Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026
Direkt zur kostenlosen Berechnung springenRezeptgebühren in der Apotheke, 10 Euro pro Tag im Krankenhaus, Zuzahlungen für Physiotherapie oder Heilmittel – wenn man häufiger krank ist, können diese gesetzlichen Eigenanteile das Haushaltsbudget massiv belasten. Der Gesetzgeber schützt Sie jedoch vor finanzieller Überforderung: Niemand muss unbegrenzt zuzahlen.
Mit unserem Rechner ermitteln Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze auf den Cent genau. Er berechnet, ab welchem Betrag Sie für den Rest des Jahres 2026 von allen weiteren Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkasse befreit werden. Berücksichtigt werden dabei die Freibeträge für Ehepartner und Kinder sowie die Sonderregel für chronisch Kranke (1-Prozent-Regelung).
Ab wann bekommen Sie eine Zuzahlungsbefreiung? Die Regeln im Überblick:
Redaktionell geprüft am: 28.04.2026
Wichtig: Vereinfachte Hilfestellung. In der Praxis werden u. a. Freibeträge für Ehepartner/Kinder abgezogen, teils Mindestbeträge angesetzt und Besonderheiten (z. B. Bürgergeld/Grundsicherung) beachtet. Kläre die Details mit deiner Krankenkasse oder einer unabhängigen Beratung. Stand: 25.04.2026.
Zum Sammeln für die Belastungsgrenze zählen: Gesetzliche Rezeptgebühren für Medikamente (meist 5 bis 10 Euro), die Krankenhauszuzahlung (10 Euro pro Tag, max. 28 Tage), Zuzahlungen für Heilmittel wie Krankengymnastik (10 Euro Verordnungsblattgebühr + 10 % der Behandlungskosten), Reha-Zuzahlungen sowie Eigenanteile bei Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl) und gesetzlich übernommenen Fahrkosten. Nicht dazu zählen: Freiwillige IGeL-Leistungen beim Arzt, privat gekaufte rezeptfreie Medikamente oder Zahnersatz.
Um von der 1-Prozent-Regel zu profitieren, müssen Sie mindestens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt worden sein. Zusätzlich muss eines dieser drei Kriterien zutreffen: 1. Sie haben Pflegegrad 3, 4 oder 5. Oder 2. Sie haben einen Grad der Behinderung (GdB) oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 %. Oder 3. Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung nötig, ohne die sich Ihr Zustand nach ärztlicher Einschätzung lebensbedrohlich verschlechtern würde.
Auch Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe / Grundsicherung (SGB XII) müssen Zuzahlungen leisten! Es gilt für Sie jedoch nicht Ihr tatsächlicher Regelsatz als Berechnungsgrundlage, sondern pauschal der Eckregelsatz (Regelbedarfsstufe 1) des jeweiligen Jahres. Davon werden dann 2 % bzw. 1 % (bei Chronikern) berechnet. Sie müssen diesen Betrag (meist etwas über 100 Euro bzw. 60 Euro bei Chronikern) pro Jahr selbst aufbringen, danach können Sie sich befreien lassen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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