Wurde Ihr Antrag auf Kostenübernahme für ein spezielles Medikament abgelehnt, kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat. Praxis-Hinweis: In vielen Fällen steht im Mittelpunkt, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a SGB V vorliegen (schwerwiegende Erkrankung, keine Standardleistung verfügbar, und eine „nicht ganz entfernt liegende“ Aussicht auf Heilung oder spürbar positive Einwirkung). Praxis-Hinweis: § 2 Abs. 1a SGB V sieht zudem vor, dass die Krankenkasse für solche Leistungen grundsätzlich vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung erteilt, wenn Versicherte oder Behandelnde dies beantragen - diese zeitliche Komponente kann bei der Argumentation relevant sein. Beachten Sie außerdem unsere Informationen zu diesem Thema.
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Redaktionell geprüft: 23.12.2025