Ihr Arzt hat Ihnen häusliche Krankenpflege verordnet – zum Beispiel für die Wundversorgung, Medikamentengabe oder zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts? Jetzt muss es schnell gehen: Damit die Krankenkasse die Kosten für den Pflegedienst übernimmt, müssen Sie die Verordnung zeitnah einreichen.
Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Klicks ein professionelles Begleitschreiben. Das Tool formuliert Ihr Anliegen passgenau, sodass Sie das fertige Anschreiben direkt zusammen mit Ihrer ärztlichen Verordnung ("Muster 12") an die Krankenkasse schicken können.
Nutzen Sie dieses Formular, um Leistungen der Behandlungspflege oder Grundpflege formgerecht zu beantragen. Bitte beachten Sie dabei folgende gesetzliche Vorgaben:
Weitere detaillierte Informationen und Tipps zum Ablauf finden Sie auf unserer Info-Seite zur Häuslichen Krankenpflege.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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Redaktionell geprüft am: 25.04.2026
Zur häuslichen Krankenpflege gehört vor allem die medizinische Behandlungspflege. Dazu zählen Tätigkeiten, die ein Arzt verordnet und ein Pflegedienst ausführt – wie das Anlegen von Verbänden, die Wundversorgung, das Richten von Medikamenten oder das Setzen von Spritzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Grundpflege (Unterstützung bei Körperpflege und Ernährung) sowie hauswirtschaftliche Versorgung vorübergehend übernommen werden.
Die Krankenkassen-Richtlinien schreiben vor, dass eine ärztliche Verordnung spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung bei der Krankenkasse vorliegen muss. Reichen Sie das Dokument und das Begleitschreiben später ein, übernimmt die Kasse die Kosten für den Pflegedienst oft erst ab dem Tag des Posteingangs. Für die Tage davor müssen Sie die Kosten dann eventuell selbst tragen.
Ja, sofern Sie nicht von den Zuzahlungen befreit sind, müssen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren einen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt 10 Prozent der Kosten für den Pflegedienst sowie 10 Euro pro Verordnung. Diese Zuzahlung ist jedoch auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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