Widerspruch zum Bescheid für Zahnersatz

Sind Sie mit der Entscheidung Ihrer Krankenkasse zu Ihrem Heil- und Kostenplan (HKP) nicht einverstanden (z.B. Höhe des Festzuschusses, Bonus, Härtefall), kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat. Praxis-Hinweis: Der befundbezogene Festzuschuss orientiert sich an der Regelversorgung und beträgt grundsätzlich 60% des festgesetzten Betrags; mit Bonusheft kann er auf 70% (5 Jahre) bzw. 75% (10 Jahre) steigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Praxis-Hinweis: Bei unzumutbarer Belastung (Härtefall/gleitende Härtefallregelung) sind nach § 55 SGB V zusätzliche Beträge möglich; die Erstattung ist insgesamt auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt. Lesen Sie auch unsere Informationen zum Zahnersatz.

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Redaktionell geprüft: 02.01.2026

1. Angaben zur versicherten Person
2. Widerspruchsführer:in (falls abweichend)
3. Angaben zur Krankenkasse
4. Angaben zum angefochtenen Bescheid (Zahnersatz)
5. Begründung Ihres Widerspruchs

Begründen Sie nachvollziehbar, warum der Bescheid aus Ihrer Sicht nicht korrekt ist (z.B. Bonusheft, Befundnummer/Regelversorgung, Härtefall-/Einkommensnachweise, medizinische Gründe). Häufig hilfreich: konkret benennen, welcher Befund im HKP vorliegt, welcher Bonusstatus nachgewiesen ist und welche Unterlagen der Kasse ggf. fehlen bzw. falsch bewertet wurden.

6. Was möchten Sie mit dem Widerspruch erreichen?
7. Beizufügende Anlagen (optional)