Generator: Antrag auf Haushaltshilfe (§ 38 / § 24h SGB V)

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Wenn schwere Krankheit, ein Krankenhausaufenthalt oder eine Schwangerschaft die Bewältigung des Haushalts unmöglich machen, gerät der Alltag schnell aus den Fugen. In diesen Fällen haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch eine Haushaltshilfe.

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Schritten einen formgerechten Antrag. Das Tool hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Angaben strukturiert zu erfassen, damit Ihre Krankenkasse die Unterstützung zeitnah bewilligen kann.

Wann besteht Anspruch auf Haushaltshilfe?

Ein Antrag kann auf zwei wesentlichen Rechtsgrundlagen gestellt werden, sofern eine ärztliche Bescheinigung die Notwendigkeit bestätigt:

Detaillierte Erläuterungen zu den Voraussetzungen und Fristen finden Sie in unseren Informationen zur Haushaltshilfe.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 23.04.2026

1. Persönliche Angaben der/des Versicherten
2. Angaben zur Krankenkasse
3. Grund für den Antrag auf Haushaltshilfe
4. Angaben zur Haushaltssituation
5. Beantragter Zeitraum und Umfang der Haushaltshilfe
6. Durchführung der Haushaltshilfe
7. Ärztliche Bescheinigung

Eine detaillierte ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit, den Umfang und die voraussichtliche Dauer der Haushaltshilfe ist dem Antrag beizufügen.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Haushaltshilfe

Welche Voraussetzungen müssen für eine Haushaltshilfe erfüllt sein?

Hauptvoraussetzung ist, dass die haushaltsführende Person wegen Krankheit, Klinikaufenthalt oder Schwangerschaft den Haushalt nicht mehr führen kann und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann. Bei krankheitsbedingter Hilfe nach § 38 SGB V muss zudem meist ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben.

Ist eine ärztliche Bescheinigung zwingend erforderlich?

Ja. Die Krankenkasse benötigt für die Prüfung eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit. Darin muss der Arzt vermerken, warum die Hilfe nötig ist, welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können und für welchen täglichen Zeitraum die Hilfe empfohlen wird.

Muss ich für die Haushaltshilfe etwas zuzahlen?

Bei krankheitsbedingter Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an (10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5 € und maximal 10 €). Bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung (§ 24h SGB V) entfällt die Zuzahlungspflicht komplett.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standarddokumente zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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