Zuzahlungsrechner Krankenkasse – jährliche Belastungsgrenze

Gesetzlich Versicherte zahlen pro Kalenderjahr nur bis zur persönlichen Belastungsgrenze Zuzahlungen: in der Regel 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 %.

Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung: deine voraussichtliche Grenze, was du bereits gezahlt hast und was noch fehlt – plus Vorschau, ob du mit geplanten Zuzahlungen die Grenze erreichst.

Hinweis: In der Praxis berücksichtigen Krankenkassen u. a. Freibeträge für Angehörige und weitere Details. Diese Vereinfachungen werden hier nicht vollständig abgebildet.

1. Angaben zum Haushalt und Einkommen

Summe der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mitberücksichtigten Personen (z. B. Löhne, Renten). Freibeträge für Ehepartner/Kinder werden hier nicht abgezogen.

Die 1 %/2 %-Grenze gilt für die GKV. In der PKV/Beihilfe weichen die Regelungen ab – hier ist das Ergebnis nur grob.

Bei Anerkennung als schwerwiegend chronisch krank liegt die Grenze bei 1 % (statt 2 %) der jährlichen Bruttoeinnahmen.

2. Bereits gezahlte Zuzahlungen (laufendes Jahr)

Summe aller Eigenanteile in diesem Jahr (z. B. Rezeptgebühren, Krankenhaus 10 €/Tag, Heil-/Hilfsmittel, Fahrkosten, häusliche Krankenpflege …).

3. Voraussichtliche weitere Zuzahlungen (optional)

Optional: So siehst du, ob du die Grenze mit den geplanten Zuzahlungen voraussichtlich erreichst.

Wichtig: Vereinfachte Hilfestellung. In der Praxis werden u. a. Freibeträge für Ehepartner/Kinder abgezogen, teils Mindestbeträge angesetzt und Besonderheiten (z. B. Bürgergeld/Grundsicherung) beachtet. Kläre die Details mit deiner Krankenkasse oder einer unabhängigen Beratung. Stand: 13.11.2025.

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