Wurde Ihr Antrag auf Haushaltshilfe abgelehnt, kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat. Praxis-Hinweis: Für den Anspruch ist oft entscheidend, ob im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt (oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind) und ob die Weiterführung des Haushalts krankheitsbedingt nicht möglich ist. Praxis-Hinweis: Ein zentraler Prüfpunkt ist außerdem, ob eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt tatsächlich weiterführen kann (z.B. wegen eigener Einschränkungen/Arbeitszeiten). Lesen Sie ggf. auch unsere Informationen zur Haushaltshilfe.
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Redaktionell geprüft: 02.01.2026