Rechner: Zuzahlungsbefreiung & Belastungsgrenze 2026 berechnen

Ohne Anmeldung
100% Kostenlos
Rechner
Anonym & Sicher
Zur Übersicht: Krankenkasse

Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026

Direkt zur kostenlosen Berechnung springen

Rezeptgebühren in der Apotheke, 10 Euro pro Tag im Krankenhaus, Zuzahlungen für Physiotherapie oder Heilmittel – wenn man häufiger krank ist, können diese gesetzlichen Eigenanteile das Haushaltsbudget massiv belasten. Der Gesetzgeber schützt Sie jedoch vor finanzieller Überforderung: Niemand muss unbegrenzt zuzahlen.

Mit unserem Rechner ermitteln Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze auf den Cent genau. Er berechnet, ab welchem Betrag Sie für den Rest des Jahres 2026 von allen weiteren Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkasse befreit werden. Berücksichtigt werden dabei die Freibeträge für Ehepartner und Kinder sowie die Sonderregel für chronisch Kranke (1-Prozent-Regelung).

WICHTIG: Die gesetzliche Belastungsgrenze (§ 62 SGB V)

Ab wann bekommen Sie eine Zuzahlungsbefreiung? Die Regeln im Überblick:

Strategie-Tipp: Quittungen sammeln oder vorab überweisen! Sie müssen jeden Cent Zuzahlung nachweisen. Sammeln Sie ab dem 1. Januar strikt alle Quittungen aus der Apotheke, vom Therapeuten oder aus dem Krankenhaus. Noch einfacher: Wenn Sie Ihr Einkommen kennen, können Sie den berechneten Betrag der Belastungsgrenze (z. B. 120 Euro) oft schon zu Jahresbeginn vorab an Ihre Krankenkasse überweisen. Sie erhalten dann sofort den Befreiungsausweis für das gesamte Jahr und müssen in der Apotheke gar nicht erst in Vorleistung gehen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine verbindliche Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Ergebnisse sind Hochrechnungen zur Orientierung auf Basis der für 2026 geltenden Freibeträge. Maßgeblich für die Zuzahlungsbefreiung ist ausschließlich der offizielle Bescheid Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach Prüfung Ihrer Einkommensnachweise.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Einkommensdaten sind Privatsache. Dieser Rechner arbeitet zu 100 % lokal in Ihrem Browser (localStorage). Es werden keine Zahlen an unsere Server übertragen.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Detailberechnung (z. B. als Beiblatt für den Antrag bei der Kasse) erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari.

Redaktionell geprüft am: 28.04.2026

1. Angaben zum Haushalt und Einkommen

Summe der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mitberücksichtigten Personen (z. B. Löhne, Renten).

Wichtig: Gesetzliche Freibeträge für Ehepartner und Kinder werden in diesem vereinfachten Rechner nicht von den Einnahmen abgezogen. Da diese Freibeträge das anrechenbare Familieneinkommen massiv senken, liegt die tatsächliche Belastungsgrenze bei Familien oft deutlich niedriger als hier berechnet!

Die 1 %/2 %-Grenze gilt für die GKV. In der PKV/Beihilfe weichen die Regelungen ab – hier ist das Ergebnis nur grob.

Bei Anerkennung als schwerwiegend chronisch krank liegt die Grenze bei 1 % (statt 2 %) der jährlichen Bruttoeinnahmen.

2. Bereits gezahlte Zuzahlungen (laufendes Jahr)

Summe aller Eigenanteile in diesem Jahr (z. B. Rezeptgebühren, Krankenhaus 10 €/Tag, Heil-/Hilfsmittel, Fahrkosten, häusliche Krankenpflege …).

3. Voraussichtliche weitere Zuzahlungen (optional)

Optional: So siehst du, ob du die Grenze mit den geplanten Zuzahlungen voraussichtlich erreichst.

Wichtig: Vereinfachte Hilfestellung. In der Praxis werden u. a. Freibeträge für Ehepartner/Kinder abgezogen, teils Mindestbeträge angesetzt und Besonderheiten (z. B. Bürgergeld/Grundsicherung) beachtet. Kläre die Details mit deiner Krankenkasse oder einer unabhängigen Beratung. Stand: 25.04.2026.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zur Zuzahlungsbefreiung

Was zählt eigentlich als "Zuzahlung"?

Zum Sammeln für die Belastungsgrenze zählen: Gesetzliche Rezeptgebühren für Medikamente (meist 5 bis 10 Euro), die Krankenhauszuzahlung (10 Euro pro Tag, max. 28 Tage), Zuzahlungen für Heilmittel wie Krankengymnastik (10 Euro Verordnungsblattgebühr + 10 % der Behandlungskosten), Reha-Zuzahlungen sowie Eigenanteile bei Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl) und gesetzlich übernommenen Fahrkosten. Nicht dazu zählen: Freiwillige IGeL-Leistungen beim Arzt, privat gekaufte rezeptfreie Medikamente oder Zahnersatz.

Wann gelte ich als "schwerwiegend chronisch krank"?

Um von der 1-Prozent-Regel zu profitieren, müssen Sie mindestens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt worden sein. Zusätzlich muss eines dieser drei Kriterien zutreffen: 1. Sie haben Pflegegrad 3, 4 oder 5. Oder 2. Sie haben einen Grad der Behinderung (GdB) oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 %. Oder 3. Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung nötig, ohne die sich Ihr Zustand nach ärztlicher Einschätzung lebensbedrohlich verschlechtern würde.

Ich beziehe Bürgergeld oder Sozialhilfe. Was gilt für mich?

Auch Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe / Grundsicherung (SGB XII) müssen Zuzahlungen leisten! Es gilt für Sie jedoch nicht Ihr tatsächlicher Regelsatz als Berechnungsgrundlage, sondern pauschal der Eckregelsatz (Regelbedarfsstufe 1) des jeweiligen Jahres. Davon werden dann 2 % bzw. 1 % (bei Chronikern) berechnet. Sie müssen diesen Betrag (meist etwas über 100 Euro bzw. 60 Euro bei Chronikern) pro Jahr selbst aufbringen, danach können Sie sich befreien lassen.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

Mehr über unsere Redaktion & Arbeitsweise erfahren

Sie wissen nicht genau, wo Sie anfangen sollen?
Nutzen Sie unseren Digitalen Lotsen. Er führt Sie in wenigen Klicks zielsicher zum passenden Ratgeber, Rechner oder Generator für Ihr Anliegen.

💡 Fehler entdeckt oder ein technisches Problem? Helfen Sie uns, die Tools aktuell zu halten. Schreiben Sie uns gerne eine kurze Nachricht.