Wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts oder wegen Schwangerschaft und Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Die Kosten hierfür kann Ihre gesetzliche Krankenkasse übernehmen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Kassen-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Was ist eine Haushaltshilfe und wann besteht Anspruch?
Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, wie z.B. Kochen, Putzen, Waschen oder Einkaufen, und übernimmt ggf. die Betreuung Ihrer Kinder. Der Hauptanspruch ist in § 38 SGB V geregelt. Zusätzlich gibt es Regelungen für Schwangerschaft und Entbindung nach § 24h SGB V.
Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V besteht in der Regel, wenn:
Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen einer Krankenhausbehandlung, einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung (Kur), einer häuslichen Krankenpflege oder einer schweren Krankheit (insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation zur Vermeidung/Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts) nicht möglich ist, UND
im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, UND
keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
In Ausnahmefällen kann auch ohne Kind im Haushalt ein Anspruch bestehen, wenn die Weiterführung des Haushalts aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist und niemand sonst dies übernehmen kann.
Nach § 24h SGB V besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Frauen wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder wegen der Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann (hier gibt es keine Altersgrenze für Kinder).
Wichtig: Der Antrag auf Haushaltshilfe sollte möglichst **vor Beginn** der Leistung bei der Krankenkasse gestellt werden, da eine rückwirkende Genehmigung oft schwierig ist.
Wer kann die Haushaltshilfe leisten?
Professionelle Dienste: Organisationen wie Sozialstationen, Pflegedienste oder spezielle Anbieter von Familienpflege. Die Krankenkasse hat oft Vertragspartner.
Privatpersonen: Auch Nachbarn, Freunde oder nicht im Haushalt lebende Verwandte können die Hilfe leisten. Hier ist die Kostenerstattung oft begrenzt (z.B. auf Verdienstausfall und Fahrtkosten bis zu einem bestimmten Stundensatz).
Nahe Verwandte (bis zum 2. Grad): Für Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister etc. werden **keine Kosten für die Arbeitsleistung** erstattet. Es werden in der Regel nur nachgewiesene Fahrtkosten und ggf. ein Verdienstausfall erstattet, wenn sie unbezahlten Urlaub nehmen müssen.
Dauer, Umfang und Zuzahlung
Die Dauer und der tägliche Umfang (Stundenzahl) der Haushaltshilfe richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit und werden von der Krankenkasse festgelegt, basierend auf der ärztlichen Bescheinigung. Es gibt eine gesetzliche Zuzahlung von 10% der Kosten pro Tag, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich.
Ausnahme: Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V) ist komplett zuzahlungsfrei.
Die ärztliche Bescheinigung
Eine detaillierte ärztliche Bescheinigung ist für den Antrag unerlässlich. Sie muss die medizinische Notwendigkeit, den voraussichtlichen Zeitraum und den täglich benötigten Umfang der Haushaltshilfe begründen.
🤖
Clerion – Die KI, die Ihnen bei Behördenpost und Anträgen hilft
Ob Brief vom Amt, komplizierter Antrag oder langer Bescheid:
Clerion erklärt Ihnen jedes Schreiben verständlich, erkennt Fristen,
prüft Dokumente und erstellt auf Wunsch ein fertiges Antwort-PDF.
Einfach, sicher und entwickelt für Menschen, die im Alltag entlastet werden wollen.
Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:
Checkliste – Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragen
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 — Nach Knie-OP mit Kleinkind
Ausgangslage: Frau M., 35, lebt mit Ehemann und 4-jährigem Sohn. Nach Knie-OP kann sie nicht kochen, putzen oder einkaufen.
Problem: Ehemann arbeitet ganztags und kann den Haushalt tagsüber nicht führen; Kinderbetreuung ist gefährdet.
Maßnahme: Orthopäde stellt Bescheinigung aus, Frau M. reicht Antrag ein. Haushaltshilfe (8 Std./Tag) für 4 Wochen genehmigt.
Ergebnis: Anbieter übernimmt Einkäufe, Kochen, Putzen und Abholung aus Kita. Kosten werden direkt abgerechnet, Frau M. zahlt die gesetzliche Zuzahlung.
Beispiel 2 — Alleinstehender nach Herzinfarkt
Ausgangslage: Herr F., 68, wohnt allein. Nach Herzinfarkt-Reha kann er Haushalt nicht führen.
Problem: Keine Angehörigen vor Ort, Einkäufe und Reinigung unmöglich; Krankenhaus droht erneut.
Maßnahme: Kardiologe bescheinigt Notwendigkeit, Antrag bei Krankenkasse vor Reha-Ende gestellt. 3 Wochen Haushaltshilfe bewilligt.
Ergebnis: Helfer übernimmt tägliche Versorgung, Übergang zur häuslichen Krankenpflege. Herr F. stabilisiert sich zu Hause.
Hinweis: Haushaltshilfe gilt vorübergehend (meist 4 Wochen, § 38 SGB V), Antrag immer vor Leistungsbezug. Bei Kind unter 12 oder Schwerbehinderung leichterer Anspruch. Krankenkasse prüft Einzelfall.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und häuslicher Krankenpflege?
Die **Haushaltshilfe** (nach § 38 SGB V) ist eine Leistung, die Sie bei der Führung Ihres Haushalts unterstützt. Die **häusliche Krankenpflege** (nach § 37 SGB V) dient der Sicherung ärztlicher Behandlungen zu Hause.
Werden auch die Kosten für die Kinderbetreuung übernommen?
Ja, die Kinderbetreuung ist ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltshilfe, insbesondere wenn Kinder unter 12 Jahren oder behinderte Kinder im Haushalt leben. Die Haushaltshilfe kann in diesem Fall auch die Betreuung der Kinder übernehmen.
Kann ich eine nahestehende Person als Haushaltshilfe beschäftigen?
Ja, das ist möglich. Allerdings werden die Kosten in der Regel nur begrenzt erstattet, z. B. auf nachgewiesene Fahrtkosten und einen eventuellen Verdienstausfall. Verwandte bis zum 2. Grad erhalten meist keinen Stundenlohn. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Regelungen für Sie gelten.
Wie lange wird eine Haushaltshilfe genehmigt?
Die Dauer richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts wird die Haushaltshilfe in der Regel für die Dauer des Aufenthalts bewilligt. Bei ambulanter Betreuung ist die Dauer abhängig vom ärztlich bescheinigten Hilfsbedarf.
Gibt es eine Zuzahlung für die Haushaltshilfe?
Ja, bei Krankheit. Sie müssen eine tägliche Zuzahlung leisten, die 10% der Kosten pro Tag beträgt, aber mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Ausnahme: Bei Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V) fällt keine Zuzahlung an.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihre Krankenkasse den Antrag auf Haushaltshilfe ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Es empfiehlt sich, die medizinische Notwendigkeit noch einmal detailliert zu begründen, eventuell mit einem ergänzenden ärztlichen Schreiben.