Wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts oder wegen Schwangerschaft und Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Die Kosten hierfür kann Ihre gesetzliche Krankenkasse übernehmen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, wie z.B. Kochen, Putzen, Waschen oder Einkaufen, und übernimmt ggf. die Betreuung Ihrer Kinder. Der Hauptanspruch ist in § 38 SGB V geregelt. Zusätzlich gibt es Regelungen für Schwangerschaft und Entbindung nach § 24h SGB V.
Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V besteht in der Regel, wenn:
In Ausnahmefällen kann auch ohne Kind im Haushalt ein Anspruch bestehen, wenn die Weiterführung des Haushalts aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist und niemand sonst dies übernehmen kann.
Nach § 24h SGB V besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Frauen wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder wegen der Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann (hier gibt es keine Altersgrenze für Kinder).
Wichtig: Der Antrag auf Haushaltshilfe sollte möglichst **vor Beginn** der Leistung bei der Krankenkasse gestellt werden, da eine rückwirkende Genehmigung oft schwierig ist.
Die Dauer und der tägliche Umfang (Stundenzahl) der Haushaltshilfe richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit und werden von der Krankenkasse festgelegt, basierend auf der ärztlichen Bescheinigung. Es gibt eine gesetzliche Zuzahlung von 10% der Kosten pro Tag, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich.
Eine detaillierte ärztliche Bescheinigung ist für den Antrag unerlässlich. Sie muss die medizinische Notwendigkeit, den voraussichtlichen Zeitraum und den täglich benötigten Umfang der Haushaltshilfe begründen.
Sollte Ihr Antrag auf Haushaltshilfe abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen. Achten Sie auch hier auf die Fristen.