Rechner: Heimkosten-Check (Muss ich als Kind zahlen?)

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Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026

Direkt zur kostenlosen Unterhalts-Berechnung springen

Wenn die Rente und die Zahlungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken, springt zunächst das Sozialamt ("Hilfe zur Pflege") ein. Doch viele Angehörige treibt die Sorge um: Holt sich das Amt das Geld von mir als Kind zurück?

Mit unserem Heimkosten-Check verschaffen Sie sich Klarheit. Seit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sind Kinder deutlich besser vor dem finanziellen Ruin geschützt. Der Rechner prüft Ihr Einkommen gegen die gesetzliche Bemessungsgrenze und zeigt auf einen Blick, ob das Sozialamt Sie überhaupt zur Kasse bitten darf.

WICHTIG: Die 100.000-Euro-Grenze (§ 94 Abs. 1a SGB XII)

Der Staat hat eine klare rote Linie gezogen. Das müssen Sie wissen:

Strategie-Tipp: Abzüge clever nutzen. Maßgeblich für die 100.000 Euro sind die gesamten Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das bedeutet: Sie dürfen Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Kinderbetreuungskosten abziehen. Wer brutto bei 102.000 Euro liegt, rutscht nach Abzug der Werbungskostenpauschale oft wieder sicher unter die magische Grenze!
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine verbindliche Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Ergebnisse sind stark vereinfachte Modellrechnungen. Die tatsächliche Unterhaltsberechnung (inkl. Selbstbehalt und Wohnvorteil) greift erst, *wenn* die 100.000 Euro überschritten sind, und ist hochkomplex. Konsultieren Sie in konkreten Forderungsfällen einen Fachanwalt für Familienrecht.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Finanzdaten bleiben privat. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Gehälter an unsere Server übertragen.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Auswertung erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 28.04.2026

1. Ihr eigenes Einkommen (Kind)
Geben Sie hier Ihr gesamtes, eigenes Brutto-Einkommen pro Jahr ein. Das Gehalt des Ehepartners bitte auslassen.
2. Abzugsfähige Posten

Diese Ausgaben mindern Ihr relevantes Einkommen und können Ihnen helfen, unter die 100.000-Euro-Marke zu fallen.

3. Offene Heimkosten (Optional)

Der Betrag, der nach Abzug von Rente, Pflegekasse und Pflegewohngeld der Eltern noch offen ist (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil + Investitionskosten + Unterkunft/Verpflegung).

4. Familienstand & Kinder (Für Selbstbehalt)

Falls Sie die 100.000-Euro-Grenze überschreiten, wird geprüft, wie viel vom Einkommen Sie für sich und Ihre eigene Familie behalten dürfen (Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle).

Wichtig: Die Berechnung des Elternunterhalts ist im Detailfall sehr komplex. Wenn Sie deutlich über 100.000 Euro verdienen, kommt eine genaue Bereinigung des Nettoeinkommens zum Tragen. Dieser Rechner prüft primär das Erreichen der gesetzlichen Freigrenze. Stand der Düsseldorfer Tabelle/Gesetzgebung: 2026.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zum Elternunterhalt

Wann müssen Kinder für die Heimkosten der Eltern aufkommen?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (Januar 2020) werden Kinder erst dann zum Unterhalt für pflegebedürftige Eltern herangezogen, wenn ihr eigenes, auf das Jahr hochgerechnetes Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Vorher trägt das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) die ungedeckten Heimkosten, sofern das Vermögen der Eltern aufgebraucht ist.

Zählt das Einkommen meines Ehepartners zu den 100.000 Euro?

Nein. Die 100.000-Euro-Grenze ist eine rein individuelle Einkommensgrenze für das jeweilige leibliche Kind (oder Adoptivkind). Das Einkommen von Schwiegerkindern bleibt für diese Schwellenprüfung komplett unberücksichtigt. Erst wenn das leibliche Kind über 100.000 Euro verdient und Unterhalt berechnet wird, fließt das Familieneinkommen indirekt in die Berechnung des Familienbedarfs mit ein.

Wird mein Vermögen bei der 100.000-Euro-Grenze berücksichtigt?

Für die Frage, ob Sie die 100.000-Euro-Grenze reißen, ist nur das Einkommen relevant. Vorhandenes Vermögen in Form von Ersparnissen, ETF-Depots oder einem abbezahlten Eigenheim spielt für das Überschreiten der Grenze keine Rolle. Liegen Sie beim Einkommen über 100.000 Euro, kann Vermögen bei der dann folgenden Unterhaltsberechnung teilweise herangezogen werden (nach Abzug von Schonvermögen für die eigene Altersvorsorge).

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardauswertungen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.

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