Benötigen Sie Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen? Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten durch sogenannte befundorientierte Festzuschüsse. Diese Seite erklärt Ihnen die Grundlagen, damit Sie gut informiert in Ihre Behandlung starten können.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Unter Zahnersatz versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, fehlende Zähne zu ersetzen oder stark geschädigte Zähne zu erhalten und deren Funktion und Ästhetik wiederherzustellen. Dazu gehören unter anderem:
Seit 2005 erhalten gesetzlich Versicherte für Zahnersatz sogenannte **befundorientierte Festzuschüsse**. Das bedeutet:
Wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen und dies in Ihrem Bonusheft lückenlos nachweisen können, erhöht sich Ihr Festzuschuss:
Pflegen Sie Ihr Bonusheft also gut!
Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung. Wenn die finanzielle Belastung durch den Eigenanteil für die Regelversorgung als "unzumutbar" gilt, kann die Krankenkasse den Festzuschuss verdoppeln (also bis zu 100% der Kosten für die Regelversorgung übernehmen).
Ob ein Härtefall vorliegt, hängt von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen und ggf. dem Einkommen weiterer im Haushalt lebender Angehöriger ab. Die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst (orientieren sich an der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV). Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Grenzen oder ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Bevor eine Zahnersatzbehandlung beginnt, erstellt Ihr Zahnarzt einen **Heil- und Kostenplan (HKP)**. Dieses Dokument ist zentral und enthält:
Wichtig: Reichen Sie den Heil- und Kostenplan **vor Behandlungsbeginn** bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein! Erst nach der Genehmigung durch die Kasse sollten Sie mit der Behandlung starten, um sicherzugehen, dass der Zuschuss gewährt wird.
Ein persönliches Begleitschreiben kann sinnvoll sein, um den HKP bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, besondere Umstände zu erläutern oder einen Antrag auf die Härtefallregelung zu unterstützen.
Wenn Sie mit der Höhe des genehmigten Festzuschusses nicht einverstanden sind, Ihr Antrag auf Härtefallregelung abgelehnt wurde oder es andere Unstimmigkeiten gibt, können Sie Widerspruch einlegen.
Die **Regelversorgung** ist die zahnmedizinisch notwendige Standardbehandlung (z.B. eine Metallkrone). Der Festzuschuss deckt 60% dieser Kosten. Eine **gleichartige Versorgung** ist eine teurere Variante der Regelversorgung, z.B. eine zahnfarbene Verblendkrone. Der Festzuschuss bleibt gleich, die Mehrkosten tragen Sie selbst. Eine **andersartige Versorgung** ist eine komplett andere Behandlungsmethode, z.B. ein Implantat. Sie erhalten den Festzuschuss für die Regelversorgung, die restlichen Kosten für die teurere Leistung übernehmen Sie komplett.
Sie können Ihren Festzuschuss auf zwei Arten erhöhen: Entweder durch ein lückenloses **Bonusheft** (70% nach 5 Jahren, 75% nach 10 Jahren) oder wenn Sie eine **Härtefallregelung** in Anspruch nehmen können. Bei Geringverdienern übernimmt die Krankenkasse dann bis zu 100% der Kosten für die Regelversorgung.
Ja, unbedingt. Die Genehmigung durch die Krankenkasse ist die verbindliche Zusage, dass der Festzuschuss gezahlt wird. Wenn Sie vor der Genehmigung mit der Behandlung beginnen, riskieren Sie, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert und Sie den gesamten Betrag selbst zahlen müssen.
Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse ist der Heil- und Kostenplan **sechs Monate** lang gültig. Wenn die Behandlung in diesem Zeitraum nicht abgeschlossen werden kann, muss der Plan in der Regel neu eingereicht werden.
Wenn die Krankenkasse Ihren Heil- und Kostenplan ablehnt oder den Zuschuss kürzt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats **Widerspruch** einzulegen. Das Ablehnungsschreiben muss eine Begründung enthalten. Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen und legen Sie ggf. ein neues Attest oder eine Stellungnahme Ihres Zahnarztes bei, um Ihre Begründung zu untermauern.