Widerspruch: Ablehnung Zuschuss Wohnraumanpassung

Wurde Ihr Antrag auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt, kann ein Widerspruch in Betracht kommen. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und die dort genannte Frist; häufig beträgt sie einen Monat. Praxis-Hinweis: Nach § 40 SGB XI kommen Zuschüsse in Betracht, wenn die Maßnahme im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt - im Widerspruch sollte genau dieser Effekt (z.B. Sturzvermeidung, Transfers, Toilettengang, Pflegeabläufe) konkret beschrieben und belegt werden. Praxis-Hinweis: § 40 SGB XI regelt zudem eine Zuschuss-Obergrenze je Maßnahme sowie Sonderregeln, wenn mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung leben (Gesamtbetrag je Maßnahme begrenzt und ggf. anteilige Aufteilung). Lesen Sie auch unsere Informationen zur Wohnraumanpassung.

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Redaktionell geprüft: 02.01.2026

1. Angaben zur pflegebedürftigen Person
2. Widerspruchsführer:in (falls abweichend)
3. Angaben zur Pflegekasse
4. Angaben zum abgelehnten Antrag auf Wohnraumanpassung
5. Begründung Ihres Widerspruchs

Erläutern Sie nachvollziehbar, warum die Maßnahme(n) notwendig sind, um häusliche Pflege zu ermöglichen/erleichtern oder Selbstständigkeit zu erhalten. Hilfreich ist oft: (1) konkretes Problem im Alltag, (2) konkrete Gefahr/Belastung (z.B. Sturz, Transfers), (3) warum gerade diese Maßnahme es löst, (4) warum Alternativen nicht reichen, (5) Belege/Atteste/Fotos.

6. Was möchten Sie mit dem Widerspruch erreichen?
7. Beizufügende Anlagen (optional)