Wohnraumanpassung: Zuschuss von der Pflegekasse
Wenn die eigene Wohnung oder das eigene Haus aufgrund von Pflegebedürftigkeit umgestaltet werden muss, um die Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Diese Seite informiert Sie über die wichtigsten Aspekte.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI sind Umbauten oder technische Hilfen in der Wohnung, die dazu dienen:
- die häusliche Pflege überhaupt erst zu ermöglichen,
- die häusliche Pflege erheblich zu erleichtern und damit die Pflegeperson zu entlasten,
- oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherzustellen bzw. zu erhalten.
Typische Beispiele für solche Maßnahmen sind:
- Umbau des Badezimmers (z.B. bodengleiche Dusche, höhenverstellbares Waschbecken, Haltegriffe)
- Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzer
- Entfernung von Türschwellen und anderen Barrieren
- Einbau von Rampen oder Treppenliften
- Rutschfeste Bodenbeläge
- Anpassung der Kücheneinrichtung (z.B. unterfahrbare Arbeitsplatten)
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Voraussetzungen für den Zuschuss sind in der Regel:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (Pflegegrad 1 bis 5).
- Die Maßnahme ist notwendig, um die häusliche Pflegesituation zu verbessern (siehe oben genannte Ziele).
- Die Pflege findet in der eigenen Häuslichkeit oder einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft statt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme gewähren. Als "eine Maßnahme" gelten dabei oft alle zum Zeitpunkt der Antragstellung notwendigen Umbauten, die einem bestimmten Zweck dienen (z.B. der barrierefreie Badumbau).
Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen zusammen (z.B. in einer Pflege-WG oder ein Ehepaar), kann der Gesamtzuschuss für gemeinsame Maßnahmen erhöht werden, auf bis zu 16.000 Euro (maximal 4.000 Euro pro Person, gedeckelt bei vier Personen).
Ein erneuter Zuschuss kann gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass weitere Anpassungen notwendig werden.
Wichtig: Der Zuschuss muss **vor Beginn der Umbaumaßnahmen** bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden! Eigenmächtig durchgeführte Umbauten werden in der Regel nicht nachträglich bezuschusst.
Der Antragsprozess
- Beratung einholen: Nutzen Sie die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse über geplante Maßnahmen.
- Angebote/Kostenvoranschläge einholen: Holen Sie für die geplanten Umbauten Kostenvoranschläge von Fachfirmen ein. Oft werden mehrere Angebote verlangt.
- Antrag stellen: Reichen Sie einen formlosen Antrag oder ein Antragsformular Ihrer Pflegekasse zusammen mit den Kostenvoranschlägen und ggf. einer Begründung der Notwendigkeit (z.B. durch Arzt oder Pflegedienst) ein.
- Prüfung durch die Pflegekasse: Die Kasse prüft den Antrag, ggf. auch unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD).
- Genehmigung und Durchführung: Nach Genehmigung können Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
- Abrechnung: Nach Abschluss der Maßnahmen reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein, um den Zuschuss zu erhalten.
Wichtige Tipps
- Bei Mietwohnungen: Holen Sie unbedingt die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters ein, bevor Sie bauliche Veränderungen vornehmen! Klären Sie auch, was beim Auszug mit den Umbauten geschieht (Rückbaupflicht?).
- Weitere Fördermöglichkeiten prüfen: Manchmal gibt es zusätzliche Förderprogramme (z.B. von der KfW-Bank für altersgerechtes Umbauen oder von Bundesländern/Kommunen).
- Mehrere Kostenvoranschläge: Vergleichen Sie Angebote, um die wirtschaftlichste Lösung zu finden.
Was tun bei Ablehnung?
Wird Ihr Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbesserende Maßnahmen abgelehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.