Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026
Direkt zur kostenlosen Renten-Berechnung springenDie Angst vor der Altersarmut oder einer großen "Rentenlücke" treibt viele Menschen um. Reicht die gesetzliche Rente später aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten? Wer sich nur auf die jährliche Renteninformation verlässt, übersieht oft den massiven Kaufkraftverlust durch die Inflation und Steuern.
Mit unserem Mini-Renten-Check verschaffen Sie sich Klarheit. Der Rechner kombiniert Ihre zu erwartende gesetzliche Rente mit Ihrer privaten Altersvorsorge. Das Besondere: Wir berechnen die Werte "real", ziehen also die Inflation bereits ab. So sehen Sie auf einen Blick, wie viel Ihre zukünftige Rente in heutiger Kaufkraft wert ist und wie groß Ihre Rentenlücke tatsächlich ausfällt.
Wann Sie in Rente gehen, hat massive Auswirkungen auf Ihre monatliche Auszahlung:
Redaktionell geprüft am: 28.04.2026
Wichtig: Dies ist eine vereinfachte Brutto-Modellrechnung. Die nachgelagerte Besteuerung der Rente sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV) sind hier nicht abgezogen. Prüfe Details mit der DRV oder einer Steuerberatung. Stand: 25.04.2026.
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen vor Renteneintritt und der zu erwartenden Netto-Rente. Die Faustregel besagt, dass man im Alter etwa 80 % des letzten Nettogehalts benötigt, um den Lebensstandard zu halten. Die gesetzliche Rente deckt bei Durchschnittsverdienern oft nur rund 45 bis 50 % (Sicherungsniveau) ab.
Ja. Die auf der Renteninformation ausgewiesene Summe ist die Bruttorente. Hiervon gehen noch ca. 11 bis 12 % für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Zudem unterliegt die Rente der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Je nachdem, in welchem Jahr Sie in Rente gehen, müssen Sie einen großen Teil Ihrer Rente (ab dem Jahr 2058 sind es 100 %) ganz normal mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die sogenannte "Rente ab 63" (Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren) ist für jüngere Jahrgänge schrittweise angestiegen. Wer 1964 oder später geboren ist, kann nach 45 Arbeitsjahren erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer früher aufhört, muss die regulären Abschläge (0,3 % pro Monat) in Kauf nehmen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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