenübernahme nicht-gelistetes/Off-Label Medikament

Wurde Ihr Antrag auf Kostenübernahme für ein spezielles Medikament abgelehnt, kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat. Praxis-Hinweis: In vielen Fällen steht im Mittelpunkt, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a SGB V vorliegen (schwerwiegende Erkrankung, keine Standardleistung verfügbar, und eine „nicht ganz entfernt liegende“ Aussicht auf Heilung oder spürbar positive Einwirkung). Praxis-Hinweis: § 2 Abs. 1a SGB V sieht zudem vor, dass die Krankenkasse für solche Leistungen grundsätzlich vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung erteilt, wenn Versicherte oder Behandelnde dies beantragen - diese zeitliche Komponente kann bei der Argumentation relevant sein. Beachten Sie außerdem unsere Informationen zu diesem Thema.

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Redaktionell geprüft: 23.12.2025

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Angaben zur Krankenkasse
3. Angaben zum abgelehnten Antrag auf Medikamenten-Kostenübernahme
4. Begründung Ihres Widerspruchs

Gehen Sie detailliert auf die Ablehnungsgründe ein und verweisen Sie auf ärztliche Stellungnahmen und Nachweise. Praxis-Hinweis: Oft überzeugt eine klare Struktur: (1) Diagnose/Schweregrad, (2) ausgeschöpfte oder ungeeignete Standardtherapien, (3) Begründung der Erfolgsaussicht (z.B. Leitlinie/Studienlage/Einzelfallargumentation), (4) konkrete Therapieplanung (Dosis, Dauer, Monitoring).

  • Handelt es sich um eine lebensbedrohliche oder vergleichbar schwerwiegende Erkrankung?
  • Warum stehen keine Standardtherapien (mehr) zur Verfügung oder sind ungeeignet?
  • Welche begründete Aussicht auf Behandlungserfolg besteht durch das beantragte Medikament?