Rechner: Heimkosten-Check (Muss ich als Kind zahlen?)

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Wenn die Rente und die Zahlungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken, springt zunächst das Sozialamt ("Hilfe zur Pflege") ein. Doch viele Angehörige treibt die Sorge um: Holt sich das Amt das Geld von mir als Kind zurück?

Mit unserem Heimkosten-Rechner verschaffen Sie sich Klarheit. Seit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sind Kinder deutlich besser vor dem finanziellen Ruin geschützt. Der Rechner prüft Ihr Einkommen gegen die gesetzliche Bemessungsgrenze und zeigt auf einen Blick, ob das Sozialamt Sie überhaupt zur Kasse bitten darf.

WICHTIG: Die 100.000-Euro-Grenze (§ 94 Abs. 1a SGB XII)

Der Staat hat eine klare rote Linie gezogen. Das müssen Sie wissen:

Strategie-Tipp: Abzüge clever nutzen. Maßgeblich für die 100.000 Euro sind die gesamten Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das bedeutet: Sie dürfen Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Kinderbetreuungskosten abziehen. Wer brutto bei 102.000 Euro liegt, rutscht nach Abzug der Werbungskostenpauschale oft wieder sicher unter die magische Grenze!
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine verbindliche Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Ergebnisse sind stark vereinfachte Modellrechnungen. Die tatsächliche Unterhaltsberechnung (inkl. Selbstbehalt und Wohnvorteil) greift erst, *wenn* die 100.000 Euro überschritten sind, und ist hochkomplex. Konsultieren Sie in konkreten Forderungsfällen einen Fachanwalt für Familienrecht.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Finanzdaten bleiben privat. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Gehälter an unsere Server übertragen.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Auswertung erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell & fachlich geprüft am: 11.08.2026

1. Ihr eigenes Einkommen

Worum geht es hier?

Seit 2020 müssen Kinder nur dann für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn ihr eigenes Gesamteinkommen über 100.000 € im Jahr liegt. Es zählt ausschließlich Ihr eigenes Einkommen, nicht das Ihres Ehepartners oder Ihrer Geschwister. Jedes Kind wird einzeln betrachtet.

Wo finde ich diese Zahl?

Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter „Bruttoarbeitslohn“ oder auf der Dezember-Abrechnung. Weihnachtsgeld, Boni und andere Einmalzahlungen gehören dazu.

Was zählt dazu?

Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden sowie Gewinne aus Selbstständigkeit oder Gewerbe. Tragen Sie hier die Einnahmen ein. Die zugehörigen Kosten geben Sie im nächsten Schritt an.

2. Kosten, die Ihr Einkommen mindern

Was zählt, was nicht?

Für die Grenze zählt die „Summe der Einkünfte“. Dabei werden Werbungskosten und Betriebsausgaben abgezogen. Sonderausgaben wie Kinderbetreuung, Krankenversicherung, Spenden oder Riester-Beiträge werden dagegen nicht abgezogen. Deshalb fragen wir sie hier nicht ab.

Was sind Werbungskosten?

Kosten, die durch Ihren Job entstehen, zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Das Finanzamt rechnet mindestens 1.230 € pauschal an. Wir tun das auch, wenn Sie das Feld leer lassen oder weniger eintragen.

Welche Kosten sind gemeint?

Bei Vermietung zum Beispiel Schuldzinsen, Instandhaltung und Abschreibung. Bei Selbstständigkeit die Betriebsausgaben. Bei Kapitalerträgen können Sie den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € ansetzen.

3. Familienstand und Kinder

Warum ist das wichtig?

Falls Sie die Grenze überschreiten, wird geprüft, wie viel Geld Ihnen für Ihre eigene Familie bleiben muss. Dieser Selbstbehalt ist höher, wenn Sie verheiratet sind, und Unterhalt für Ihre eigenen Kinder wird vorab berücksichtigt.

4. Heimkosten und Nettoeinkommen (optional)

Nur für die Orientierungsrechnung

Diese Angaben sind freiwillig. Sie werden nur gebraucht, wenn Ihr Einkommen über 100.000 € liegt. Dann schätzen wir, mit welchem monatlichen Betrag das Sozialamt rechnen könnte. Das Ergebnis ist ein Richtwert, keine Forderung.

Was ist der offene Betrag?

Der Teil der Heimrechnung, den weder die Pflegekasse noch die Rente und das Vermögen Ihrer Eltern decken. Er besteht aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, den Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung. Den Betrag nennt Ihnen das Heim oder das Sozialamt.

Was heißt bereinigt?

Ihr durchschnittliches Netto im Monat, abzüglich fester Belastungen wie Krediten und Beiträgen zur privaten Altersvorsorge. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie Ihr normales Netto und gehen Sie davon aus, dass der echte Wert etwas niedriger liegt.

Welcher Betrag gehört hierhin?

Der Betrag, den Sie monatlich für Ihre Kinder aufwenden oder zahlen müssen (Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle). Er wird vom Netto abgezogen, bevor der Selbstbehalt geprüft wird.

Wichtig: Die Berechnung des Elternunterhalts ist im Detailfall sehr komplex. Wenn Sie deutlich über 100.000 Euro verdienen, kommt eine genaue Bereinigung des Nettoeinkommens zum Tragen. Dieser Rechner prüft primär das Erreichen der gesetzlichen Freigrenze. Stand der Düsseldorfer Tabelle/Gesetzgebung: 2026.

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Häufige Fragen (FAQ) zum Elternunterhalt

Wann müssen Kinder für die Heimkosten der Eltern aufkommen?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (Januar 2020) werden Kinder erst dann zum Unterhalt für pflegebedürftige Eltern herangezogen, wenn ihr eigenes, auf das Jahr hochgerechnetes Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Vorher trägt das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) die ungedeckten Heimkosten, sofern das Vermögen der Eltern aufgebraucht ist.

Zählt das Einkommen meines Ehepartners zu den 100.000 Euro?

Nein. Die 100.000-Euro-Grenze ist eine rein individuelle Einkommensgrenze für das jeweilige leibliche Kind (oder Adoptivkind). Das Einkommen von Schwiegerkindern bleibt für diese Schwellenprüfung komplett unberücksichtigt. Erst wenn das leibliche Kind über 100.000 Euro verdient und Unterhalt berechnet wird, fließt das Familieneinkommen indirekt in die Berechnung des Familienbedarfs mit ein.

Wird mein Vermögen bei der 100.000-Euro-Grenze berücksichtigt?

Für die Frage, ob Sie die 100.000-Euro-Grenze reißen, ist nur das Einkommen relevant. Vorhandenes Vermögen in Form von Ersparnissen, ETF-Depots oder einem abbezahlten Eigenheim spielt für das Überschreiten der Grenze keine Rolle. Liegen Sie beim Einkommen über 100.000 Euro, kann Vermögen bei der dann folgenden Unterhaltsberechnung teilweise herangezogen werden (nach Abzug von Schonvermögen für die eigene Altersvorsorge).

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

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