Häusliche Krankenpflege: Unterstützung zu Hause
Wenn Sie ärztlich verordnete medizinische Versorgung benötigen, diese aber nicht selbst durchführen können und ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden soll, kann Ihre Krankenkasse die Kosten für häusliche Krankenpflege übernehmen. Hier erfahren Sie mehr über diese wichtige Leistung.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Was ist Häusliche Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, geregelt in § 37 SGB V. Sie umfasst die Erbringung medizinischer und pflegerischer Maßnahmen durch qualifizierte Pflegekräfte im Haushalt des Versicherten. Ziel ist es, eine ärztliche Behandlung zu sichern, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen (Krankenhausvermeidungspflege) oder die ärztliche Behandlung zu unterstützen (Sicherungspflege).
Sie unterscheidet sich von den Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), die auf einen dauerhaften Pflegebedarf bei festgestelltem Pflegegrad ausgerichtet sind.
Welche Leistungen umfasst die Häusliche Krankenpflege?
Die HKP kann folgende Bereiche umfassen:
- Behandlungspflege: Medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet wurden, z.B.:
- Wundversorgung (Verbandswechsel)
- Medikamentengabe (Tabletten stellen, Injektionen, Infusionen)
- Blutzuckermessung und Insulingabe
- Katheterpflege und -wechsel
- Stomaversorgung
- Medizinische Einreibungen, Inhalationen
- Grundpflege: Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Diese wird im Rahmen der HKP nur dann übernommen, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Behandlungspflege steht und für deren Erfolg notwendig ist, oder im Rahmen der Krankenhausvermeidungspflege.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Hilfe bei alltäglichen Haushaltsaufgaben (z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung). Auch diese Leistung wird nur in eng begrenzten Fällen im Rahmen der HKP erbracht, insbesondere zur Krankenhausvermeidung und wenn keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann.
Wer hat Anspruch und welche Voraussetzungen gelten?
Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht, wenn:
- Eine ärztliche Verordnung vorliegt, die die Notwendigkeit, Art, Dauer und Häufigkeit der Maßnahmen bescheinigt.
- Die Maßnahmen medizinisch notwendig sind, um
- eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (Behandlungssicherung).
- einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen (Krankenhausvermeidungspflege).
- den Erfolg einer ärztlichen Behandlung zu sichern (Sicherungspflege), insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation.
- Die erforderlichen Verrichtungen nicht vom Versicherten selbst oder einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können.
Wichtig: Die Krankenkasse muss die Leistungen in der Regel vorab genehmigen. Reichen Sie die ärztliche Verordnung so schnell wie möglich bei Ihrer Kasse ein!
Dauer und Zuzahlung
Die Dauer der häuslichen Krankenpflege richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und der Genehmigung durch die Krankenkasse. Sie ist oft zeitlich begrenzt, kann aber bei fortbestehender Notwendigkeit verlängert werden.
Versicherte ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung leisten: 10 Euro pro Verordnung plus 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme pro Kalenderjahr. Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der individuellen Belastungsgrenze.
Der Antragsprozess
- Ihr Arzt/Ihre Ärztin stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus.
- Sie (oder der Arzt/die Ärztin) reichen diese Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Oft ist es sinnvoll, ein kurzes Begleitschreiben beizufügen, das Ihre Situation erläutert und die Dringlichkeit unterstreicht.
- Die Krankenkasse prüft die Verordnung und die Voraussetzungen und erteilt eine Genehmigung (oder Ablehnung).
- Mit der Genehmigung können Sie einen zugelassenen Pflegedienst mit der Durchführung beauftragen. Ihre Kasse kann Ihnen bei der Auswahl helfen.
Was tun bei Ablehnung?
Wird Ihr Antrag auf häusliche Krankenpflege ganz oder teilweise abgelehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Achten Sie auf die Widerspruchsfrist!