Rechner: Mini-Renten-Check (Gesamtrente & Rentenlücke berechnen)

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Fachlich geprüft | Stand: 28.04.2026

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Die Angst vor der Altersarmut oder einer großen "Rentenlücke" treibt viele Menschen um. Reicht die gesetzliche Rente später aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten? Wer sich nur auf die jährliche Renteninformation verlässt, übersieht oft den massiven Kaufkraftverlust durch die Inflation und Steuern.

Mit unserem Mini-Renten-Check verschaffen Sie sich Klarheit. Der Rechner kombiniert Ihre zu erwartende gesetzliche Rente mit Ihrer privaten Altersvorsorge. Das Besondere: Wir berechnen die Werte "real", ziehen also die Inflation bereits ab. So sehen Sie auf einen Blick, wie viel Ihre zukünftige Rente in heutiger Kaufkraft wert ist und wie groß Ihre Rentenlücke tatsächlich ausfällt.

WICHTIG: Rentenbeginn & Abschläge (§ 35 & § 36 SGB VI)

Wann Sie in Rente gehen, hat massive Auswirkungen auf Ihre monatliche Auszahlung:

Strategie-Tipp: Die Inflation ist Ihr größter Feind. Eine prognostizierte Rente von 2.000 Euro klingt heute gut. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 % pro Jahr hat dieser Betrag in 20 Jahren aber nur noch eine Kaufkraft von knapp 1.340 Euro. Planen Sie Ihre private Altersvorsorge (ETF-Sparpläne, Fonds) daher immer mit einer konservativen, inflationsbereinigten Rendite (z. B. 4 % statt 6 %), um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner stellt keine verbindliche Finanz- oder Rentenberatung dar. Die Ergebnisse sind stark vereinfachte mathematische Hochrechnungen basierend auf Ihren Annahmen (Rendite, Inflation). Für eine exakte und verbindliche Auskunft fordern Sie eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung an oder konsultieren Sie einen unabhängigen Honorarberater.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Finanzdaten bleiben privat. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Gehälter oder Sparraten an unsere Server übertragen.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit Ihrer Auswertung erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download oft nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 28.04.2026

1. Gesetzliche Rente (Renteninformation)
Abschlag (vorziehen): 0,3 % je Monat (max. 14,4 %). Zuschlag (später): 0,5 % je Monat. Du kannst die Sätze unten bei „Feineinstellungen“ anpassen.
2. Private Sparrate bis Rentenbeginn

Wir verzinsen die Sparrate real (nominal − Inflation) monatlich bis zum gewünschten Rentenstart. Das Endvermögen wird über die Entnahmequote in eine monatliche Zusatzrente umgerechnet.

3. Vergleich mit heutigem Netto

Nur für den Vergleich. Steuern sowie KV/PV im Rentenalter werden nicht berücksichtigt.

4. Feineinstellungen (optional)

Wichtig: Dies ist eine vereinfachte Brutto-Modellrechnung. Die nachgelagerte Besteuerung der Rente sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV) sind hier nicht abgezogen. Prüfe Details mit der DRV oder einer Steuerberatung. Stand: 25.04.2026.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zur Rentenberechnung

Was genau ist die Rentenlücke?

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen vor Renteneintritt und der zu erwartenden Netto-Rente. Die Faustregel besagt, dass man im Alter etwa 80 % des letzten Nettogehalts benötigt, um den Lebensstandard zu halten. Die gesetzliche Rente deckt bei Durchschnittsverdienern oft nur rund 45 bis 50 % (Sicherungsniveau) ab.

Muss ich auf meine Rente noch Steuern und Abgaben zahlen?

Ja. Die auf der Renteninformation ausgewiesene Summe ist die Bruttorente. Hiervon gehen noch ca. 11 bis 12 % für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Zudem unterliegt die Rente der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Je nachdem, in welchem Jahr Sie in Rente gehen, müssen Sie einen großen Teil Ihrer Rente (ab dem Jahr 2058 sind es 100 %) ganz normal mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die sogenannte "Rente ab 63" (Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren) ist für jüngere Jahrgänge schrittweise angestiegen. Wer 1964 oder später geboren ist, kann nach 45 Arbeitsjahren erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer früher aufhört, muss die regulären Abschläge (0,3 % pro Monat) in Kauf nehmen.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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