Häusliche Krankenpflege: Unterstützung zu Hause

Wenn Sie ärztlich verordnete medizinische Versorgung benötigen, diese aber nicht selbst durchführen können und ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden soll, kann Ihre Krankenkasse die Kosten für häusliche Krankenpflege übernehmen. Hier erfahren Sie mehr über diese wichtige Leistung.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Autor: Kassen-Lotse Team Letzte Aktualisierung:

Was ist Häusliche Krankenpflege?

Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, geregelt in § 37 SGB V. Sie umfasst die Erbringung medizinischer und pflegerischer Maßnahmen durch qualifizierte Pflegekräfte im Haushalt des Versicherten. Ziel ist es, eine ärztliche Behandlung zu sichern, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen (Krankenhausvermeidungspflege) oder die ärztliche Behandlung zu unterstützen (Sicherungspflege).

Sie unterscheidet sich von den Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), die auf einen dauerhaften Pflegebedarf bei festgestelltem Pflegegrad ausgerichtet sind.

Welche Leistungen umfasst die Häusliche Krankenpflege?

Die HKP kann folgende Bereiche umfassen:

Wer hat Anspruch und welche Voraussetzungen gelten?

Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht, wenn:

Wichtig: Die Krankenkasse muss die Leistungen in der Regel vorab genehmigen. Reichen Sie die ärztliche Verordnung so schnell wie möglich bei Ihrer Kasse ein!

Dauer und Zuzahlung

Die Dauer der häuslichen Krankenpflege richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und der Genehmigung durch die Krankenkasse. Sie ist oft zeitlich begrenzt, kann aber bei fortbestehender Notwendigkeit verlängert werden.

Versicherte ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung leisten: 10 Euro pro Verordnung plus 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme pro Kalenderjahr. Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der individuellen Belastungsgrenze.

Der Antragsprozess

  1. Ihr Arzt/Ihre Ärztin stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus.
  2. Sie (oder der Arzt/die Ärztin) reichen diese Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  3. Oft ist es sinnvoll, ein kurzes Begleitschreiben beizufügen, das Ihre Situation erläutert und die Dringlichkeit unterstreicht.
  4. Die Krankenkasse prüft die Verordnung und die Voraussetzungen und erteilt eine Genehmigung (oder Ablehnung).
  5. Mit der Genehmigung können Sie einen zugelassenen Pflegedienst mit der Durchführung beauftragen. Ihre Kasse kann Ihnen bei der Auswahl helfen.
Zum Formular: Begleitschreiben für Antrag auf Häusliche Krankenpflege

Was tun bei Ablehnung?

Wird Ihr Antrag auf häusliche Krankenpflege ganz oder teilweise abgelehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Achten Sie auf die Widerspruchsfrist!

Zum Widerspruchsformular

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Checkliste – Häusliche Krankenpflege beantragen

Fallbeispiele

Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.

Beispiel 1 — Nach Krankenhausentlassung (Krankenhausvermeidungspflege)

Ausgangslage: Herr W., 72, wird nach Hüft-OP entlassen, kann aber noch nicht ins Krankenhaus zurück, da zu schwach für Transport.

Problem: Wundversorgung, Medikamentengabe und Mobilitätshilfe zu Hause nötig; Ehefrau kann das nicht allein leisten.

Maßnahme: Klinikarzt verordnet häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege + Grundpflege). Pflegedienst wird beauftragt, Krankenkasse genehmigt nach MD-Gutachten für 4 Wochen.

Ergebnis: Herr W. bleibt zu Hause, Pflegedienst rechnet direkt ab. Nach 4 Wochen Übergang zur Pflegeversicherung (SGB XI).

Beispiel 2 — Chemotherapie zu Hause (Sicherungspflege)

Ausgangslage: Frau T., 58, erhält Chemotherapie ambulant, ist stark geschwächt und wohnt allein.

Problem: Keine Angehörigen vor Ort; Infusionspflege, Wundversorgung und Einkäufe müssen gesichert werden.

Maßnahme: Onkologe verordnet Unterstützungspflege (§ 37 Abs. 1a SGB V) mit Grundpflege und Haushaltshilfe. Pflegedienst übernimmt tägliche Besuche, Krankenkasse übernimmt Kosten.

Ergebnis: Therapie kann ambulant fortgesetzt werden, Frau T. bleibt selbstständig. Nach Therapieende Leistung endet automatisch.

Hinweis: Häusliche Krankenpflege setzt ärztliche Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse voraus. Sie endet automatisch nach Ablauf der Verordnung oder bei Pflegegrad-Eintritt (SGB XI). Bei Fragen Sozialdienst Krankenhaus oder Krankenkasse kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen häuslicher Krankenpflege und Pflegeleistungen?

Die **häusliche Krankenpflege** ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse zur Sicherung einer ärztlichen Behandlung, meist zeitlich begrenzt. **Pflegeleistungen** (z.B. Pflegegrad) sind eine Leistung Ihrer Pflegekasse und dienen der dauerhaften Unterstützung bei den täglichen Verrichtungen.

Wer verordnet die häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege wird von Ihrem behandelnden Arzt verordnet. Er stellt die medizinische Notwendigkeit fest und legt Art, Umfang und Dauer der Leistungen fest.

Werden auch Grundpflege oder Hauswirtschaftshilfe übernommen?

Ja, aber nur in eng begrenzten Fällen. Grundpflege wird übernommen, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Behandlungspflege steht oder einen Krankenhausaufenthalt vermeiden soll. Hauswirtschaftliche Versorgung wird vor allem bei Krankenhausvermeidungspflege oder schwerer Erkrankung (Unterstützungspflege) bezahlt, wenn keine andere Person im Haushalt helfen kann.

Wie lange wird die häusliche Krankenpflege genehmigt?

Die Dauer richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und wird von der Krankenkasse genehmigt. Behandlungspflege kann dauerhaft genehmigt werden. Grundpflege ist oft zunächst auf 4 Wochen befristet, kann aber bei weiterhin bestehender medizinischer Notwendigkeit verlängert werden.

Kann die Krankenkasse die Leistungen ablehnen?

Ja, die Krankenkasse kann eine Verordnung ablehnen, wenn sie die medizinische Notwendigkeit nicht sieht oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In diesem Fall haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen.

Wer bezahlt den Pflegedienst, der die Leistungen erbringt?

Der zugelassene Pflegedienst rechnet die Kosten der häuslichen Krankenpflege direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie selbst müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten.

Quellen & weiterführende Links

Zuletzt geprüft: 13.12.2025