Wohnraumanpassung: Zuschuss von der Pflegekasse

Wenn die eigene Wohnung oder das eigene Haus aufgrund von Pflegebedürftigkeit umgestaltet werden muss, um die Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Diese Seite informiert Sie über die wichtigsten Aspekte.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Autor: Kassen-Lotse Team Letzte Aktualisierung:

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI sind Umbauten oder technische Hilfen in der Wohnung, die dazu dienen:

Typische Beispiele für solche Maßnahmen sind:

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Voraussetzungen für den Zuschuss sind in der Regel:

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme gewähren. Als "eine Maßnahme" gelten dabei oft alle zum Zeitpunkt der Antragstellung notwendigen Umbauten, die einem bestimmten Zweck dienen (z.B. der barrierefreie Badumbau).

Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen zusammen (z.B. in einer Pflege-WG oder ein Ehepaar), kann der Gesamtzuschuss für gemeinsame Maßnahmen erhöht werden, auf bis zu 16.000 Euro (maximal 4.000 Euro pro Person, gedeckelt bei vier Personen).

Ein erneuter Zuschuss kann gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass weitere Anpassungen notwendig werden.

Wichtig: Der Zuschuss muss **vor Beginn der Umbaumaßnahmen** bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden! Eigenmächtig durchgeführte Umbauten werden in der Regel nicht nachträglich bezuschusst.

Der Antragsprozess

  1. Beratung einholen: Nutzen Sie die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse über geplante Maßnahmen.
  2. Angebote/Kostenvoranschläge einholen: Holen Sie für die geplanten Umbauten Kostenvoranschläge von Fachfirmen ein. Oft werden mehrere Angebote verlangt.
  3. Antrag stellen: Reichen Sie einen formlosen Antrag oder ein Antragsformular Ihrer Pflegekasse zusammen mit den Kostenvoranschlägen und ggf. einer Begründung der Notwendigkeit (z.B. durch Arzt oder Pflegedienst) ein.
  4. Prüfung durch die Pflegekasse: Die Kasse prüft den Antrag, ggf. auch unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD).
  5. Genehmigung und Durchführung: Nach Genehmigung können Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
  6. Abrechnung: Nach Abschluss der Maßnahmen reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein, um den Zuschuss zu erhalten.
Zum Antragsformular für Wohnraumanpassung

Wichtige Tipps

Was tun bei Ablehnung?

Wird Ihr Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbesserende Maßnahmen abgelehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

Zum Widerspruchsformular

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Checkliste

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich den Zuschuss für jede Art von Umbau nutzen?

Nein, der Zuschuss ist ausschließlich für Maßnahmen gedacht, die direkt dazu beitragen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Typische Beispiele sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen oder der Bau einer Rampe. Renovierungen ohne direkten pflegerischen Bezug werden nicht gefördert.

Was passiert, wenn ich den Umbau bereits begonnen oder abgeschlossen habe?

In diesem Fall wird die Pflegekasse den Zuschuss höchstwahrscheinlich ablehnen. Die Genehmigung muss **vor Beginn** der Baumaßnahmen erteilt werden, damit die Kasse die Notwendigkeit und Angemessenheit der Kosten prüfen kann. Reichen Sie Ihren Antrag daher unbedingt ein, bevor Sie Handwerker beauftragen.

Kann ich den Zuschuss mehr als einmal beantragen?

Ja, ein erneuter Antrag ist möglich. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflegesituation der versicherten Person so verändert, dass weitere, neue Umbauten notwendig werden. Die Kasse prüft dann erneut, ob die Maßnahme notwendig ist, um die veränderte Situation zu bewältigen.

Was ist, wenn die Kosten für den Umbau höher als 4.000 Euro sind?

Der Zuschuss der Pflegekasse ist auf maximal 4.000 Euro pro Person begrenzt. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, müssen von Ihnen selbst getragen werden. Es ist jedoch ratsam, sich über weitere Fördermöglichkeiten zu informieren, z.B. bei der KfW-Bank oder bei regionalen Programmen, um die Finanzierungslücke zu schließen.

Gilt der Zuschuss auch für Mietwohnungen?

Ja, der Zuschuss gilt auch für Mietwohnungen. Allerdings benötigen Sie in diesem Fall unbedingt die **schriftliche Zustimmung des Vermieters** für die geplanten Umbauten. Klären Sie zudem im Vorfeld, wer die Kosten für einen möglichen Rückbau trägt, falls die Wohnung irgendwann verlassen wird.

Quellen & weiterführende Links